Wo darf ich ins Gelände ?

Diskutiere Wo darf ich ins Gelände ? im Treffpunkt Forum im Bereich Allgemeines; Das gilt sicher als Wald, wohne ja quasi im Nordschwarzwald.
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Thunderbird1987

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Das gilt sicher als Wald, wohne ja quasi im Nordschwarzwald.
 

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Hallo,

leider gibt es zu diesem Thema viele Meinungen, die häufig nicht mit Wissen hinterlegt sind.

Zwei informative und substantiierte Seiten habe ich dazu gefunden:

Wohnmobile - Forum
und
Verkehrsportal

Meine Meinung dazu:

Man darf jeden (Wald-)Weg benutzen unter zwei Bedingungen:

Kein Schild und keine Schranke
Als Weg erkennbar (im Streitfall aber auch für einen Richter)

Bisher war ich aufgrund der guten Vorbereitung durch die obigen Informationen leider noch nicht in der Lage, diese Meinung von einem Gericht bestätigen oder wiederlegen zu lassen.

Und ich werde das auch bei "Eintrittsgebühren" von unter 100 € nicht machen lassen. Dafür kommen Kontakte mit den grünen oder blauen Rennleitern einfach zu selten vor.

Das es hier viele Forenteilnehmer gibt, die andere Meinung sind, dessen bin ich mir durchaus bewusst. Aber begründet wiederlegen konnte mir das noch niemand.

Gruß

Christian
 
darthalex

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Wo kein Schild ist (Forstwirtschaft, Naturschutz etc.), keine Schranke (zu oder offen) und kein kultiviertes Gelände (Feld mit was drauf oder grad gepflügt oder wie das heißt) da fahr ich durch, drauf und drüber.

Mich interessiert nur was verboten ist und auch als verboten ausgewiesen bzw. Dinge die man nicht macht wie zB. durch ein frisch gesätes Feld fahren etc.
Sich zu überall und bei allem fragen zu müssen was eventuell erlaubt ist, das ist doch krank, ich bin doch hier nicht in China. Das nicht nur beim Offroaden.
 
Thunderbird1987

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Ich denke auch das man einfach den Verstand walten lassen sollte, es versteht sich von selbst das man nicht durch Felder oder Wiesen fährt.
Wenn man mal einen schlammigen Waldweg durchquert und ertappt wird zahlt man halt die kleine Ordnungswiedrigkeit un gut.
 
mickfiwi

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Wir fahren mit den Hunden schon einige Zeit raus, um sie auf den umliegenden Feldern richtig toben und rennen zu lassen. Dabei wird auch das eine oder andere Mal ein Roter Kreis durchfahren. Die Bauern grüßen dennoch freundlich und scheinen (noch) kein Problem mit uns zu haben. Felder sind tabu, keine Frage.
 
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Hallo,

leider gibt es zu diesem Thema viele Meinungen, die häufig nicht mit Wissen hinterlegt sind.

Zwei informative und substantiierte Seiten habe ich dazu gefunden:

Wohnmobile - Forum
und
Verkehrsportal

Meine Meinung dazu:

Man darf jeden (Wald-)Weg benutzen unter zwei Bedingungen:

Kein Schild und keine Schranke
Als Weg erkennbar (im Streitfall aber auch für einen Richter)

Bisher war ich aufgrund der guten Vorbereitung durch die obigen Informationen leider noch nicht in der Lage, diese Meinung von einem Gericht bestätigen oder wiederlegen zu lassen.

Und ich werde das auch bei "Eintrittsgebühren" von unter 100 € nicht machen lassen. Dafür kommen Kontakte mit den grünen oder blauen Rennleitern einfach zu selten vor.

Das es hier viele Forenteilnehmer gibt, die andere Meinung sind, dessen bin ich mir durchaus bewusst. Aber begründet wiederlegen konnte mir das noch niemand.

Gruß

Christian
Streiche das Wald oben weg dann stimmt es.
Was Du nicht beachtet hast ist das Waldgesetz, was aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.

Oft steht dort aber folgendes :

Ob in einem Wald gefahren werden darf oder nicht regelt das Landesforstgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Dies ist im Bundeswaldgesetz geregelt. Das Land kann dem eigentlichen Waldbesitzer wieder freistellen, das Befahren zu verbieten oder zuzulassen. Daher lohnt es sich auch in die einzelnen Verordnungen der Gemeinden und Städte nachzusehen, da dort wieder andere Regelungen gelten können, sofern diese Waldeigentümer sind. Im Bundeswaldgesetzt steht zu
§ 14, Betreten des Waldes:
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.
(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.


In den meisten Forst- und Waldgesetzen ist vermerkt, dass die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts unberührt bleiben. Für alle Waldgebiete gilt, dass jegliche Aktivitäten, also auch ein Fahren bei vorliegender Erlaubnis, mit Rücksicht auf Natur und Waldbewohner und ohne unnötige oder absichtliche Störungen, Beschädigungen, Verschmutzungen usw. zu erfolgen haben.

Gegen diese Auslegung spricht das Feld- und Forstordnungsgesetz (FFOG) in dem folgendes zu lesen ist: § 4 Befahren

(1) Das Fahren in Feld und Wald mit Kraftfahrzeugen ist verboten. Ausgenommen sind:

1. Personen mit Einwilligung des Grundeigentümers oder des Nutzungsberechtigten, jedoch nicht zu motorsportlichen Zwecken,
2. Personen im Rahmen der befugten Jagdausübung,

[background=rgb(249, 249, 249)]3. Bedienstete von Behörden und Personen mit behördlichem Auftrag, soweit das Befahren zur Erfüllung ihres Dienstes erforderlich ist.[/background]
Feldwege

Feldwege dürfen befahren werden, sofern sie öffentlich gewidmet sind. Dies erfährt man bei der entsprechenden Gemeinde oder Stadt. Ein Feldweg, der faktisch zugänglich ist, wo also das Befahren nicht durch Sperren oder Verkehrsschilder verboten bzw. verhindert wird, gilt im Allgemeinen als öffentlicher Weg. Die Regelungen zur Widmung einer Straße sind in den jewiligen Landesstraßengesetzen geregelt. Dort können abweichende Regelungen getroffen werden, z.B. das Wege zur Bewirtschaftung von Forst- und Landwirtschaftsflächen nicht öffentlich sind (z.B. in Rheinland-Pfalz).
 

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Wie kann ich entscheiden, ob der Weg, den ich gerade benutzen möchte, ein gemäß der Waldgesetze gesperrter Waldweg ist oder ob es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt?
 
SandmannOffroad

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eigentlich wollt ich´s mir verkneifen zu antworten,
jetzt mach ich´s aber doch.

Waldfahren hin oder her, Gesetze hin oder her.

Wenn man angenommerener Weise im Wald fahren dürfte, wovon ich nix halte,
wie langweilig wäre dass denn`??

Wow, mitm Jeep übern Feldweg, saugeil und voll der Adrenalinkick,
dann ambesten im 4 LOW und Arm ausm Fenster,

und da vorn kommt noch ein Kiesel, den nehm ich auch noch mit, geil :)

Ich finds nicht gut, dass ist meine Meinung, dafür gibts wirklich genug Parks eigentlich erreichbar für jedermann, muss man halt mal 2h fahren,
dafür aber Narrenfreiheit pur und die Wägen werden ARTGERECHT bewegt, nicht übern Waldweg....

Ausserdem gibts nun mal halt Gesetze, und viele teile der Wälder sind nicht einfach nur Boden und Bäume, sondern gleichzeitig Naturschutz, Wasserschutz oÄ Gebiete,
Lass mal eine Ölsauerei stattfinden auf nem Weg der nicht erlaubt ist, Naturschutzgebiet ist und man wird erwischt vom Förster oder Jäger.
Da gehts in den 5-Stelligen bereich rein mit den Strafen,
auch dass kann gegoogelt werden, nicht nur das wo man vielleicht darf beruhend auf irgendeinem Pseudo-Gesetz was eh keiner kennt und nie ein Förster oder Richter akzeptieren würde.

Ich schreib das nicht weil ich stänkern will,
als ich meinen Jeep damals neu hatte hab ich auch gedacht ich darf alles wo kein Schild ist,
mich hams zum Glück nicht erwischt, ichj kenn mittlerweile die Vergleiche zu den Parks,
und da kann halt kein Waldweg gegen anstinken.

Man hat nen tag Zeit zu fahren und zu probieren,
im Wald machst des vielleicht mal ne halbe Stunde mit schlechtem Gefühkl im bauch und Schiss dass man erwischt wird...

Jeder der Dauerhaft JEEP fahren will offroad geht inn Park und nicht in Wald,
dass ist einfach so!

Gruß

Frank
 

Cookie

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(...)

und da vorn kommt noch ein Kiesel, den nehm ich auch noch mit, geil :)
(...)

Lass mal eine Ölsauerei stattfinden auf nem Weg der nicht erlaubt ist, Naturschutzgebiet ist und man wird erwischt vom Förster oder Jäger.
Da gehts in den 5-Stelligen bereich rein mit den Strafen
(...)
Im angehämgtem Bild habe ich mal einen dieser Kiesel mit einem roten Rahmen versehen.

Ich verstehe aber nun, wo diese Differenzen herkommen. Es liegt wahrscheinlich an der Qualität der Waldwege. Natürlich macht es wenig Spass über einen "aalglatten" geschotterten Waldweg zu fahren.

Aber darum geht es ja nicht. Es geht ja darum ob man es darf.

Und beim besten Willen, wenn einem Fahrzeug in einem Offroadpark mal eine Ölsauerei passiert, gehen die Kosten meistens ebenfalls in den 5-stelligen Bereich. Die Strafe macht dabei den geringsten Teil aus.
 

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um nochmal auf die Frage des Thema´s einzugehen.

Fahren darf man in Offroad-Parks oder auf speziellen Pässen bzw Touren,

im Wald fahren darf man definitiv nicht ;)
 
Gurti

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Wenn man nur lange genug sucht findet man für jeden Wunsch das passende Verbot oder die Erlaubnis,
Davon leben tausende Rechtsanwälte. Wo kämen wir denn hin wenn man einfach so irgendwo nachlesen könnte was verboten und was erlaubt ist?
 
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