
Heisseluft
Lalala...
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Hallö,
Aus "aktuellem" Anlass wollte ich mich damit befassen...und
was muss ich feststellen...
In der StVZO, § 18, war das mal geregelt...wenn ich mich entsinne...
Hier: Klick (juris.de)
Maßgeblich gilt europäisch wohl dieses (FZV): Klick (juris.de)
Ziel des "Gedankenganges" war es Schwiegervaters alten Belarus mit erforderlichen Modifikationen zu versehen, um ihn zulassungsfrei bewegen zu können.
Aber anscheinend gibt es die 6 km/h Regelung als maximale bauartbestimmte Geschwindigkeit nicht mehr!
Wer weiß was?

Aus "aktuellem" Anlass wollte ich mich damit befassen...und

In der StVZO, § 18, war das mal geregelt...wenn ich mich entsinne...
Hier: Klick (juris.de)
Maßgeblich gilt europäisch wohl dieses (FZV): Klick (juris.de)
Ziel des "Gedankenganges" war es Schwiegervaters alten Belarus mit erforderlichen Modifikationen zu versehen, um ihn zulassungsfrei bewegen zu können.
Aber anscheinend gibt es die 6 km/h Regelung als maximale bauartbestimmte Geschwindigkeit nicht mehr!
Wer weiß was?
