Hier ein kurzer Auszug zu diesem Thema:
Eine Sammelklage im Sinne des amerikanischen Rechts existiert in der deutschen Rechtsordnung allerdings in dieser Form nicht. Es gibt hierzulande die sog. gemeinsame Prozessführung im Falle einer sogenannten Streitgenossenschaft. Eine solche ist zum Beispiel gegeben, wenn die Kläger aus demselben rechtlichen Grund zur Geltendmachung eines Anspruchs berechtigt sind.
Dort, wo das Bedürfnis für eine Vereinfachung von Massenklagen besonders naheliegt, hat der Gesetzgeber bereits im November 2005 die Möglichkeit eines richterlich gesteuerten Musterverfahrens eingeführt. Mit diesem sogenannten „Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz (KapMuG)“ sollten im deutschen Recht erstmalig kapitalmarktrechtliche Klagen von Anlegern zusammengefasst werden. Hiernach kann ein Kapitalanleger stellvertretend für weitere betroffene Anleger beispielswiese darüber entscheiden lassen, ob eine bestimmte Prospektinformation fehlerhaft ist. Nach dem KapMuG kann jeder Kläger, der Schadensersatz wegen falscher Kapitalmarktinformation geltend macht, das Musterverfahren einleiten. Um das Verfahren schließlich überhaupt in Gang zu setzen, müssten binnen 4 Monaten 9 weitere, identische Anträge in der gleichen Angelegenheit bei dem Gericht eingereicht werden. Das Musterverfahren ist aber keine Sammelklage im eigentlichen Sinn.
Der Gesetzgeber hat kürzlich erst einen Reformentwurf des Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetzes veröffentlicht, welcher insbesondere eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Anlagevermittler- und Berater festlegt.
Die Europäische Union stellt bereits seit längerem hinsichtlich der Einführung einer Sammelklage Überlegungen an. Ob und wann das rechtliche Mittel einer wirklichen Sammelklage in der deutschen Rechtsordnung zu finden ist, ist aber nicht vorhersehbar.
Den betroffenen Anlegern sollte jedenfalls bewusst sein, dass sich die Erfolgsaussichten jedes Klägers - unabhängig von dem Instrument einer Sammelklage - insgesamt erhöhen, wenn der mit der Sache betraute Rechtsanwalt zur Begründung seiner Klage sowie bei der Führung etwaiger Vergleichsverhandlungen auf die umfangreichen Beweisunterlagen weiterer geschädigter Anleger zugreifen kann.
Link:
https://www.grprainer.com/pressemitteilungen/detail/news/sammelklagen-in-deutschland.html