@ jeep baer:
Da hattest Du aber bis jetzt großes Glück, dass Dich keiner erwischt hat! Hier mal der Gesetzestext vom Waldgesetz Baden-Würtemberg (da bist Du doch zu hause - oder?!
):
Waldgesetz für Baden-Württemberg
(Landeswaldgesetz - LWaldG)
in der Fassung vom 31. August 1995
§ 37
Betreten des Waldes
(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Neue Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Waldbesitzer oder sonstiger Berechtigter werden dadurch, vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften, nicht begründet. Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.
(2) Organisierte Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung durch die Forstbehörde.
(3) Das Fahren mit Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb), das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen. § 52 Abs. 2 Satz 2 des Naturschutzgesetzes bleibt unberührt.
(4) Ohne besondere Befugnis ist nicht zulässig
das Fahren und das Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern im Wald,
das Zelten und das Aufstellen von Bienenstöcken im Wald,
das Betreten von gesperrten Waldflächen und Waldwegen,
das Betreten von Waldflächen und Waldwegen während der Dauer des Einschlags oder der Aufbereitung von Holz,
das Betreten von Naturverjüngungen, Forstkulturen und Pflanzgärten,
das Betreten von forstbetrieblichen und jagdbetrieblichen Einrichtungen.
Ich gehe mal davon aus, dass Du keine generelle Erlaubnis hast und somit, wie oben bereits gesagt, großes Glück gehabt hast, nicht erwischt worden zu sein. Soviel ich weiß sind Bußgelder im Umweltbereich verdammt teuer.
In diesem Sinne - fahren, wo´s gestattet ist!
MfG
Dirk
P.S. Ähnlich sieht es in den anderen Bundesländern aus.