TGSA
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Nein, eben nicht, mit einem Gutachten muss der TÜV die Dinger eintragen, mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hat er nur die Bestätigung dass der Reifen auf einer Felge mit der angegebenen Breite montierbar ist. Das ist ein riesiger Unterschied.
Ja schon richtig.
Aber der TÜV hat meine Reifen aufgrund dieser Herstellerfreigabe eingetragen.
Und um die Eintragung gings doch hier bei der Frage.
Vielleicht habe ich beim TÜV auch nur Glück gehabt.