6 km/h Zulassungsfrei?

Diskutiere 6 km/h Zulassungsfrei? im Non Tech Forum Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Hallö, Aus "aktuellem" Anlass wollte ich mich damit befassen...und :nono: was muss ich feststellen... In der StVZO, § 18, war das mal...
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Heisseluft

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Lalala...
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Hallö,

Aus "aktuellem" Anlass wollte ich mich damit befassen...und :nono: was muss ich feststellen...

In der StVZO, § 18, war das mal geregelt...wenn ich mich entsinne...

Hier: Klick (juris.de)

Maßgeblich gilt europäisch wohl dieses (FZV): Klick (juris.de)


Ziel des "Gedankenganges" war es Schwiegervaters alten Belarus mit erforderlichen Modifikationen zu versehen, um ihn zulassungsfrei bewegen zu können.
Aber anscheinend gibt es die 6 km/h Regelung als maximale bauartbestimmte Geschwindigkeit nicht mehr!

Wer weiß was? :king:


:)
 
Camper31

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Hallo

Soweit ich jetzt raus bekommen habe gibt es diese Regelung nicht mehr! Außer zum Bestandschutz für Altfahrzeuge die es bereits haben

KLICK

Gruß Peter
 

thermowolf

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Lese mal § 1 Anwendungsbereich
"Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer
Anhänger."

Also ich interpretiere es So: Dein Fahrzeug hat eine durch Bauart bedingte höchstgeschwindigkeit von max. 6 km/h somit trifft diese Verordnung nicht auf dein Fahrzeug zu und ist somit nicht zulassungspflichtig. Das wird aber warscheinlich ein Sachverständiger überprüfen müssen und du must die bescheinigung mitführen und mit schild 6km/h kennzeichnen.

Bei der privaten Haftplicht würde ich aber auch nachfragen ob das fahren im versicherungsschutz mit drin ist.
 
Camper31

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Hab nochmal was gefunden, wird nicht mehr umgeschrieben. Der Belarus fällt unter diese Regelung, da er Bauartbeedingt schneller läuft

1. 6Km/h zulassungen werden NICHT mehr vergeben
2. Ein schlepper der eine 6Km/h Zulassung besizt behält die weiterhin (ist dann aber wirklich auf 6Km/h gedrosselt)
3. wer sich ein 6Km/h Schild hinten drann hängt um sich das zulassen zu ersparen, lebt im Falle eines Unfalles sehr gefährlich
das söllten so die Wichtigsten Punkte sein Augenzwinkern

und HIER nochmal

Also die Umrüstung wird nicht mehr abgenommen und somit ist ein 6 km/h Schild nicht mehr möglich

Evtl kannst mal bei der Zulassungsstelle nachfragen.

Gruß Peter
 

thermowolf

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Ich muß Peter zustimmen du solltest mal beim TÜV oder Zulassungsstelle nachfragen.

was ich aber noch entdeckt habe ist FZV gültig ab 01.01.09
"Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) vom 25. April 2006 (BGBl. I S. 988) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.01.2009. Letzte Änderung durch: Verordnung zur Änderung autobahnrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 20. November 2008 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 53 S. 2226, ausgegeben zu Bonn am 27. November 2008)."

Ich bin mir jetzt aber nicht sicher ob sie die STVZO ablöst oder was der unterschied zwischen diesen Verordnungen ist.

Zur not würde Ich mich auf diese FZV berufen und das Fz. beim Tüv abnehmen lassen. Darf dann halt auch nicht schneller als 6 km/h fahren.
 

xj800

Gelöscht
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Die Frage ist,ob das wirklich Sinn macht.Wenn Du mit dem Trecker auch arbeiten willst,im Wald oder auf dem Feld,dann dürften Dich die 6 km/h sicherlich viel Geduld kosten.
 
Gurti

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Zumindest für die gezogenen Bodenbearbeitungsgeräte (Egge, Grubber, teilweise auch Pflug) sind 6 km/h zu wenig.
Und wenn er richtig ziehen soll, nimmt man normalerweise einen Gang mit etwa 8 km/h...
 
Heisseluft

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Lalala...
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Erst einmal vielen Dank für die Äußerungen,
also gibt es die Regelung gem. FZV schon noch (§1), aber für den Traktor, da er ja eine BE für über 6km/h besitzt, nicht anwendbar, und der Tüv macht scheinbar Quereleien nach erfolgtem Umbau....
Andersherum, könnte man den Traktor umbauen und als Eigenbau deklarieren? (mit ensprechender Abnahme?)

Ich werde mal bei den Herren vom Tüv vorstellig werden...und beim Straßenverkehrsamt...ist ja alles undurchsichtig...


Zur Geschwindigkeit....das Ding braucht nicht schneller sein, mein Schwiegervater ist Rentner, fürs Holzrücken reichts aus, für seine 3 ha Feld auch, die größten Entfernungen, welche auf der Straße überbrückt werden müssten sind 2km, wenns hoch kommt, keine Bundesstraße....er steht dann eben eine halbe Stunde früher auf.....
Schlimmstenfalls muß er auf der Kolchose fragen, ob er von Dort einen schnellen Trekker bekommt...hat ja langegenug dort gearbeitet...


Wenn ich Neuigkeiten habe melde ich mich wieder


:nono:
 

xj800

Gelöscht
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Ich versteh jetzt den Ansatz nicht ganz...n grünes Kennzeichen dürfte er ja bekommen,also schon mal keine Steuer.
Ist er denn bisher angemeldet und die Versicherung zu teuer(weil er eher steht wie eingesetzt ist).Oder ists die ewige Tüv Quälerei...weil am Belarus tropft ja immer irgendwas... :nono:

Treckerfahrn könnt ich den ganzen Tag machen...schön ruhig aufm Feld...kein Stress,keine Blitzer... :king:
 
Gurti

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Grünes Kennzeichen gibt es nur für lof - Betriebe, nicht für Hobby. Mit 3 ha könnte das für Opa schwierig werden.

Beim Belarus könnte man ja fürn Tüv vorher alle Öle ablassen, damit nix mehr dröppelt :nono:
 
Heisseluft

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Lalala...
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...muss mal weiter ausholen...

Opa hatte bis letztes Jahr noch einen zweiten Russen (MTS 82) (Allrad)...hatte auch noch ein wenig mehr Land...hatte...
Den Allrad verkaufte er letztes Jahr, und bis auf die 2,9 ha verpachtete er das Land.
Ist seit zwei Jahren Rentner und will nicht mehr soooo viel machen, hatte vorher alles auch nur im Nebenerwerb gemacht....der Allradrusse hatte aber grünes Kennzeichen, war also zugelassen....und dies vermisst er nun...
Der "grüne" MTS 50, um den es nun geht, war seit der Wende nicht mehr zugelassen, wenn er hinten vom Hof fuhr waren es 30m Wiesenweg, dann war er auf seinem Acker....und für alle anderen Fälle hatte er ja den "Allrad"...

Um den "grünen" zuzulassen bedarf es erstmal wieder einer "Vollabnahme"....Bj. 59..., nicht dass es nicht machbar wäre...

Andersherum würde er nur 90% die 30m Wiesenweg (als öffentliches Verkehrsland angesehen) eingesetzt werden, dafür extra Zulassung und...dann lieber doch 6 km/h...

So war der Gedankengang....und wenn es doch weiter weg sein würde, muß man den Faktor "Zeit" eben gebührend berücksichtigen.



...und bei drei ha. ist es ja eigentlich Hobby...doch er ist nun mal Bauer...durch und durch....dies will ich ihm auch nicht nehmen!


B)
 

xj800

Gelöscht
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Weiß ja nicht,wie das im Nebenerwerb ist...aber der Bauer(Haupterwerb) wo ich war,hat seinen alten Belarus weg gegeben,weil ihm die Berufsgenossenschaft wegen fehlendem Überrollschutz Querelen machte.
Jetzt versteh ich wenigstens den Gedankengang,wär ja auch ok so,wenns denn ginge.

Und...nen Bauern muss man ackern lassen...da hast recht.Der Bauer in Österreich,wo ich als Kind immer in Ferien war hat auch noch geschafft,bis er umgefallen ist.
 
V8BÄR

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Habe auch noch nen MTS-50 in Originalzustand. Sind auch die 6km/h Schilder drangeklebt - allerdings umgebaut isser nicht. B)
 
Bodo XJ

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Jeep - was sonst?
Hi Sven,

mal ein ganz anderer Ansatz - rotes Kennzeichen.
Bei uns gibt es eine ganze Latte von Schleppern, die auf der roten Nummer laufen ... :top:

B)
Bodo
 
kristian b

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als rote nummer käme ja maximal das 07er kennzeichen in frage. um das zu bekommen muß eine vollabnahme UND ein oldtimergutachten gemacht werden. dann kostet das ganze 191€ steuern + 50-100€ versicherung im jahr. ober er das will?

und aufs feld darf er damit dann immer noch nicht fahren, da das 07er nur für prüfungs-, überführungs, verkaufsfahrten und für fahrten zu veranstaltungen (oldtimertreffen) eingesetzt werden darf.


ich würde einfach ein 6km/h schild anbauen und fertig B)
 

Snoek

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Hi,

das mit auf dem Feld fahren darf er nicht mehr, verstehe ich nicht so ganz.
Wir haben hier auch ne Menge Land/Feld um uns rum und fahren -ohne ueberquerungen einer Strasse-
mit unserem alten Traktor ohne zulassung rum.
Is ja eh alles unser Grundstueck und ich dachte immer da kann man fahren mit was man will.
Ist das nun nicht mehr so ?

hmm ?
mfg Thomas
 
Camper31

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Hallo

Einer meiner Nachbarn hat ne Anzeige bekommen, weil er mit nicht zugelassenem Schlepper in SEINEM Wald hinterm Haus unterwegs war! Fahren ohne Zulassung usw.

Gruß Peter
 

thermowolf

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Ohne Zulassung darfst du nur auf nicht Öffentlichen Verkehrsraum Fahren.
Als nicht Öffentlichen Verkehrsraum bezeichnet man komplett eingezäunte und verschlossene gelände.
Auf komplett eingezäunten Gewerbeflächen auf denen sich z.b. Kunden aufhalten dürfen gilt eigenlich auch zulassungsplicht. (War mal eine große Diskussion auf der Staplerschulung.)

als tip am rande: wenn ihr euer Fahrzeug auf eurem Gelände geparkt habt und es ist kein tor vorhanden darf ein Polizist dieses betretten und z.b. HU oder Reifen prüfen und gegebenen falles auch ein Ticket ausstellen.
(Ist dann Öffentlicher Verkehrsraum)
 
V8BÄR

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Ohne Zulassung darfst du nur auf nicht Öffentlichen Verkehrsraum Fahren.
Als nicht Öffentlichen Verkehrsraum bezeichnet man komplett eingezäunte und verschlossene gelände.
Auf komplett eingezäunten Gewerbeflächen auf denen sich z.b. Kunden aufhalten dürfen gilt eigenlich auch zulassungsplicht. (War mal eine große Diskussion auf der Staplerschulung.)

als tip am rande: wenn ihr euer Fahrzeug auf eurem Gelände geparkt habt und es ist kein tor vorhanden darf ein Polizist dieses betretten und z.b. HU oder Reifen prüfen und gegebenen falles auch ein Ticket ausstellen.
(Ist dann Öffentlicher Verkehrsraum)
Leute Leute - Du klingst ja wie der TÜV-Prüfer aus meinen Alpträumen...!

B)
 
zipfelklatscher

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als tip am rande: wenn ihr euer Fahrzeug auf eurem Gelände geparkt habt und es ist kein tor vorhanden darf ein Polizist dieses betretten und z.b. HU oder Reifen prüfen und gegebenen falles auch ein Ticket ausstellen.
(Ist dann Öffentlicher Verkehrsraum)
das ist nicht ganz richtig
 
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