die Reifenfreigaben würden mich auch mal interessieren, da ich ja auch größere Reifen auf meine Serienfelgen machen möchte. Könntest du mir die auch mal mailen ? info@sht-electronic.de
mit besten Dank im voraus.
Hi Marco,
ich fürchte, Du hast da was falsch verstanden bzw. ich mich undeutlich ausgedrückt.
Die Freigabe des Reifenherstellers "Goldrubber", dass Du sein Model "Supermatsch" in der Grösse X auf Felgen der Grösse Y auf Deinem Fahrzeug mit der Achslast Z fahren darfst, ersetzt nicht das Teilegutachten der Felge oder des Fahrwerks, das besagt, dass Du überhaupt Reifen dieser Grösse auf Deinem Wagen fahren darfst. Die Reifenfreigabe wird aber manchmal explizit in den Teilegutachten gefordert und ist auf jeden Fall hilfreich, wenn Du per Einzelabnahme eintragen lässt.
Ich kann mir vorstellen, das die Freigabe des Reifenherstellers ursprünglich aus der Zeit kommt, in der die Reifengrössen noch nicht genormt waren. Heute haben z.B. bis auf ganz wenige Ausnahmen alle 31x10.5R15 Reifen den Lastindex "109" (also 1030 kg) und sind für 7" bis 9" Felgenbreite zugelassen. Das ist das Ergebnis der Bemühungen der ETRTO (European Tire and Rim Technical Organisation), die sich gerade um diese Standardisierung und Austauschbarkeit kümmert. Früher gab's ja auch noch Herstellerbindung, d.h. in Deinen Papieren war der zulässige Hersteller angegeben (gibt es heute meines Wissens nur noch bei Reifen für v > 300 km/h). Aber in Zeiten, in denen die Freiheit des Wettbewerbs wichtiger als die Qualität ist, kann die Europäische Kommission sowas natürlich nicht durchgehen lassen.
Ich hoffe, damit sind alle Klarheiten beseitigt ...
Grüsse, Eckard