So, die Auskunft lautet, dass eine nachträgliche Eintragung ohne E-Prüfzeichen nicht möglich ist. Mag sein, dass in in einem anderen Bundesland andere Regeln gelten oder joda nur Glück gehabt hat.
Er würde aber bei der Hauptuntersuchung die Plakette nicht verwehren. Anders sähe es bei einer Verkehrskontrolle aus, wenn spitzfindige Fragen gestellt werden würden. Allerdings schätzt er es so ein, dass die Beamten bei Vorlage des §51a sich wohl nicht so weit aus dem Fenster lehnen und die Weiterfahrt untersagen würden.
Falls allerdings eine Untersuchung mit Nachweis angefordert werden würde, müsste der Prüfer das ablehnen.
Dass das nicht so heiß gekocht wird, ist auch seine Meinung.
Ich denke noch eine Weile drüber nach, ob ich das Projekt beerdige und zurückbaue.