31er auf serienfelge bei 2,5"lift?

Diskutiere 31er auf serienfelge bei 2,5"lift? im Cherokee XJ, MJ Forum Forum im Bereich Cherokee Forum; hi, der xj meines kumpels ist mittlerweile strassentauglich und da ich mich eigentlich mehr im wrangler-forum rumdrücke wende ich mich mal an...
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bang.your.head

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paimar
hi, der xj meines kumpels ist mittlerweile strassentauglich und da ich mich eigentlich mehr im wrangler-forum
rumdrücke wende ich mich mal an euch....

passen 31er ohne probleme auf einer serienfelge (die 5stern stahlfelgen) unter den xj mit 2,5"lift??? muß ich den lenkanschlag oder sonstiges beschränken?

wäre net wenn mir jemand ne kurze auskunft geben könnte was da möglich wäre...33 auf ner 8,5er felge wird wohl nicht gehen :wave:

gruß sven
 

Strada

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die 31er sollten auf die 7J Felge passen und eingetragen werden können!
Wegen dem Lenkanschlag kann ich dir nix sagen, aber falls auch auch etwas offroad gehen will, wird´s mit 2.5" nix, das macht erst ab 4" Spaß, sofern er nicht an der Karosse schnippeln will!
Onroad geht´s ohne Probleme!

Gruss Basti
 
BlackCrow

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Hi sven :wave:

Der Lenkanschlag muß begrenzt werden :cry:

iss ne einfache sache, einfach 2 unterlegscheiben unter die schraube legen.

Aber Aufpassen!

Die Lenkanschlagsschraube sieht aus als wäre sie gekonntert...................iss sie aber nicht, die mutter vorne iss mit der schraube verschweisst.

Nich das es beim gegenhalten auf einmal ............knack macht :cry:

gruß :wave:

andy
 
birti

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Hallo Leute

bin ja heute beim Tüv gewesen und hab mir für die 2 Zoll - Erhöhung ein Gutachten erstellen und eintragen lassen. ( 30 Minuten und 84,20 Euro ) War kein Problem. :wave: Habe mich auch gleich mit dem Prüfer ( sehr netter und kompetenter Mann ) unterhalten wegen der Reifen, die ich drauf machen möchte. Spiele ja auch mit dem Gedanken 31*10,5 er draufzumachen, davon hat mir aber der Prüfer abgeraten. Grund: Wegen dem Unterschied des Abrollumfanges zum Original, müßte normalerweise auch ein neues Abgasgutachten für den Wagen erstellt werden, ein Ritzel wegen der Tachoangleichung würde normalerweise nicht reichen. Davon hat man hier im Forum die letzten Wochen nicht gesprochen, wenn´s um Fahrwerksänderungen / Reifengrößen ging. Würde mich mal interessieren wie es da in der praxis all jenen ergangen ist, die auf die Serienfelge mit der Serienbereifung auf 31*10,5 R 15 gewechselt haben. ( Der Prüfer hat mir auch gesagt, daß sich dies durch eine andere Achse oder ein anderes Getriebe wieder umgehen läßt ). Damit sich mein Tag auch lohnt, hat sich der Prüfer beim erstellen des Gutachtens einen tollen Fehler geleistet,: Habe hinten statt 5 cm 16 cm Erhöhung eingetragen bekommen. :wave: Toll, gell.

Gruß Marco
 

vollernter

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was es auch auszunutzen gilt, lol,

gruss,

volli
 

Strada

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Dann würde ich morgen hin gehen und fragen, warum er sich vorne verschrieben hat, denn da gehören ja 16cm und nicht nur 5 cm hin ;-)
 
gyroskalamari

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Grund: Wegen dem Unterschied des Abrollumfanges zum Original, müßte normalerweise auch ein neues Abgasgutachten für den Wagen erstellt werden, ein Ritzel wegen der Tachoangleichung würde normalerweise nicht reichen.
Hi Marco,

wie früher bei Radio Eriwan "Im Prinzip ja, aber ..." :wave:

Es gibt einen Toleranzbereich von 8% Abrollumfang, der mit dem Abgasgutachten zur Betriebserlaubnis abgedeckt ist, plus den Ermessensspielraum des Sachverständigen. Der kann z.B. vom Reifen mit dem kleinsten Durchmesser und Abrollumfang (225/70R15) oder dem grössten (225/75R15) ausgehen, der ab Werk in Deinen Papieren eingetragen ist. Oder er kann sich ganz darüber hinweg setzen. Mir hat mal ein TUV Mensch auf meine Frage, was ich denn machen müsste um die nächste, deutlich über der 8%-Marke angesiedelte Reifengrösse eingetragen zu bekommen, gesagt, dass das alles ein Frage der richtigen Berechnungsformel sei. Und dann gibt's noch die, die das mit dem Abgasgutachten gar nicht wissen. Ich meine, von uns fährt mehr als einer mit eingetragenen 31" Reifen herum ohne die Übersetzung geändert zu haben und wir sind ja keine Illegalen, oder? :cry:

Sobald aber das Thema Abgasgutachten auftaucht, solltest Du schnell Deine Siebensachen packen und von dannen ziehen. Es gibt auch andere TÜVs in der Nachbarstadt, die sich über 84,20 EUR freuen. :cry:

Grüsse, Eckard :wave:
 
birti

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Hallo Eckard

ne, ne, der Mann ist vernünftig und hat mir ja nur gesagt was " normalerweise " nötig wäre. :wave: Er trägt mir die 31iger auch so ein. Habe zuerst den falschen Abrollumfang angegeben und dadurch zu den 31igern eine Differenz von 9,8 % gehabt. Dies hat die kurze Diskussion wegen der 8% Hürde ausgelöst. Der Prüfer hat sich dann kurz meinen Schein geschnappt, an den PC gesetzt und mir grinsend mitgeteilt, daß ich nicht von den Reifen, die aktuell drauf sind ausgehen soll, sondern von den größten eingetragenen, dann würde ich mit den 31igern auch unter die 8 % kommen. Der Mann ist echt gut, leider kurz vorm Rentenalter. Alle anderen Prüfer dort sind nicht so cool. Habe euch dies ja nur geschrieben, weil ich wissen wollte, ob ihr schon Probleme hattet. Habe mich vorm bestellen der 2er Erhöhung mit dem Typ per Telefon kurz geschlossen und ihm gesagt was ich machen möchte, daß ich aber keine ABE noch sonstige Herstellerbescheinigungen für die Teile habe, da direktimport aus den USA. Sein einziger Kommentar am Telefon war " na ja, 5 cm sind ja nix, kommst dann zu mir, ich trag´s dir ein ". Gesagt getan, ein Mann ein Wort. Darauf erst mal ein :wave:

Gruß Marco

PS: die 84,20 waren für das Erstellen eines Gutachten und die Eintragung für das Fahrwerk.
 
TGSA

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Ich meine, von uns fährt mehr als einer mit eingetragenen 31" Reifen herum ohne die Übersetzung geändert zu haben und wir sind ja keine Illegalen, oder? :cry:

Grüsse, Eckard :wave:

:cry: Alles legal eingetragen mit Gutachten vom Reifenhersteller. :wave:



@sven.

Der 31er Reifen passt auf die Org.-Stahlfelgen.
Der Lenkeinschlag muss begrenzt werden, ist aber keine grosse Sache.
Dadurch wird der Wendekreis allerdings sehr unhandlich.

Besser sind da Spurverbreiterungen.


:cry: :cry:
 
birti

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Hallo Thomas

wenn du schreibst "alles legal eingetragen mit Gutachten vom Reifenhersteller ", kannst du mir sicher auch sagen wie ich an ein solches Gutachten vom Hersteller komme, oder ? :wave:

Gruß Marco
 
TGSA

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Klar kann ich :wave:

z.B.
hier



Die kostenfreie Antwort war am nächsten Tag da.

:cry: :wave:
 
gyroskalamari

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wenn du schreibst "alles legal eingetragen mit Gutachten vom Reifenhersteller ", kannst du mir sicher auch sagen wie ich an ein solches Gutachten vom Hersteller komme, oder ? :wave:
Grrr, :wave: nochmal: da bekommst Du kein Gutachten, sondern nur eine Unbedenklichkeitserklärung des Reifenherstellers über den Einsatz der spezifizierten Reifengrösse auf den Felgen bis zu der Traglast und bis zu der Geschwindigkeit (siehe anderer Thread). Ich habe mir diese Freigaben besorgt, bevor ich die beiden in der Signatur erwähnten Reifen habe eintragen lassen. Ich würde sie Dir liebend gerne einscannen und mailen, bloss mein Faxgerät hatte zu der Zeit eine Macke und die Freigaben sind deswegen praktisch unlesbar.

Zitat Cooper: "Nicht geprüft ist die Zulässigkeit dieser vom Fahrzeugschein eventuell abweichenden jedoch vom Kunden gewünschten Felgen- und Reifenkombination für dieses Fahrzeug."

Zitat Fulda: "Diese Bescheinigung ist lediglich eine Überprüfung der technischen Eignung unserer Reifen. (...) Eventuelle TÜV Auflagen aus dem Gutachten der Felge sind zu berücksichtigen. (...)"

Siehst Du, was ich meine? Du brauchst halt ein Teilegutachten nach §19 und das liegt normalerweise den Felgen bei. Bloss, bei Originalfelgen pustet Dir DC einen, warum sollten die so ein Gutachten in Auftrag geben, wo sie die Felgen ja eh schon verkauft haben?

Ich schick Dir aber gerne ein Kopie des Gutachtens nach §21 zu, mit dem bei meinem Wagen die 31" Reifen eingetragen wurden. Dann hast Du wenigstens etwas in der Hand, das den Sachverständigen überzeugen könnte, die 31x10.5" Reifen bei einer 2" Höherlegung einzutragen.

Grüsse, Eckard :cry:
 

XJakob

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Hallo Leute

bin ja heute beim Tüv gewesen und hab mir für die 2 Zoll - Erhöhung ein Gutachten erstellen und eintragen lassen. ( 30 Minuten und 84,20 Euro ) War kein Problem. :wave: Habe mich auch gleich mit dem Prüfer ( sehr netter und kompetenter Mann ) unterhalten wegen der Reifen, die ich drauf machen möchte. Spiele ja auch mit dem Gedanken 31*10,5 er draufzumachen, davon hat mir aber der Prüfer abgeraten. Grund: Wegen dem Unterschied des Abrollumfanges zum Original, müßte normalerweise auch ein neues Abgasgutachten für den Wagen erstellt werden, ein Ritzel wegen der Tachoangleichung würde normalerweise nicht reichen. Davon hat man hier im Forum die letzten Wochen nicht gesprochen, wenn´s um Fahrwerksänderungen / Reifengrößen ging. Würde mich mal interessieren wie es da in der praxis all jenen ergangen ist, die auf die Serienfelge mit der Serienbereifung auf 31*10,5 R 15 gewechselt haben. ( Der Prüfer hat mir auch gesagt, daß sich dies durch eine andere Achse oder ein anderes Getriebe wieder umgehen läßt ). Damit sich mein Tag auch lohnt, hat sich der Prüfer beim erstellen des Gutachtens einen tollen Fehler geleistet,: Habe hinten statt 5 cm 16 cm Erhöhung eingetragen bekommen. :wave: Toll, gell.

Gruß Marco

Der gute Mann meinte wahrscheinlich das durch Änderung der Übersetzung in den Differenzialen das Abgasproblem behoben ist (und auch die Tachoangleichung)
 
bang.your.head

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nabend....

wo hier grad das thema tacho angesprochen wurde ....wo sitzt denn beim xj die tachowelle??
denn der funzt bei der mühle auch nicht :wave:

und hat zufällig jemand n satz 31er rumliegen die noch gut sind??? ohne felgen

gruß sven
 
TGSA

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Grrr, :cry: nochmal: da bekommst Du kein Gutachten, sondern nur eine Unbedenklichkeitserklärung des Reifenherstellers über den Einsatz der spezifizierten Reifengrösse auf den Felgen bis zu der Traglast und bis zu der Geschwindigkeit (siehe anderer Thread). Ich habe mir diese Freigaben besorgt, bevor ich die beiden in der Signatur erwähnten Reifen habe eintragen lassen.

Grüsse, Eckard :wave:


Hi Eckard,
ich verstehe deinen Einwand nicht so richtig.
Ob die Schriftstücke nun Gutachten oder nur Unbedenklichkeitserklärungen sind, ist doch eigentlich egal.
In meinem und deinem Fall haben doch die Unbedenklichkeitserklärungen vom Reifenhersteller genügt
um die gewünschte Reifengrössen auf Orginalfelgen legal eingetragen zu bekommen.

Die Reifeneintragung ist von der Höherlegung nicht direkt abhängig.
Es wird nur eine ausreichende Reifenfreigängigkeit verlangt, mit welchen Maßnahmen ist egal, bzw. gesondert abzunehmen.

Bei meiner Höherlegung war ein Gutachten dabei was keine Reifengrösseneinschränkung vorgab.

Bei günstigen Fahrwerken oder Felgen diverser Hersteller ohne Gutachten sind sicher andere Maßnahmen bei einer Einzelabnahme gefordert.


:wave: :cry:
 

XJoachim

Guest
Hi Eckard,
ich verstehe deinen Einwand nicht so richtig.
Ob die Schriftstücke nun Gutachten oder nur Unbedenklichkeitserklärungen sind, ist doch eigentlich egal.
Nein, eben nicht, mit einem Gutachten muss der TÜV die Dinger eintragen, mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hat er nur die Bestätigung dass der Reifen auf einer Felge mit der angegebenen Breite montierbar ist. Das ist ein riesiger Unterschied.
 
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