ms-dental
Member
Wenn es für die AHK eine ABE gäbe, wäre sie ja nicht eintragungspflichtig.Hmm, und welchen Wert nehmen die wenn in den Fahrzeugpapieren keine Anhängerlast eingetragen ist ??? Ich verlass mich da eben einfach auf die Angabe der ABE, und da steht bei den Kupplungen von Brink bzw. Rameder Baujahr-unabhängig 3,5t
Normalerweise gibts ein Prüfgutachten, mit dessen Hilfe der Prüfer das Ding einträgt. Dabei richtet er sich nach der vom Fahrzeughersteller zugelassenen Anhängelast.
(z.B. ein Golf4 mit 150PS darf erheblich mehr ziehen als einer mit 60PS, obwohl es der gleiche Anhängebock ist.)
Für meinen alten GC Bj.93 war damals beim Tüv bei 2,5t Anhängelast Schluß. Der 97er, den ich jetzt fahre, hat beim gleichen Prüfer die 3,5t eingetragen bekommen. Obwohl beide eigentlich gleich sind.