Welche 31er gehen maximal auf 7x15

Diskutiere Welche 31er gehen maximal auf 7x15 im Forum Cherokee XJ, MJ Forum im Bereich Cherokee Forum - Halo, wenn ich mir so Eure Bereifung ansehen überwiegt bei den 31ern die 10,5. Mich würde jetzt interesieren warum keine 11,5 oder 12,5 Welche...
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christii

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Halo,
wenn ich mir so Eure Bereifung ansehen überwiegt bei den 31ern die 10,5.

Mich würde jetzt interesieren warum keine 11,5 oder 12,5

Welche Gründe sprechen gegen die Breiteren?

Ach ja, ich meine Serienfelge 7x15.

Gruß
Christof
 
Was gegen die breiten spricht?

Die Breite :wave:



31er lassen sich noch vernünftig unterbringen. Die zusätzlich Breite bringt imho gar nix ausser Mehrverbrauch. Schon so laufen die Reifen äusserst treu jeder Spurrinne nach.
 
Halo,
wenn ich mir so Eure Bereifung ansehen überwiegt bei den 31ern die 10,5.

Mich würde jetzt interesieren warum keine 11,5 oder 12,5

Welche Gründe sprechen gegen die Breiteren?

Ach ja, ich meine Serienfelge 7x15.

Gruß
Christof


Hi :wave:

Bei breiteren macht der onkel von tüv probleme :cry:

Da brauchste dann 8 oder 10x15 felgen.


gruß :wave:

andy
 
Christof,

Schau mal bei Mayrosch nach, da steht bei fast allen Reifen drin, auf welcher Felgenbreite man sie fahren kann. Im Prinzip brauchst Du die Freigabe des Reifenherstellers, dass Du die Reifen fahren auf Deinem Fahrzeug fahren darfst, der TÜV akzeptiert aber häufig auch einen Ausdruck der Mayrosch-Seite. :wave:

Grüsse, Eckard :wave:
 
Ok ich danke Euch,
jetzt bin ich schlauer und werd mich mal auf die Suche nach gebrauchten Felgen machen.

Christof
 
.....
Im Prinzip brauchst Du die Freigabe des Reifenherstellers, dass Du die Reifen fahren auf Deinem Fahrzeug fahren darfst,....


Es reicht eine Freigabe für die Felge... für´s Fahrzeug wirst nur selten eins kriegen... ist normal auch nicht nötig.... (vorallem würde es z.B. extreme Probleme geben wegen Haftung etc. wenn du z.B. aufgrund zu größer Reifen und zu wenig Lift auf einmal ganz neue Formen an den Kotflügeln finden kannst.... das wird sich kaum ein Reifenhersteller antun.... deswegen nur Freigabe für Reifen auf entsprechender Felgengröße...)


Gruß Robert :wave:
 
Es reicht eine Freigabe für die Felge... für´s Fahrzeug wirst nur selten eins kriegen... ist normal auch nicht nötig.... (vorallem würde es z.B. extreme Probleme geben wegen Haftung etc. wenn du z.B. aufgrund zu größer Reifen und zu wenig Lift auf einmal ganz neue Formen an den Kotflügeln finden kannst.... das wird sich kaum ein Reifenhersteller antun.... deswegen nur Freigabe für Reifen auf entsprechender Felgengröße...)
Gruß Robert :wave:
Kann Dir ein paar solcher Reifenfreigaben zukommen lassen, wenn's Dich interessiert. Natürlich steht ein Haftungsausschluss bezüglich der Verbaubarkeit der Reifen drin. Der Reifenhersteller bescheinigt, dass der Reifen auf der bestimmten Felgengrösse die nötige Traglastreserve für Dein Fahrzeug hat. In der Freigabe stehen die max. zul. Achslasten drin. Und wenn der Reifenhersteller nett ist, auch der benötigte Reifendruck.

Musst meinen Text schon genau lesen, da steht "im Prinzip" ... :wave:

Grüsse, Eckard :cry:
 
Hallo Eckard :wave:

die Reifenfreigaben würden mich auch mal interessieren, da ich ja auch größere Reifen auf meine Serienfelgen machen möchte. Könntest du mir die auch mal mailen ? info@sht-electronic.de
mit besten Dank im voraus. :wave:

Gruß Marco
 
die Reifenfreigaben würden mich auch mal interessieren, da ich ja auch größere Reifen auf meine Serienfelgen machen möchte. Könntest du mir die auch mal mailen ? info@sht-electronic.de
mit besten Dank im voraus. :wave:
Hi Marco,

ich fürchte, Du hast da was falsch verstanden bzw. ich mich undeutlich ausgedrückt. :cry:

Die Freigabe des Reifenherstellers "Goldrubber", dass Du sein Model "Supermatsch" in der Grösse X auf Felgen der Grösse Y auf Deinem Fahrzeug mit der Achslast Z fahren darfst, ersetzt nicht das Teilegutachten der Felge oder des Fahrwerks, das besagt, dass Du überhaupt Reifen dieser Grösse auf Deinem Wagen fahren darfst. Die Reifenfreigabe wird aber manchmal explizit in den Teilegutachten gefordert und ist auf jeden Fall hilfreich, wenn Du per Einzelabnahme eintragen lässt.

Ich kann mir vorstellen, das die Freigabe des Reifenherstellers ursprünglich aus der Zeit kommt, in der die Reifengrössen noch nicht genormt waren. Heute haben z.B. bis auf ganz wenige Ausnahmen alle 31x10.5R15 Reifen den Lastindex "109" (also 1030 kg) und sind für 7" bis 9" Felgenbreite zugelassen. Das ist das Ergebnis der Bemühungen der ETRTO (European Tire and Rim Technical Organisation), die sich gerade um diese Standardisierung und Austauschbarkeit kümmert. Früher gab's ja auch noch Herstellerbindung, d.h. in Deinen Papieren war der zulässige Hersteller angegeben (gibt es heute meines Wissens nur noch bei Reifen für v > 300 km/h). Aber in Zeiten, in denen die Freiheit des Wettbewerbs wichtiger als die Qualität ist, kann die Europäische Kommission sowas natürlich nicht durchgehen lassen. :cry:

Ich hoffe, damit sind alle Klarheiten beseitigt ... :cry:

Grüsse, Eckard :wave:
 
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