Restwert Kfz, wo liegt die Grenze?

Diskutiere Restwert Kfz, wo liegt die Grenze? im Treffpunkt Forum im Bereich Allgemeines; Moin, folgender Sachverhalt: Gestern hat ein Holländer, wohl aus Frust?, beim um die Ecke fahren mit seinem überdimensionierten...
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Thore1988

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Moin,

folgender Sachverhalt:

Gestern hat ein Holländer, wohl aus Frust?, beim um die Ecke fahren mit seinem überdimensionierten
Gespann das Auto meiner Schwester erwischt!

Ein ordentlicher Blechschaden an der hinteren, linken Heckpartie, bis vor zur Fahrertür.

Jetzt ist das Problem: Das Auto ist Baujahr 1997, 160.000 km. Lack ist ausgeblichen, Cabriodach auch schon etwas gamelig,
technisch aber top in Schuss.

Übrigens ein Chrysler Sebring Cabrio, 2.5 l

Jetzt die entscheidende Frage: Wird die Versicherung den Schaden bzw. dessen Reperatur bezahlen, was ja sicherlich
sehr teuer wird, oder bekommt man einen gewissen "Restwert" ausgezahlt? Und gibt es für diesen eine Grenze
oder muss der individuell festgelegt werden?

Anbei noch 2 Bilder...

Danke für die Infos :)



 
Cherokee88

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die versicherungen schicken nen sachverständigen der sagt das auto ist so und so viel wert und der Schaden ist so und so hoch...oder eben kostenvoranschlag der dann aber auch nochmal geprüft wird ....ist der schaden geringer als der Wert des Auto wird die reparatur bezahlt...


aber ich denke so ausm bauch raus ist das auto locker mehr wert als die reparatur des schadens kosten würde ....man muss ja nicht direkt das ganze Heck des autos abtrennen und neu machen :jester:

das teuerste wird wohl das lackieren sein - das haut immer richtig rein wenn man es machen lässt...
 
Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
... im Zweifelsfall muss man sich über den Begriff 'Restwert' einigen.
Der Restwert ist für mich ein realisischer Wiederbeschaffungspreis.
Das Thema hatte ein Bekannter mit einem über 30 Jahre alten Käfer ...
... nach einer kleinen schriftlichen Auseinandersetzung war der Restwert dann plötzlich 5-Stellig :coolman:

:wave:
Bodo
 

Thore1988

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Erstmal Danke für die Antworten.

Anfang der Woche soll wohl ein Gutachter von der Versicherung kommen...

Ich halte euch auf dem Laufenden.

Wobei ich die Option, welche David in den Raum gestellt hat auch für die sinnigste halte!
 
Ralf

Ralf

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Wenn du ohne Reparaturnachweis auszahlen lässt, wird die Mwst. nicht erstattet.
Mal abwarten auf was der gutachter kommt, evtl. lohnt es sich dann auch einen
eigenen (freien) zu nehmen.
 
DIRTY-EGG

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das wird auf jeden fall ein wirtschftlicher totalschaden, die reparaturkosten werden den

zeitwert meiner meinung nach übersteigen.

ein 97er stratus, was das auto eigentlich ist, steht hierzulande nicht hoch im kurs.
 
cherokee xj

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Hast du mal geschaut, was ein 97er Stratus Cabrio bei Mobile & Co. noch kostet?

Zwischen 1000 und max.2000 Euro - somit ist die Kiste bei dem Schaden wirtschaftlicher Totalschaden.

Ansonsten siehe David's Definition von Restwert: der dürfte hier nur noch der Kilopreis für den Schrotti sein - also wenn es gut läuft ein paar Hunderter.
 
CJ-Coyote

CJ-Coyote

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Guten morgen,
beachtet aber bitte dass der Wiederbeschaffungswert für ein vergleichbares Fahrzeug festgesetzt werden muss d.h. mit Gasanlage.
Jetzt sche bitte mal ob sich ein gas Sebering bei mobile und Co befindet. Wenn nicht gibt es ein vergleichbares Fz. Und der Gasanlagenumbau wird bezahlt.
Bitte tue dir aber einen gefallen und nehme deinen Sachverständigen und nicht den von der Versicherung.
Bei einem nicht verschuldeten Unfall hast du die Wahl des Sachverständigen, am besten einen freien oder auch einen der Prüfinstutionen allemal besser als der SV der Versicherung
Ich Sage nur, wessen Brot ich ess dessen Lied ich sing.
 

Thore1988

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@ Micha

Naja mit LPG (vor 4 Monaten eingebaut) sieht es da schon etwas anders aus:

http://suchen.mobile.de/auto-inserat/chrysler-stratus-cabrio-2-5-lx-lpg-gasanlage-remscheid/158028027.html?lang=de&pageNumber=1&__lp=1&scopeId=C&sortOption.sortBy=price.consumerGrossEuro&makeModelVariant1.makeId=5700&makeModelVariant1.modelId=17&makeModelVariant1.searchInFreetext=false&makeModelVariant2.searchInFreetext=false&makeModelVariant3.searchInFreetext=false&fuels=LPG&minFirstRegistrationDate=1997-01-01&maxFirstRegistrationDate=1998-12-31&negativeFeatures=EXPORT

Aber ich will hier nichts schön reden! Es wird interessant werden ;)
 

Thore1988

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lass den schaden begutachten- dir das geld auszahlen, und such dir jemand ders dir kostengünstig macht
alles andere geht nach hinten los bei dem wagen
listentechnisch hat er keinen wirklichen wert mehr
Heißt das, ich (bzw der Halter in dem Fall die Halterin ;) ) kann mir jetzt einen unabhängigen Gutachter kommen lassen (wer zahlt das?)
und dieser schätzt den Restwert des Autos auf bspw. 3.000 €, die Reperatur auf 4.000 €, und ich entscheide
mich dann dafür die 3.000 € Restwert auszahlen zu lassen und gehe damit in eine freie Werkstatt oder sonst wo hin?!
 

Unicorn

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Aaalso,als Geschädigter hast Du immer das Recht,Dir einen Gutachter
Deiner Wahl zu nehmen !
Die Versicherung muss dessen Gutachten allerdings nicht anerkennen
und kann trotzdem noch Ihren eigenen schicken,was aber nicht immer
passiert.
Es ist aber immer sinnvoll,die Sache gleich einem Rechtsanwalt zu
übergeben (bin ich immer gut mit gefahren) da Die Versicherungen
keinen Wert auf einen Rechtsstreit legen.
Kosten entstehen Dir auf jeden Fall keine.

Gruß Willy
 
CJ-Coyote

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Hallo@ all,
meine tägliche Erfahrung hat mich eines besseren belehrt.
Die Versicherungen versuchen die Gutachten der freien Sachverständigen (auch vom TÜV) mit allen Mitteln zu drücken, dazu zählen auch Kürzungsbetichte von "CarExpert", DEKRA u.a. Diese arbeiten dann mit zum Teil alten Stundenverrechnungssätzen oder Werkstätten in einiger Entfernung (20km) bzw Partnerwerkstätten (60€/Std)
Du Must so gestellt werden, als währe der Schaden nicht eingetreten d.h. Fz-Schaden wird bezahlt/ bei Totalschaden Wiederbeschaffung ./. Rest + Nebenkosten = Sachverständiger Rechtsanwalt und Kostenpauschale
Mietwagen oder Nutzungsemtschädigung für die Dauer der Reparatur
Weiteres per pn
 
catmanjag

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Wenn mich nicht alles täuscht kann/darf die Summe der Instandsetzungskosten incl. MwSt sogar bis zu 130% des Zeitwertes betragen......?!? Die Erfahrung ist aber mittlerweile auch schon wieder 10 (???) Jahre alt. Ich würde auch für einen "eigenen" Gutachter plädieren.
 
Ralf

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Wenn mich nicht alles täuscht kann/darf die Summe der Instandsetzungskosten incl. MwSt sogar bis zu 130% des Zeitwertes betragen......?!? Die Erfahrung ist aber mittlerweile auch schon wieder 10 (???) Jahre alt. Ich würde auch für einen "eigenen" Gutachter plädieren.
So steht das auch in den Formeln Beitrag #4.
 

Thore1988

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Update:

Reperaturkosten von 2.600 € Netto entstehen, wird von der Versicherung übernommen! :)
Glück gehabt!
 
klimaprofi

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Noch eine kleine Anmerkung zur Restwertbörse. Das ist keine Pflicht wie so oft von den Versicherern behauptet wird. Das ist nur viel einfacher für die und hält den Schaden für die geringer da die Preise gerne mal in die Höhe schnellen können. NAch einem Grundsatzurteil muss der Gutachter drei Angebote von Aufkäufern einholen im Falle eines Totalschadens.

Zitat:

Der Restwert eines Unfallfahrzeugs ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Betrag, den der Geschädigte im Rahmen der Ersatzbeschaffung nach § 249 Satz 2 BGB a.F. (nunmehr § 249 Abs.2 Satz 1 BGB) bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler im örtlichen Bereich oder bei dem Kraftfahrzeughändler seines Vertrauens bei Inzahlunggabe des beschädigten Fahrzeugs, also auf dem sog. "allgemeinen" Markt noch erzielen könnte (vgl. die Entscheidungen des BGH v. 21.1.1992 – VI ZR 142/91 = NJW 1992.903 = DAR 92,172; vom 6.4.1993 – VI ZR 219/98 = NJW 93,1849 = DAR 93,251 = NZV 93,1849 und vom 30.11.1999 – VI ZR 219/98 = NJW 2000, 800 = DAR 2000,159 vgl. ferner die Zusammenfassung der Rechtsprechung des BGH durch den 40. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar, NZV 2002, 77; Geiger/Rixacker, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., S.88, Rdn.44)."

Zitat Ende, Quelle: www.captain-huk.de
 
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