Technisches Datenblatt / Kompetenter Jeep Händler gesucht

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Thore1988

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Moin Leute,
 
folgender Hintergrund:
 
Mein XJ Bj. 1997 ist ein Grauimport aus den Staaten. Einzelabnahme bei Einfuhr seinerzeit.
Damals wurden als zul. Anhängelast 1600 kg eingetragen.
 
Ist natürlich ein Witz...die in D. zugelassenen XJ 4.0 dürfen 3.25 to ziehen.
 
Nun war ich beim Tüv Nord und habe mich erkundigt, inwieweit eine Anpassung nach oben möglich ist.
Grundsätzlich sei dies kein Problem, man benötige allerdings ein entsprechendes "Technisches Datenblatt".
 
Dieses gibt es u.a. beim TÜV Süd für 120 €...natürlich hat der Tüv Nord da keinen Zugriff drauf, das geht nur mithilfe von 120 €...
Gut, nun habe ich es erstmal über Jeep Deutschland versucht. Dort sagte man mir, dass es soetwas gibt, ich müsse mich aber an meinen zuständigen Händler wenden.
 
Jetzt haben ich 4 Händler im Umkreis abtelefoniert und immer nur großes Achselzucken:
"Wir verkaufen Fiat/Jeep erst seit 2012...alte Unterlagen haben wir nicht"
 
Frage in die Runde:
Wer hat einen guten Tipp über einen langjährigen Jeep-Händler der sich mit unseren Fahrzeugen noch auskennt und an ein solches Datenblatt rankommt?
Irgendwie gebe ich die Hoffnung noch nicht auf um diese 120€ herumzukommen!
 
 
 
 
 
Sarge

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Wenn diese 120 inklusive Änderung der Eintrag sind, fände ich das gar nicht so schlimm.
 
Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
... wenn ich Dir einen Scan meiner Papiere zukommen lasse?
Wäre kein Thema - schick mir einfach eine eMail-Adresse B)
 
:wave:
Bodo
 

Thore1988

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So...Update:
 
Grade ein sehr konstruktives Gespräch mit einem Sachverständigen vom Tüv geführt.
Ich soll ihm einmal meinen Fahrzeugschein und einen Fahrzeugschein eines baugleichen Typs (der mehr Anhängelast eingetragen hat) zukommen lassen.
 
Dann will er mal schauen!
 
Bodo, du hast PN
 
Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
... Du hast ein eMail B)
 
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Lalala...
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Nunja, einige...
Meinegüte, wir geben soviel für unnütze Sachen aus, alleine was an Sprit durchfließt... :jester: ...und da stört dich der Preis eines Blattes Papier?
 
:thefinger_red:
 
:wave:
 
Amphiranger

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Glaubts oder lasst es bleiben: Bei dem Blatt Papier geht es um Schutzgebühr Urheberrecht! Ja, die eingetragenen 1600 kg sind ein Witz, aaaaber:
schaust du mal in die amerikanische Bedienungsanleitung, stellst du fest, dass es unterschiedliche Klassen von Anhängerkupplungen für den XJ gab. Class1: 2000 lbs bis class 3: 5000 lbs. Welche Ausführung hast du nun? Ist dein Wagen ggf. auf eine Europa-AHK umgerüstet, wenn ja welchen D-Wert hat diese dann? D-Wert vom Bock? Und für welche Zug-Klasse war dein Jeep dann ursprünglich ausgelegt. Es gibt sowohl normal Versionen, wie auch heavy duty Ausführungen beim Jeep. Das ist allein durch optische Inaugenscheinnahme nicht alles zu ersehen! Zwei baugleiche Fahrzeuge können trotzdem von der Getriebeauslegung oder allein schon von der Programmierung der Getriebe und Motorsteuergeräte her unterschiedlich sein.
Irgendwer hat irgendwann das mal teuer nachgeprüft oder prüfen lassen und festgestellt, dass der XJ nach deutschem Recht wesentlich mehr ziehen darf/kann. Er hat für die Prüfung möglicherweise viel Geld bezahlt. Oder sollte es, aber jemand schlaues vom Prüflaboratorioum kommt ihm entgegen und sagt: "Paß auf, wenn du uns ein Mitverwertungsrecht an dem Ergebnis der Prüfung einräumst, kostet es nur die Hälfte! 
So in etwa kommen die Datenblätter für Importfahrzeuge zustande. Der TÜV Süd hat entsprechend nicht nur die Daten, sondern sich so auch die Verwertungsrechte gesichert. Ist also so: auch wenn du ein identisches zugelassenes Grau-Import-Fahrzeug hast mit höherer Anhängelast, darf der TÜV Sachverständige die Daten nicht einfach abschreiben, weil das eine Urheberrechtverletzung wäre. Auch wenn du 10 gleiche Fahrzeuge importieren würdest, müsstest du offiziell 10 gleiche Datenblätter anfordern, die sich nur in einem Punkt unterscheiden: der Fahrgestellnummer! Dies ist der Grund warum Datenblätter immer Fahrgestellnummer bezogen sind!
So ähnlich verhält es sich mit den Mofadrosseln bei Rollern. Der kleine Distanzring, der den Roller auf 25km/h drosselt kostet nur ein paar Cent. Teuer ist jedoch das Teilegutachten dazu ohne die du die Drossel nicht eingetragen bekommst. Und damit niemand auf die Idee kommt den Distanzring selber zu drehen und mit dem Gutachten als Vergleich zum TÜV zu fahren, sind auch diese Teilegutachten für Mofadrosseln immer Fahrgestellnummer bezogen.
Das ist so wie ein Kopierschutz.
Mit dem Erwerb des Datenblattes bezahlst du also so eine Art GEMA für Daten. Vom TÜV Sachverständigen zu erwarten, dass er dir die Anhängelasterhöhung einträgt ohne Datenblatt, ist in etwa so, als würdest du im Plattenladen nach einer vom Verkäufer selbst gebrannten CD Kopie fragen.  :wacko:
Sicher ist das alles teuer und kostet Geld, zumal die Änderung der  Anhängelast bei deinem Fahrzeug in den 120,-EUR noch nicht mal mit drin ist! :rolleyes:
Soviel vielleicht zur Erklärung, wieso das Stück Papier so teuer ist.  :giveup:
 
 
 

Thore1988

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Herzlichen Dank für die durchaus nachvollziehbare Erläuterung.
 
Werde morgen die Unterlagen an den Tüv Süd weiterreichen und dann schauen wir mal.
Wenn am Ende die 3250 kg im Schein stehen sollen mich die 120 € auch nicht stören ;)
 
@Sven
Es geht ums Prinzip :p
 
Amphiranger

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Donar schrieb:
 
Wenn am Ende die 3250 kg im Schein stehen sollen mich die 120 € auch nicht stören ;)
 
 
Genau das solltest du aber vorher erfragen! Nicht einfach blind anfordern, sonst steht da auch nur 1600 kg drin.  :deal:
 
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Nunja, einige...
DAS wäre ja der Burner...."Wir bestätigen Ihnen hiermit gegen den Erhalt von 120 Eu, dass Ihre Zulassungsbescheinigung den geltenden Vorschriften entspricht."
 
 
 
 

Thore1988

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Tjoa...
 
Soeben kam die Antwort vom Tüv Süd:
 
[SIZE=10pt]"Sehr geehrter Herr xxx,[/SIZE]
 
[SIZE=10pt]ich habe schlechte Nachrichten: Es ist mir anhand der Fahrgestellnummer nicht möglich eine höhere Anhängelast nachzuweisen, da selbst die EU Modelle sehr stark unterschiedliche Anhängelasten vorweisen (Fahrzeuge mit Ihrem Motor und den gleichen Achslasten gehen von gebremst 1600 bis 2200 kg, ungebremst einmal 450kg und einmal 750 kg). In welchen Punkten sich diese Fahrzeuge unterscheiden kann ich leider nicht beurteilen. Jedenfalls ist es mir somit nicht möglich, eine erhöhte Anhängelast zu bestätigen. Es ist ebenso nicht gestattet Fahrzeugscheine von anderen Autos „abzuschreiben“ wie es früher teilweise getan wurde, da sich hier Fehler einschleichen bzw. vervielfältigt werden.[/SIZE]
 
[SIZE=10pt]Ihnen bleibt somit nur eine anerkennungsfähige Bestätigung des Herstellers, oder eben besagte Einzelbegutachtung. Es tut mir leid, dass ich Ihnen leider nicht weiterhelfen kann.[/SIZE]
 
[SIZE=10pt]Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
xxx"
[/SIZE]
 
 
[SIZE=10pt]Jetzt bleibt mir noch das CoC über den Jeep-Händler...[/SIZE]
 
Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
.... gefühlt hatten die XJ-preFL sehr unterschiedliche Angaben zur Anhängelast.
Die XJ-FL hatte alle 3.250kg, wenn es die AHK her gibt. :coolman:
 
Aber das hilft Dir nicht wirklich ... :frust:
 

Thore1988

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Nein...
 
Der Tüv Heini hat wenig Lust sich mit der Materie zu beschäftigen. Gut, ich schaue was im CoC steht, und wenn das auch nicht weiterführt läuft es wohl auf eine Einzelabnahme raus.
 
Klar, ich könnte es auch alles sein lassen. Aber man stelle sich mal vor, ich düse mal wieder mit 2to Holz aufm Hänger ausm Wald und Krach mit einem Skoda Yeti samt Hund + Frauchen zusammen: Da wird die Versicherung nicht zweilmal nachfragen ob denn die 2to überhaupt bzw gar nicht zulässig waren.
 
Sarge

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Über die Jeep Händler brauchst Du das gar nicht versuchen, die haben gar keinen Zugriff mehr auf Daten von vor 10Jahren.
Passiert eben, wenn ein Konzern in so kurzer Zeit so oft verkauft wird.
Für meinen Dodge Ram bekomme ich über die Händler nicht mal mehr Originalteile, wenn ich Glück habe und die wo anders später noch verbaut wurden, bekomme ich noch das, was im Zentrallager Italien liegt...
 

Thore1988

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Doch.
Habe eben mit einem telefoniert.
 
Bekomme das CoC für 50 €. Ist halt Risiko was drinne steht :D
 
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Donar schrieb:
Doch.
Habe eben mit einem telefoniert.
 
Bekomme das CoC für 50 €. Ist halt Risiko was drinne steht :D
 
Echt jetzt? Der verarsc... dich doch! Für deinen Bock gibt es kein CoC!!! Ein COC gibt es nur für Fahrzeuge mit EG-Zulassung! Da dein Wagen aber ein Grauimport ist, wird es kein EG-Fahrzeug sein, sondern eine US-Version. Oder hast du doch irgendwo eine E-Nr. auf dem Typenschild?
 
Sehe gerade, dass du wohl eine der seltenen Schalter-Versionen hast. Die hatten in der Tat eine von Haus aus geringere Anhängelast. :closedeyes:  
 

Thore1988

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@Amphi
 
Irgendwie wird das immer undurchsichtiger.
 
Ich habe beim Tüv dann mal in Richtung "Einzelabnahme" nachgefragt:
 
[SIZE=10pt]"Sehr geehrter Herr xxx,[/SIZE]
 
[SIZE=10pt]theoretisch darf jeder amtlich anerkannte Sachverständige eine solche Abnahme durchführen. Es wird denke ich trotzdem nicht ganz einfach, einen „willigen Kollegen“ zu finden. Außerdem benötigen Sie ja einen „Berg“…[/SIZE]
[SIZE=10pt]Es gibt bei uns im nationalen Recht keine Vorschrift zur Bestimmung der Anhängelast. Man kann sich allerdings an das geltende EG Recht anlehnen: Hier wäre der Anhang II der Richtlinie 92/27EG zu nennen, der sich mit der Bestimmung von Massen an Pkws befasst. Dort heißt es unter anderem:[/SIZE]
 
[SIZE=10pt]„3.3.3[/SIZE]
[SIZE=10pt]Ein Kraftfahrzeug, das einen Anhänger zieht, muß diese Fahrzeugkombination[/SIZE]
[SIZE=10pt]– beladen bis zu ihrer Höchstmasse – an einer Steigung von[/SIZE]
[SIZE=10pt]mindestens 12% innerhalb von fünf Minuten fünfmal anfahren können.“ [/SIZE]
 
[SIZE=10pt]Das tut mir schon beim Lesen weh, aber das wäre für mich eine nicht zu ersetzende Prüfung. Natürlich muss die Befestigung der Anhängekupplung und des Anhängebockes auch die Anhängelast aufnehmen können."[/SIZE]
 
Aha.
Das könnte also ein Weg sein.
Man man man... :D
 
Heisseluft

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Lalala...
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Hast du mal nach den Kosten gefragt?
 
Ist ja nicht in 5 min gemacht, Anfahrt, Abfahrt des Prüfers, erstellen des Gutachtens....da bist du über 120,- ..... :xmas:
 

Thore1988

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Ja.
 
Aber für 120 € gibts ja selbst beim TÜV Süd nichts für mich...
Die Einzelabnahme scheint wohl im Moment tatsächlich die einzige Lösung zu sein.
 
Außer:
Ab dem 01.01. befinde ich mich wieder in den neuen Bundesländern und somit im Machtbereich der Dekra...
vlt sind die da ja etwas "kreativer" und weniger "Behörde"
 
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