Winterreifenverbot - ITALIEN in der Zeit vom 15.Mai - 14. Oktober

Diskutiere Winterreifenverbot - ITALIEN in der Zeit vom 15.Mai - 14. Oktober im Reifen und Felgen Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Was sagt denn dein Fahrzeugschein ? Wenn da S oder T drin steht hilft dir R auch nix. Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk
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Skyrat1973

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Was sagt denn dein Fahrzeugschein ?

Wenn da S oder T drin steht hilft dir R auch nix.


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markk

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Wenn ihm der TÜVer den "R" einträgt (vielleicht mit der Zusatznotierung "sichtbares M&S Schild mit zulässiger Vmax am Armaturenbrett") dann schon!
Markus
 

Skyrat1973

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Eintragen, das muss er ja nur wenn er eine andere Größe fahren möchte.
 
Hat der JK denn nur "R" im Schein, ich dachte der hat schon "S" oder "T" ?
 
catmanjag

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pion schrieb:
 
Reifen mit niedrigeren Speed - Index haben weichere Gummimischungen
Glaube kaum daß man das so pauschal sagen kann - dann wären ja Hochgeschwindigkeitsreifen knüppelhart......
 
Die Stabilität des Refens bringt in letzter Linie der Gummi.....
 
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Nunja, einige...
...du meinst die Karkasse, Gordon...
 
Tragfähigkeit und Speed hängen von der Karkassenstruktur unmittelbar zusammen.
 

pion

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Skyrat1973 schrieb:
Eintragen, das muss er ja nur wenn er eine andere Größe fahren möchte.
 
Hat der JK denn nur "R" im Schein, ich dachte der hat schon "S" oder "T" ?
 
Eingetragen sind bei mir 245/75R17 110S. Die Serienbereifung (Bridgestone Deuller) hat auch den Index S
Meine AT's werden 265/70R17, müssen also sowieso "ge-TÜV-t" werden
 
XJHunter schrieb:
Wenn ihm der TÜVer den "R" einträgt (vielleicht mit der Zusatznotierung "sichtbares M&S Schild mit zulässiger Vmax am Armaturenbrett") dann schon!
 
Genau das ist der Plan!
 
XJ988 schrieb:
Glaube kaum daß man das so pauschal sagen kann - dann wären ja Hochgeschwindigkeitsreifen knüppelhart......
 
Ich will hier nicht recht haben, aber nach meiner Erfahrung ist das schon so.
Mein Alfa GTV hatte damals Y Reifen drauf.
Auf schlechten Autobahnen war das nicht wirklich angenehm.
Als ich dann die Winterreifen drauf hab (Index H) war das ein wesentlich konfortableres Fahrgefühl.
Ich hab gar nicht mehr zurückgewechselt auf die Sommerreifen, auf den "Wiedervereinigung-Autobahnen" waren die zulässigen 210 der Witerreifen auch wirklich ausreichend.
OK, das kann auch in meinem Einzelfall an der "Reifenmarke" gelegen haben...
 

Skyrat1973

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Das hilft dir wieder nichts !!!

Du musst mindestens den Index haben der im Schein steht oder höher. Wenn da "S" eingetragen ist brauchst du auch "S", oder T oder H, V..... Da kannst du fünf mal R eintragen und es ist immer noch verboten.


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pion

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Wenn ich R eintragen lasse, dann STEHT das somit im Schein UND ist hoher als Q....
 

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hvl
Wenn ihm der TÜVer den "R" einträgt (vielleicht mit der Zusatznotierung "sichtbares M&S Schild mit zulässiger Vmax am Armaturenbrett") dann schon!
 
Genau das ist der Plan!
 
 
meiner auch :wave:
 
ninja

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94'er Z mit Fahrwerk, Schlappen....was man so braucht....
Bei Reifeneintragungen bekommste aber in der Regel nen Bericht zum mitführen.
Wichtig ist ja daß die originale Eintragung nirgends mehr erscheint.
 

Skyrat1973

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pion schrieb:
Wenn ich R eintragen lasse, dann STEHT das somit im Schein UND ist hoher als Q....
 
:no:  Nein nein,
 
die Eintragung im Schein bezieht sich auf die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges. Und die könnt ihr nicht ändern ! Wenn der Wagen eine Höchstgeschwindigkeit von 190 hat ist das eben Index "T"...
 
Und dann braucht ihr eben "T", U, H, V, Z Reifen...
 
Da könnt ihr Hundert "R" oder "S" Reifen eintragen. Natürlich könnt ihr einen Weg suchen das Fahrzeug zu drosseln, so das die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges im Schein auf unter 170 geändet wird...
 
Nur dann könnt ihr "R" fahren. 
 
... und ich glaub nicht das sowas irgendwie in Deutschland möglich wäre. 
 

Yps

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Und was ist, wenn auf dem Reifen nix steht???
Bei Super Swamper Reifen steht nix von " Q T U H V Z "
Und jetzt :idea1: :idea1: :idea1:
 

Skyrat1973

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Haha....
 
da steht doch Strafe von 419€ bis 1682€ oder beschlagnahme...
 
das sind dann wohl die wo gleich beschlagnahmt werden  :rofl:
 
 
 

Yps

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Nö no nö
 
Im Schein steht: Nur Super Swamper Reifen möglich
 

Skyrat1973

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Ich denke wir sind uns wohl einig das du mit den Reifen vermutlich keine 160 oder schneller fährst... Vorschlag, fahr mal rüber und teste... Wie man liest sind die Italiener scharf auf die neue Einnahmequelle.
 
markk

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Skyrat1973 schrieb:
 
:no:  Nein nein,
 
die Eintragung im Schein bezieht sich auf die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges. Und die könnt ihr nicht ändern ! Wenn der Wagen eine Höchstgeschwindigkeit von 190 hat ist das eben Index "T"...
 
Und dann braucht ihr eben "T", U, H, V, Z Reifen...
 
Da könnt ihr Hundert "R" oder "S" Reifen eintragen. Natürlich könnt ihr einen Weg suchen das Fahrzeug zu drosseln, so das die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges im Schein auf unter 170 geändet wird...
 
Nur dann könnt ihr "R" fahren. 
 
... und ich glaub nicht das sowas irgendwie in Deutschland möglich wäre. 
 
Ich spreche morgen mal mit dem TÜVer meiner Werkstatt. Bei mir sind 31x10.5R15T eingetragen, die Serienbereifung wurde damals gestrichen. Vielleicht kann er mir das "T" ja gänzlich streichen oder es tatsächlich gegen ein "... S, nur in Verbindung mit sichtbarem M&S-Kleber" tauschen. Mal sehen was er sagt.
 
Markus
 
raik

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Das kannst du dir sparen. Es ist so wie Skyrat schreibt. Der Geschwindigkeitsindex, ebenso wie der Lastindex in der Reifenbezeichnung hat schon hier in Deutschland keinerlei Relevanz (bzgl. des hier diskutierten Themas), im Ausland erst recht nicht. Einzig was zählt ist die eingetragene Höchstgeschwindigkeit (unter Punkt T), respektive die eingetragene Achslast (unter Punkt 8.1 ff.)  in der Zulasssungsbescheinigung. Anhand dieser Angaben muss man sich in der zugehörigen Tabelle nun den passenden Kennbuchstaben/Kennzahl heraussuchen und das Fahrzeug dementsprechend bereifen.
 
Nur wenn in oben erwähnten Feldern die zulässigen Werte geändert werden, hat dies eine rechtliche Verbindlichkeit. Und das erreicht ihr nicht, wenn der Prüfer irgendeinen Reifen mit seiner vollen Bezeichnung in die Papiere einträgt. Denn dann könnte man ja mittels des Reifens, die zulässige Höchstgeschwindigkeit oder gar die zulässige Achslast des Fahrzeugs verändern. Und das ist nun mal absoluter Quatsch.
 
 
 
markk

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Das ist auch nicht der Sinn der Sache, es geht nur darum, einem italienischen Dorfpolizisten zeigen zu können, daß die montierten Reifen denen in den Papieren entsprechen.
 
Im übrigen erinnert mich die ganze Sache an eine ähnliche Geschichte ... ging es letztes Jahr nicht darum, daß man in Italien(?) einen Strafzettel bekommen würde wenn im deutschen Euro-Kennzeichen kein Bindestrich ist, in den Papieren aber sehr wohl? Daraufhin rannten alle potentiellen Italien-Urlauber den Zulassungstellen die Türen ein - die Italiener lachten sich tot, wussten sie von der ganzen Aktion gar nichts. Vielleicht ist es ja wieder eine ähnliche, sinnlose Panikmache?
 
Markus
 
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Österreich...Und die Zulassungsbescheinigungen wurden im Anschluss tatsächlich geändert. Der Strich ist verschwunden...
 
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Das ist auch nicht der Sinn der Sache, es geht nur darum, einem italienischen Dorfpolizisten zeigen zu können, daß die montierten Reifen denen in den Papieren entsprechen.
 
 
Das ist ja schon richtig, nur das bringt dich doch keinen Schritt weiter. Er schaut, welche zulässige Höchstgeschwindigkeit bei deinem Jeep eingetragen ist, nimmt die europaweit gültige Tabelle "Geschwindigkeitsindex" in die Hand, schaut welchen Kennbuchstaben deine Höchstgeschwindigkeit erfordert, schaut auf deine MT/AT-Reifen und du stehst wie am Anfang dieses Threads da, weil niedriger.
 
Der Buchstabe hinter deiner Reifenbezeichnung in den Fahrzeugpapieren interessiert ihn nicht, den ignoriert der völlig und das zu Recht. Das wird hier nur oftmals falsch formuliert und irritiert daher viele. Es wäre sinniger zu sagen, dass der Kennbuchstabe auf den MT/AT-Reifen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs in km/h entsprechen muss. Die Erwähnung des Index-Buchstaben statt der Höchstgeschwindigkeit bringt viele zu der irrigen Annahme, dass der Buchstabe hinter der Reifenbezeichnung gemeint ist. In diesem Kontext ist der hier verwendete "Speedindex des Fahrzeugs/Reifens" aber falsch, richtig müsste es heißen die "zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs".
 
Mich wunderts schon sehr, dass hier wohl einige tatsächlich in Erwägung ziehen, ihre Fahrzeuge für die Italiener umzubauen. Gibts denn nicht genügend Alternativen am Mittelmeer? Wenn die euch nicht haben wollen, dann macht doch einfach einen Bogen um dieses merkwürdige Land.
 
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