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Hubraum und Kfz-Steuer
Der Hubraum wird oft auch für die
Steuerbemessung herangezogen, wobei hier die sogenannte Steuerformel verwendet wird (Situation in Deutschland). Da die Steuern meist gestaffelt sind, wurden immer wieder Motoren mit Hubräumen knapp unter diesen Grenzwerten gebaut, zum Beispiel 1998 cm³ statt 2000 cm³. Auch die Typenbezeichnung eines Kraftfahrzeuges hat oft den Hubraum in der genaueren Bezeichnung.
Die Berechnung des Hubraums von Hubkolbenmotoren nach der Steuerformel erfolgt in Deutschland seit 1989 nach zwei unterschiedlichen Verfahren:
- Alte StVZO-Steuerformel: Gesamthubraum = 0 , 78 ⋅ d 2 ⋅ h ⋅ Z {\displaystyle 0{,}78\cdot d^{2}\cdot h\cdot Z}
( d = {\displaystyle d=}
Bohrung, h = {\displaystyle h=}
Hub, Z = {\displaystyle Z=}
Zylinderzahl; Bohrung d {\displaystyle d}
und Hub h {\displaystyle h}
sind vor der Berechnung auf halbe Millimeter, das Ergebnis auf volle Kubikzentimeter abzurunden. Anmerkung: π / 4 {\displaystyle \pi /4}
wird hier auf 0,78 abgerundet, daher weicht der Hubraum nach alter Steuerformel recht deutlich nach unten vom tatsächlichen Hubraum ab).
- Neue EU-Steuerformel: Gesamthubraum = 0,785 4 ⋅ d 2 ⋅ h ⋅ Z {\displaystyle =0{,}7854\cdot d^{2}\cdot h\cdot Z}
( d = {\displaystyle d=}
Bohrung, h = {\displaystyle h=}
Hub, Z = {\displaystyle Z=}
Zylinderzahl; Bohrung d {\displaystyle d}
und Hub h {\displaystyle h}
werden auf volle Millimeter kaufmännisch gerundet; π / 4 {\displaystyle \pi /4}
wird hier auf 0,7854 aufgerundet).
Da zum Teil in der – mehrfach geänderten – Steuerformel andere Rundungsregeln gelten als in der Technik üblich, gab und gibt es immer wieder Abweichungen bei den Hubraumangaben in den technischen Daten der Hersteller einerseits und den Verwaltungsdaten für die Besteuerung andererseits. Durch Zylinderschleifen bei einer Motorüberholung vergrößerte Bohrungen werden für die Besteuerung nicht berücksichtigt. Bei Einführung der Hubraumsteuer in Deutschland war vom Gesetzgeber beabsichtigt, die Motorleistung zu besteuern; da diese damals aber nicht leicht messbar war, wurde der Hubraum – nach für Zweitakt- und Viertakt-Motoren unterschiedlichen Formeln – als Maß für die Motorleistung herangezogen, Näheres siehe unter
Steuer-PS.
Auch zahlreiche Gesetze, etwa das
deutsche Kraftfahrzeugsteuergesetz, nehmen den Hubraum als Bemessungsgrundlage, zum Beispiel
Führerscheinklassen bei
Kleinkrafträdern. Bei den Neuzulassungen von Personenkraftwagen 2008 in Deutschland hatten 30,3 Prozent der Fahrzeuge eine Hubraumgröße von 1800 bis 1999 cm³."
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