Heisseluft
Lalala...
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- Nunja, einige...
Bodo, ich will nicht anfangen zu rechnen, aber wie hälst Du diese Vorgaben ein:
"Druckbehälter müssen so befestigt sein, dass die Befestigungselemente betriebsüblichen
Beanspruchungen standhalten und auch bei Unfällen ein Lösen nicht zu erwarten ist.
Das ist dann als gesichert anzusehen, wenn bei gefüllten Behältern folgende Beschleunigungen
ohne Beschädigung aufgenommen werden können.
Fahrzeugkategorie M1 und N1
20 g in Fahrtrichtung
8 g horizontal seitwärts zur Fahrtrichtung
Fahrzeugkategorie M2 und N2
10 g in Fahrtrichtung
5 g horizontal seitwärts zur Fahrtrichtung
Fahrzeugkategorie M3 und N3
6,6 g in Fahrtrichtung
5 g horizontal seitwärts zur Fahrtrichtung"
???
Da wäre mal die Befestigung an der Seitenwand interessant...bitte nicht mit den zwei Schrauben!
"Druckbehälter müssen so befestigt sein, dass die Befestigungselemente betriebsüblichen
Beanspruchungen standhalten und auch bei Unfällen ein Lösen nicht zu erwarten ist.
Das ist dann als gesichert anzusehen, wenn bei gefüllten Behältern folgende Beschleunigungen
ohne Beschädigung aufgenommen werden können.
Fahrzeugkategorie M1 und N1
20 g in Fahrtrichtung
8 g horizontal seitwärts zur Fahrtrichtung
Fahrzeugkategorie M2 und N2
10 g in Fahrtrichtung
5 g horizontal seitwärts zur Fahrtrichtung
Fahrzeugkategorie M3 und N3
6,6 g in Fahrtrichtung
5 g horizontal seitwärts zur Fahrtrichtung"
???
Da wäre mal die Befestigung an der Seitenwand interessant...bitte nicht mit den zwei Schrauben!