Bonsai
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hallo leute
ich bräuchte mal euren rat, ist zwar etwas persönlich macht aber nichts.
oder ist evtl. ein anwalt unter uns jeep fahrern
also.
meine frau arbeitet als friseurin und möchte ihre stelle wechseln.
nun hat sie gekündigt am 06.02.07 und um einen auflösungvertrag gebeten (innerhalb von 14 tagen zu gehen) diesen hat er abgelehnt, gut ist sein gutes recht.
sie möchte natürlich so schnell wie möglich diesen laden verlassen was ja klar ist.
er hat ihr nun eine kopie (manteltarifvertrag) gegeben des bayerischen. friseurhandwerk.
da steht nun:
kündigung nur zum monatsende und 2 monate kündigungsfrist."dies ist wenn der arbeitgeber kündigt".
jetzt hab ich selbst mal etwas nachgehagt im bgb § 622 absatz 1,da steht was ganz anderes drinnen.
kündigen zum 15 und monatsende kündigungsfrist 4 wochen."dies ist wenn der arbeitnehmer kündigt" steht aber im manteltarifvertrag des friseurhandwerk nicht drinnen.
zudem sie ja nichtmal einen arbeitsvertrag ausgehändigt bekommen hat obwohl dies plicht wäre.
ich glaub ihr chef macht seine eigenen gesetze und möchte es hinaus zögern solange es geht.
dadurch das meine frau sehr viele kunden hat und er diese verlieren wird.
man höht sich ja um und jeder sagt was anderes,das kann einen schon verückt machen.
uns macht das ganze schon etwas sorgen.
ich hoffe es kann uns jemand eine verbindliche auskunft geben.
danke im voraus.
der etwas geknickte
Horst
ich bräuchte mal euren rat, ist zwar etwas persönlich macht aber nichts.
oder ist evtl. ein anwalt unter uns jeep fahrern
also.
meine frau arbeitet als friseurin und möchte ihre stelle wechseln.
nun hat sie gekündigt am 06.02.07 und um einen auflösungvertrag gebeten (innerhalb von 14 tagen zu gehen) diesen hat er abgelehnt, gut ist sein gutes recht.
sie möchte natürlich so schnell wie möglich diesen laden verlassen was ja klar ist.
er hat ihr nun eine kopie (manteltarifvertrag) gegeben des bayerischen. friseurhandwerk.
da steht nun:
kündigung nur zum monatsende und 2 monate kündigungsfrist."dies ist wenn der arbeitgeber kündigt".
jetzt hab ich selbst mal etwas nachgehagt im bgb § 622 absatz 1,da steht was ganz anderes drinnen.
kündigen zum 15 und monatsende kündigungsfrist 4 wochen."dies ist wenn der arbeitnehmer kündigt" steht aber im manteltarifvertrag des friseurhandwerk nicht drinnen.
zudem sie ja nichtmal einen arbeitsvertrag ausgehändigt bekommen hat obwohl dies plicht wäre.
ich glaub ihr chef macht seine eigenen gesetze und möchte es hinaus zögern solange es geht.
dadurch das meine frau sehr viele kunden hat und er diese verlieren wird.
man höht sich ja um und jeder sagt was anderes,das kann einen schon verückt machen.
uns macht das ganze schon etwas sorgen.
ich hoffe es kann uns jemand eine verbindliche auskunft geben.
danke im voraus.
der etwas geknickte
Horst