Das Stichwort lautet wohl „Gefälligkeitsguachten“.
Im Zweifel der rechtmäßigen Eintragung kann die Polizei jemanden auferlegen, ein neues Gutachten von einem anderen Sachverständigen fertigen zu lassen.
Oder ich erinnere an den Thread, wo jemand wegen den serienmäßig (!) leuchtenden Blinkern zum Sachverständigen genötigt wurde.
Musste er nicht! Ein Schreiben von FCA war die einfachste Lösung.
Da ging es auch um eine im Gesetz ganz klar definierte Eigenschaften einer Seitenmarkierung.
Anzweifeln können sie sicher alles, aber ob die Maßnahmen dann verhältnismäßig sind und ggf. Kosten incl. Entschädigung vom Staat übernommen werden müssen wird dann halt vom Gericht entschieden.
Zusammen mit einer offiziellen Dienstaufsichtsbeschwerde überlegt der Herr in Uniform sich das beim nächste mal (hoffentlich) gründlicher wie es um seine Fachkenntnis steht.
Ja, worst case, langwierig, nervig... aber wenn man sich nichts vorzuwerfen hat muss man sich nicht alles gefallen lassen.
Im Ausland sieht das natürlich anders aus!
Wenn ich natürlich schon offensichtlich Angriffsflächen biete, dann wecke ich natürlich das Misstrauen erst recht. Z.B. Lampengitter, LED Leuchten ohne Zulassung usw. sind da nur Beispiele.
Die zeigen, dass man es mit den Vorschriften nicht so ernst nimmt. Wie sieht es mit dem restlichen Fahrzeug dann erst aus?
Und das Thema Gefälligkeitsgutachten ist inzwischen wohl eher so ein Begriff für Schlagzeilen. Ich kenne keinen Prüfer, der ohne es auch rechtfertigen zu können noch irgendwas einträgt. Auch nicht bei Händlern!
Servus
Rainer