Rammbügel "Fußgängerfreundlich + legal" ??

Diskutiere Rammbügel "Fußgängerfreundlich + legal" ?? im Wrangler Archiv Forum im Bereich Wrangler Forum; Hallo Jeepfreunde, habe seit einer Woche einen TJ 4.0 Bj. 2005. Nun hat der leider keinen Rammbügel, und es gibt wohl neue Vorschriften die das...
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andre

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Hallo Jeepfreunde,

habe seit einer Woche einen TJ 4.0 Bj. 2005. Nun hat der leider keinen Rammbügel,
und es gibt wohl neue Vorschriften die das legale Nachrüsten erschweren.

Gibt es da nicht eine sinnvolle Alternative ? Hätte nicht mal was dagegen,
wenn das Teil dann mit Gummiüberzug o.ä. ein wenig verschandelt wäre.

????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
 

DO3HJB

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hast du noch die Orginalecken zum Kotflügel? Dann die weg und die USA Ecken dran
 

Moss Andrews

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viele der einschlägig bekannten Anbieter haben nach wie vor die Frontbügel im Programm

Fortec zum Beispiel

auch Cobra zum Beispiel bietet Frontbügel für den TJ an

insbesondere Cobra hat schon in diversen Anzeigen veröffentlicht, das die "Ära der Frontbügel" noch lange nicht vorbei ist, denn, wenn ich den Gesetzestext inhaltlich richtig im Kopf habe, sind Frontbügel nicht verboten, wenn sie den Fußgängerschutz gegenüber des Serienzustandes des Fahrzeuges verbessern

Thema US-Ecken: Vorsicht, wenn man auf die 100%ige Legalität seines Fahrzeuges steht!
 

wrangler0_13

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Hallo Jeepfreunde,

habe seit einer Woche einen TJ 4.0 Bj. 2005. Nun hat der leider keinen Rammbügel,
und es gibt wohl neue Vorschriften die das legale Nachrüsten erschweren.



????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
Hallo twoJEEPS :king:

fahr doch einfach mal zum TÜV., Dekra od.sonstigen, ich habe die erfahrung gemacht da gibt es auch welche mit denen kann man reden.
der termin zur letzten eintragung war nach der neuen EU-Verordnung der 27.Mai 2007.
ABER es gibt auch einiges was im ermessen des prüfers liegt.

und mehr wie nein sagen können sie nicht.


Oliver :blush:

ps. oder rede doch mit dem autohaus deines vertrauens, die haben öffters bessere karten beim TÜV
 
wranglerpit

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Hallo Moss,

was hat es mit der Legalität bei US-Ecken auf sich ?
Nach meinem Kenntnisstand werden durch den Anbau, zumindest bei meinem Jeep, an dem selbstgemachte Ecken aus Edelstahl angebracht sind, die Außenmaße des Kfz nicht überschritten und erfordern somit keine Abnahme zur Eintragung in die Papiere !
Ich war mit den Ecken schon dreimal zur TüV-Prüfung und bin ohne Beanstandung durchgekommen.

Gruß vom Pit
 

Moss Andrews

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das Auto von vorn betrachtet, muss gemäß StVZO (heißt mittlerweile anders) die obere Hälfte der Reifenlauffläche abgedeckt sein

das ist nicht so, wenn US-Ecken montiert sind
von daher ist die ABE des Autos bei Montage der US-Ecken erloschen,
was dazu führt, dass du ohne Versicherungsschutz (nicht nur Kasko, sondern auch Haftpflicht und ohne Regresshöchstgrenze) durch die Gegend reist,
außerdem kommt natürlich noch das Problem mit der Rennleitung dazu

sind die US-Ecken eingetragen, hat der TÜV das ganze legalisiert und alles ist wieder in Ordnung
warum der das allerdings gelegentlich einträgt (wie bei mir z.B.), obwohl es gegen die Regeln verstößt und ja eigentlich auch kein zwingender Grund (mal abgesehen vom guten Geschmack) besteht, ist mir nach wie vor ein Rätsel

das alles wurde schon öfter hier diskutiert, besonders in Hinblick auf die Frage, ob das wirklich alles so dramatisch ist oder nicht, ob das überhaupt auffällt oder nicht... eine Antwort, mit der alle leben können, wurde m.E. noch nicht gegeben

näheres kannst du auch in diesem Thread nachlesen, passt - zumindest teilweise - zu diesem Thema
 

wrangler0_13

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bei der ganzen sache mit den US ecken geht es nur um die abdeckung zwischen stoßstange und kotflügel. bei der Euroversion geht die stoßstangenecke hinauf bis zum kotflügel .

US Wrangler


Euro Wrangler



Oliver
 

wrangler0_13

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das Auto von vorn betrachtet, muss gemäß StVZO (heißt mittlerweile anders) die obere Hälfte der Reifenlauffläche abgedeckt sein

das ist nicht so, wenn US-Ecken montiert sind



so viel zum thema radabdeckung



Oliver
 
rene_yj

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Das ist FußgängerSchutz konform
 
rene_yj

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Übrigens sind Frontschutzbügel nicht mehr erlaubt,aber windenschutzbügel schon. das heißt wenn der Bügel die Fahrzeugmaße nicht verändert ist er erlaubt und kann als Windenschutz eingetragen werden (allerdings müsste man dafür ne Winde haben)

Grüße
 

Moss Andrews

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natürlich sind Rammbügel oder Frontschutzbügel oder wie auch immer man die bezeichnen will, nach wie vor erlaubt, habt doch bitte nicht so eine starre Haltung, nur:

ab dem 25. Mai 2007 dürfen an Kraftfahrzeuge nur noch Edelstahl-Frontbügel mit EG-Typgenehmigung laut der EU-Richtlinie RREG 2005/66/EG angebaut werden

ab diesem Datum ist es nicht gestattet, Edelstahl-Frontbügel ohne EG-Typgenehmigung anzubauen
ebenso erteilt der TÜV keinen Eintrag mehr in die Fahrzeugpapiere

die Firma Cobra Technology & Lifestyle zum Beispiel hat bereits für viele Fahrzeuge die neuen Edelstahl-Frontbügel mit EG-Typgenehmigung im Angebot

diese dürfen ab dem 25.Mai 2007 problemlos angebaut werden, ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist auf Grund der EG-Typgenehmigung nicht (!!!) erforderlich

die EU-Richtlinie RREG 2005/66/EG besagt sinngemäß, dass starre Bügel in A-Form, mit nachgiebiger Aufhängung und weichem Kunststoffbügel in A-Form (auch in Metallook) erlaubt sind, ebenso starre Bügel in A-Form aus extra dünnwandigen Stahlrohr

nicht mehr zulassungsfähig sind hingegen große Frontbügel mit Nebenbügeln, die um die Ecke gehen
 
Bratensaft

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das Auto von vorn betrachtet, muss gemäß StVZO (heißt mittlerweile anders) die obere Hälfte der Reifenlauffläche abgedeckt sein

@Moss
Hast Du zufällig den genauen Wortlaut bzw. den § zur Hand ?

MfG Bratensaft
 
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die EU-Richtlinie RREG 2005/66/EG besagt sinngemäß, dass starre Bügel in A-Form, mit nachgiebiger Aufhängung und weichem Kunststoffbügel in A-Form (auch in Metallook) erlaubt sind, ebenso starre Bügel in A-Form aus extra dünnwandigen Stahlrohr
Frontschutzbügel, also Bügel die die Front schützen, sind also nicht mehr erlaubt
 

Moss Andrews

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geregelt ist das ganze in §36a der STVZO, allerdings ist es im Paragrafen sehr schwammig geregelt StVZO §36a

es gibt dazu Erläuterungen, z.B. die Erläuterung Nr. 2 zum §36a

Die Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben, die mindestens über die Laufflächenbreiteder Reifen reicht...

aber ich habe im Internet keine Quelle dazu gefunden
 

Moss Andrews

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Frontschutzbügel, also Bügel die die Front schützen, sind also nicht mehr erlaubt

Du hast Recht, Frontschutzbügel, also Bügel, die die Front schützen, sind nicht mehr erlaubt
ebenso wenig sind Bullenfänger, also Bügel, mit denen man Bullen fangen kann, verboten und
Frostschutz, also ein Schutz für den Frost (vgl Frontschutz, ein Schutz für die Front), hilft dir hier auch nicht weiter :king:
 
rene_yj

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Man braucht doch garnicht diskutieren. Man lässt den Prüfer nen Windenschutz eingetragen werden fertig.
 
tklein9

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Hallo zusammen,

interessantes Thema. Jedoch wie sieht denn die Regelung für die Stossstange hinten aus ? Wer die Serienstange gegen die passende zum Typ Californio tauschen möchte (wie ich zum Beispiel), muss sicherlich auch einiges dabei bedenken. Es gibt zwar hinten keinen Schutzbügel, aber trotzdem ist die obere Radhälfte micht vollständig abgedeckt.
Und nu ?
 
mrmc

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au weia!

der Jeep auf dem Bild sieht ja echt übel aus!
- tiefer gelegt
- extra große Felgen (fast) ohne Reifen drum herum (um bloß keine Geländegängigkeit vorzutäuschen)
- dafür alles schön mit Plastik eingepackt
- über den Bügel um die Stoßstange reden wir mal gar nicht erst...

das wäre mir peinlich, damit rum zu fahren...
 
headranger

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der Lieferant bietet ausdrücklich Frontbügel " ohne " EC Norm an. Obwohl er auf der Startseite für Zukunftssicherheit mit Bügeln mit Norm wirbt.
Jeepbaer Tom

Na klar macht er das! (Habe ich auch gesehen).
Der will wohl seine Restbestände an ein paar Dumme abverkaufen, die nicht checken, daß die Bügel nicht mehr eintragungsfähig sind.
(Wenn dann die Reklamationen kommen, wird auf den Hinweis auf der Webseite verwiesen...)
Gruß
Hans
 
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Rammbügel "Fußgängerfreundlich + legal" ??

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