Tuningmaßnahmen der Versicherung melden

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bany

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moin moin

wie ich gerade aus der Tageszeitung erfahre muß das Tuning

wie tiefer legen

Spur verbreitern

Motor mehr PS

usw.

unbedingt der Versicherung gemeldet werden,

ansonsten verliert man den Versicherungsschutz :) :hmmm: :wub:

Dies entschied das Oberlandesgericht in Koblenz

(AZ:10 U 56/06)

als wenn man sonst keine Probleme hätte B)

kurze mail mit Rückbestätigung müsste reichen.

Gruss Rolf
 
headranger

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Lieber Rolf,

was willst Du uns damit sagen?
Wir fahren Jeeps, die legt man gewöhnlich nicht tiefer; eher im Gegenteil... :)

Gruß
Hans
 
grey-wolf

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Waren denn die Veränderungen die dort verhandelt wurden eingetragen bzw. worum ging es in der Verhandlung? Haftpflicht oder Kasko Schaden?

Wenn schon Informationen dann wenigstens vollständig !

Leider muss ich meinem Vorredner etwas widersprechen. Die Zahl der Jeepfahrer die tatsächlich tieferlegen nimmt zu :hmmm: , von Rennbereifung etc. gar nicht zu reden :)

Aber was soll's, jeder wie er mag.
 
grey-wolf

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Wie vermutet handelt es sich um einen Kaskoanspruch. Hier die Urteilsbegründung! :)

OLG Koblenz, Aktenzeichen: 10 U 56/06 – Urteil vom 26.02.2007

Eine Versicherung muss nicht zahlen, wenn ihr Veränderungen am Auto, die die Gefahr eines Unfalls erhöhen, nicht gemeldet wurden. Das geht aus einem von den Verkehrsanwälten (Arge Verkehrsrecht im DAV) veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Das Gericht hob mit seinem Urteil die Entscheidung eines Landgerichts auf und wies die Klage eines Fahrzeughalters gegen dessen Versicherung ab. Der Mann hatte sein Vollkasko versichertes Auto technisch verändert, dies aber nicht der Versicherung mitgeteilt. Als er das Auto seinem Sohn überließ, kam es zu einem tragischen Verkehrsunfall, bei dem ein Freund des Sohnes starb. Die Versicherung weigerte sich, den Totalschaden am Fahrzeug zu ersetzen, da sie über das Tuning nicht informiert worden war. Anders als das Landgericht (LG) sah das OLG diese Weigerung als berechtigt an. Dabei werteten es die Richter als unerheblich, ob das Tuning die direkte Ursache des Unfalls war. Ein getuntes Fahrzeug schaffe einen besonderen Anreiz, die zusätzlichen Möglichkeiten auch auszureizen. Daher müsse die Versicherung in jedem Fall über Veränderungen informiert werden.
 
bany

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ich könnte mir vorstellen das dies auch die Haftpflicht betrift
es gibt hier doch einige Versicherungsexperten die diese Frage beantworten könnten.
ich jedenfalls hab heute gleich meine Versicherung benachrichtigt
 
cj7driver

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hab das noch gefunden, aber... ob das auch fuer uns zutrifft. die wenigsten veraendern ihr fahrzeug so woe unten beschreiben.
aber darueber kann man jetzt lange diskutieren.




OLG Koblenz: Keine Vollkasko bei aufgemotztem Auto


Das OLG Koblenz hatte sich mit der Frage zu befassen, ob getunte Autos Vollkaskoversicherungsschutz genießen. Der dortige Kläger hatte sein Auto erheblich aufgemotzt. Er hatte die Reifen, die Achsen und den Motor entsprechend getunt. Der Sohn hatte mit diesem Fahrzeug unter einen schweren Unfall, wobei ein Mitfahrer

verstarb; beide hatten getrunken. Geld für den Fahrzeugschaden gibt es nicht von der Versicherung, entschieden die Richter. Die Richter sind der Auffassung, dass der Versicherungsschutz bereits dann entfällt, wenn das Auto getunt wird. Ob dasTuning unfallursächlich ist oder nicht, interessierte die Richter nicht. Denn nach der Entscheidung reicht es bereits aus, dass das Tuning insgesamt zu risikofreudigerem Fahren verleite. Die technischen Eingriffe hätten nur den Zweck, das Fahrzeug schneller zu machen. Nach dem Dafürhalten des Gerichts wirkt sich dies unmittelbar auf den Fahrer aus. Damit würde die Gefahr erhöht. Dies müsse aber die Vollkaskoversicherung nicht gegen sich gelten lassen.

Der Kläger darf seinen Schaden daher selbst bezahlen.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
 
grey-wolf

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Eine Frage ist m.E. immer noch nicht beantwortet, erschließt sich mir auch nicht aus dem Urteil. Muss ich zwingend jede Veränderung an meinem Fahrzeug, natürlich TÜV eingetragen, meiner Versicherung mitteilen und sind z.B. meine größeren Reifen schon Tuning? Das habe ich denen genausowenig mitgeteilt wie der Frontbügel oder das andere Lenkrad. :) :hmmm:
 
sixpack

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Sixpack
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da frage ich jetzt mal anders herum. hab ja im rubi ein 3" fahrwerk, 1" bodylift, 1" motorlift, spacer, 285/75r16, stahlfexleitungen, spurverbreiterungen, edalstahl auspuffanlage, sogar immer noch ein anderes 2. fahrwerk 2" eingetragen.

nun habe ich nach der anmeldung den vertrag für vk beim versersicherungsonkel unterschrieben. wie immer wurde eine kopie der zulassungsbescheinigung teil 1 mit allen obigen eingetragenen veränderungen vom vers-onkel gemacht.

habe ich nun meiner meldepflicht genüge getan oder muss nochmals separat, das der versicherungszentrale gemeldet werden? sollte ich den v-onkel dazu aufforden es zu machen?

lg
wolfgang
 
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alle Änderungen sollten in der Police oder Nachtrag erscheinen als Bestätigung der Meldung
ansonsten kann die Versicherung sich rausreden.

Was nun genau meldepflichtig ist, müßte ein Versicherungsfachmann herausfinden können
 
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danke bigpit für deine antwort.

mit dem auspuff dürfte es absolut keine probleme geben, da sich lt gutachten die motorleistung in den zulässigen
meßtoleranzen nicht ändert genauso wenig der abgasgegendruck.

du meinst also ich sollte trotzdem noch ne auflistung machen aller umbauten und der vers. senden?
lg
wolfgang
 

Caravanic

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Ich habe aktuell dieses Problem mit der Versicherung für den TJ den ich seit 4 Wochen besitze. Die Versicherung möchte von mir eine Liste mit den geänderten Dingen am Fahrzeug, die jeweiligen Kaufpreise und alles mit Belegen! Originalaussage des Versicherungsvertreters: Das ist so aber nicht originla - unserer Versicherungsprämien gelten nur für Standardfahrzeuge an denen nichts geändert wurde. :devil:
Nach Rückfrage beim Vorbesitzer gibt es diese Rechnungen leider nicht mehr, verständlich bei einem 10-Jahre alten Auto.

Jetzt muss ich ältere Kataloge wälzen um genau die Felgen zu finden die ich drauf habe. Somit soll ich den Kaufpreis ermitteln und der Versicherung mitteilen. Das gleiche bei den Sportsitzen, Standheizung, Anbauteile wie NY-Ramme, große Verbreiterungen..... und das alles zum Neupreis! Bis 3.000,- € sind alle Anbauteile mit drin, was drüber geht muss extra aufgeführt werden. Wenn man jetzt die Neupreise für diese Teile ansetzt hat man die 3.000,- ziemlich schnell erreicht. :D

Bin mal gespannt wie die Sache bei mir weiter geht. B)
 
headranger

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Ich habe aktuell dieses Problem mit der Versicherung für den TJ den ich seit 4 Wochen besitze. Die Versicherung möchte von mir eine Liste mit den geänderten Dingen am Fahrzeug, die jeweiligen Kaufpreise und alles mit Belegen! Originalaussage des Versicherungsvertreters: Das ist so aber nicht originla - unserer Versicherungsprämien gelten nur für Standardfahrzeuge an denen nichts geändert wurde. :wave:
Nach Rückfrage beim Vorbesitzer gibt es diese Rechnungen leider nicht mehr, verständlich bei einem 10-Jahre alten Auto.

Jetzt muss ich ältere Kataloge wälzen um genau die Felgen zu finden die ich drauf habe. Somit soll ich den Kaufpreis ermitteln und der Versicherung mitteilen. Das gleiche bei den Sportsitzen, Standheizung, Anbauteile wie NY-Ramme, große Verbreiterungen..... und das alles zum Neupreis! Bis 3.000,- € sind alle Anbauteile mit drin, was drüber geht muss extra aufgeführt werden. Wenn man jetzt die Neupreise für diese Teile ansetzt hat man die 3.000,- ziemlich schnell erreicht. :wave:

Bin mal gespannt wie die Sache bei mir weiter geht. :hehe:

Das ist doch alles Quatsch was der Versicherungsvertreter da sagt.
Wenn Du keine Belege mehr hast, mach eine umfassende Fotodokumention des Jeeps und aller Anbauteile, möglichst in Anwesenheit des Vers.vertreters und lasse ihn unterschreiben, daß es sich insgesamt um Dein Fahrzeug gehandelt hat.
Das muss reichen.

(Wie sollte ich beispielsweise meiner Hausratversicherung anders als durch Fotos glaubhaft machen, daß ich einige ererbte antike Möbelstücke besitze, die z.T. schon über 250 Jahre alt sind. Rechnungen hab' ich da auch keine mehr... :devil: B) :D ).

Gruß
Hans
 
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(Wie sollte ich beispielsweise meiner Hausratversicherung anders als durch Fotos glaubhaft machen, daß ich einige ererbte antike Möbelstücke besitze, die z.T. schon über 250 Jahre alt sind. Rechnungen hab' ich da auch keine mehr... :hehe: B) :D ).

Gruß
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Vielleicht mal den Typen anrufen der sie damals gebaut hat, der kann Dir bestimmt eine neue Pergamentkopie der Originalrechnung ausstellen. Hoffentlich kann dann der Versicherungsvertreter auch gothische Schrift lesen!

:wave: :devil:
 
markk

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@Pit: Wegen des Zubehörs oder kleinerer Fahrwerksänderungen würde ich mir bei meiner Versicherung kaum sorgen machen, aber mein Traum eines auf 4,5 Liter gestrokten XJ mit ca. 250 PS wird versicherungstechnisch wohl unbezahlbar werden, oder? Hast Du da Erfahrungswerte (vielleicht aus der Tiefer-Breiter-Fraktion)?

Markus
 
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@Pit: Vielen Dank, ich fürchtete aber weniger um die Höhe der Teilkasko so doch eher das die Haftpflicht in unermessliche Höhen steigt wenn man in einem XJ (der ja versicherungstechnisch ohnehin einer der teuersten Jeeps in Deutschland ist) nun anstelle von serienmässigen 180 PS auf einmal 250 PS hat, hast Du da ebenfalls Erfahrungen?

Markus
 
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