hilfe brauche rat bei einer kündigung

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Bonsai

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hallo leute

ich bräuchte mal euren rat, ist zwar etwas persönlich macht aber nichts.
oder ist evtl. ein anwalt unter uns jeep fahrern
also.
meine frau arbeitet als friseurin und möchte ihre stelle wechseln.
nun hat sie gekündigt am 06.02.07 und um einen auflösungvertrag gebeten (innerhalb von 14 tagen zu gehen) diesen hat er abgelehnt, gut ist sein gutes recht.
sie möchte natürlich so schnell wie möglich diesen laden verlassen was ja klar ist.
er hat ihr nun eine kopie (manteltarifvertrag) gegeben des bayerischen. friseurhandwerk.
da steht nun:
kündigung nur zum monatsende und 2 monate kündigungsfrist."dies ist wenn der arbeitgeber kündigt".
jetzt hab ich selbst mal etwas nachgehagt im bgb § 622 absatz 1,da steht was ganz anderes drinnen.
kündigen zum 15 und monatsende kündigungsfrist 4 wochen."dies ist wenn der arbeitnehmer kündigt" steht aber im manteltarifvertrag des friseurhandwerk nicht drinnen.
zudem sie ja nichtmal einen arbeitsvertrag ausgehändigt bekommen hat obwohl dies plicht wäre.
ich glaub ihr chef macht seine eigenen gesetze und möchte es hinaus zögern solange es geht.
dadurch das meine frau sehr viele kunden hat und er diese verlieren wird.
man höht sich ja um und jeder sagt was anderes,das kann einen schon verückt machen.
uns macht das ganze schon etwas sorgen.
ich hoffe es kann uns jemand eine verbindliche auskunft geben.
danke im voraus.

der etwas geknickte

Horst
 
heujo

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..der mit dem BMW tanzt!
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soweit mir das bekannt ist, gilt erstmal ein arbeitsvertrag, wenn dieser nicht existiert, dann ggf. der tarifvertrag, in letzter instanz dann die bundesgesetze...
ansonsten ruf einen arbeitsrechtler an, ein erstes beratungsgespräch ist i.d.r. kostenlos bzw. verhandlungssache.

gruß

maik
 

Andalucia

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...zudem sie ja nichtmal einen arbeitsvertrag ausgehändigt bekommen hat obwohl dies plicht wäre....
Horst
Ich hatte mal sowas vor etwa 10 Jahren, ein Jobangebot ohne Arbeitsvertrag.
Zumindest damals wars so, daß das rechtlich on Ordnung ist.
Es gelten dann die gesetzlichen Regelungen wie zB damals die 50 Stundenwoche
mit mit 6 Tagen und 20(15?) Tagen Urlaub.
Diese Nachkriegsregelungen galten damals noch.

Wie das heute ist weis ich nicht, denke aber mal das ein Vertrag keine Pflicht ist.
 

xjberni

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Kein Arbeitsvertrag = kein Gesetz , wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt einfach sagen , das er denn Job nur ohne Vertrag vergeben hat , da man selbst in eine Notlage war hat man dem als Arbeitnehmer zugestimmt , somit hat er schon den schwarzen Peter an der Backe .

Auf jedenfalls bis zum nächsten Zahltag arbeiten sonst behält er das Gehalt ein und man muß sich das über das Arbeitsgericht wieder einklagen . Das heißt lange ohne Geld .

Noch besser : wenn das kurzsichtige Arschloch unbedingt auf eine Kündigungszeit besteht ist doch OK . --- "" Krank "" Beine und Rückenschmerzen sind in diesem Beruf üblich , dann zahlt er nicht nur den Lohn sondern auch noch die Lohnnebenkosten "" für nix "" . :shocked: Es gibt einige die brauchen das einfach.

Achtung ! für das Arbeitsgericht benötigt man keinen Anwalt - wenn trotzdem , zahlt man diesen aus eigener Tasche - unabhängig vom Urteil .


mfg. Bernd
 
Onkelsuul

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Deine Frau ist definitiv nicht an den Tarifvertrag gebunden, da auf diesen im Arbeitsvertrag verwiesen werden müsste.
Folge es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen die nach mehr als 6 Monaten Beschäftigung eine 4 Wöchige Kündigungsfrist zum 15. oder ultimo eines Monates vorsehen.

Am 6.2. kann sie also fristgemäss zum 15.3. kündigen.

Und Btw keine Angst wenn der Arbeitgeber das letzte Gehalt nicht rausrücken will, bei einer Klage wegen ausstehender Gehaltszahlung hast du innerhalb maximal 2 Wochen die erste Güteverhandlung, meistens innerhalb einer Woche.
 
Black Devil

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Deine Frau ist definitiv nicht an den Tarifvertrag gebunden, da auf diesen im Arbeitsvertrag verwiesen werden müsste.
Folge es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen die nach mehr als 6 Monaten Beschäftigung eine 4 Wöchige Kündigungsfrist zum 15. oder ultimo eines Monates vorsehen.

Am 6.2. kann sie also fristgemäss zum 15.3. kündigen.

Und Btw keine Angst wenn der Arbeitgeber das letzte Gehalt nicht rausrücken will, bei einer Klage wegen ausstehender Gehaltszahlung hast du innerhalb maximal 2 Wochen die erste Güteverhandlung, meistens innerhalb einer Woche.

Genau so isses und nicht anders, ohne Arbeitsvertrag 4 Wochen laßt euch von der Pappnase von Chef nicht einschüchtern. Aber bitte nicht die Kunden abwerben daß kann nach hinten loßgehen, die müssen von alleine kommen. Ist ja kein Geheimnis in welchen Salon man wechselt. :shocked:
Gruß Black Devil
 

jokli

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Hallo!

Das Arbeitsrecht wird bundesweit gleich verhandelt, ob Bayern oder NRW!
Somit findet bei einer Anstellung ohne Arbeitsvertrag grundsätzlich das BGB Anwendung.
Das bedeutet in diesem Fall eine 4-wöchige Kündigungsfrist zum 15.- oder letzten des Monat.

Bitte den Vorschlägen von "viermalvier" nicht Folge leisten...relativ unqualifizierte Empfehlungen!! "Sorry viermalvier"

Guter RAT: Niemals unter Zeugen mit dem jetzigen Arbeitgeber diskutieren und alle Absprachen bzgl. Aufhebung des Anstellungsverhältnis schriftlich niederlegen und gegenzeichnen lassen!

Dann "Viel Erfolg" !!
 

Eagle Eye

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Kein Arbeitsvertrag = kein Gesetz da liegst du aber vollkommen falsch hierzulande haben auch mündliche absprachen den charakter eines arbeitsvertrages

Auf jedenfalls bis zum nächsten Zahltag arbeiten sonst behält er das Gehalt ein und man muß sich das über das Arbeitsgericht wieder einklagen . Das heißt lange ohne Geld . auch hier liegst du völlig daneben. zahltag ist ja häufig viel später als der tag, zu dem abgerechnet wird. du scheinst tage-löhner zu sein

Noch besser : wenn das kurzsichtige Arschloch unbedingt auf eine Kündigungszeit besteht ist doch OK . --- "" Krank "" Beine und Rückenschmerzen sind in diesem Beruf üblich , dann zahlt er nicht nur den Lohn sondern auch noch die Lohnnebenkosten "" für nix "" . :shocked: Es gibt einige die brauchen das einfach. du scheinst dich ja richtig auszukennen. und zum glück, gibt es nicht nur kurzsichtige. hättest du etwas aufmerksamer gelesen, wüsstest du, dass es hier um den persönlichen kontakt zu den kunden geht, die man auch später noch haben möchte.

[...]


also deine aussagen sind fachlich und menschlich unter aller würde.

@BONSAI
sei so gut und verfahre so, wie es ONKELSUUL und BLACK DEVIL dir geraten haben


:heuldoch:
EE
 

xjberni

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Wenn der Arbeitgeber den Kampf mit " schrägen Mitteln " eröffnet wird er erbarmungslos erwidert .

mfg.Bernd
 

jokli

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@ Eagle Eye!

B R A V O !!!!!
 

jokli

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@ viermalvier !

Hast Du schon mal was von "Rechten und Pflichten" gehört!
 
Bonsai

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hallo leute

ich bedanke mich für eure anteilnahme.
es ist doch ein klasse forum wo nicht nur die autos im vordergrund stehen.
also ich habe jetzt eine aussage von einen rechtsanwalt für arbeitsrecht bekommen.
und dieser macht uns wenig hoffnung das meine frau nach vier wochen gehen kann.
sie muß also ihre 8 wochen kündigungszeit einhalten.
der manteltarifvertrag für friseure, ist wirklich was mit aussagekraft und liegt in jeden salon aus.
selbst der anwalt meinte man kann es versuchen ich sage versuchen.
den dieser mantelvertrag hebt den bgb auf ....leider.
das bedeutet augen zu und durch.
und ich hoffe das meine frau soviel kraft noch aufbringt dies durchzuhalten.
sie tut mir schon leid.
ansonsten wenns zu arg wird muß sie halt zwischendurch krank machen.
ist zwar absolut nicht unsere art aber manchmal weiß man keinen ausweg mehr.
aber ihr jetziger chef ist wirklich ein riesiges arschl...
für ihn zählt nur geld,umzatz.
danke jungs ihr seid prima.
auch wenn man sich nicht persönlich kennt ist es gut die meinung von anderen zu hören.

horst
 
Onkelsuul

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Bonsai, nur weil ich meinen Tarifvertrag irgendwo im meinen Büroräumen auslege wird der nicht vollautomatisch gültig für Arbeitnehmer die ich gänzlich ohne schriftlichen Arbeitsvertrag beschäftige.

Deine Frau hat nie etwas von diesem Tarifvertrag gewusst,
deine Frau wurde nie vom Chef auf einen Tarifvertrag hingewiesen,
deine Frau hat keinen schriftlichen Vertrag der darauf verweisst,
bei der Vorgehensweise ihres Chefs würde ich zusätzlich noch darauf wetten dass auch er seinerseits den Tarifvertrag bei deiner Frau nicht zu 100 % angewendet hat ( musste ma abchecken, wäre ein guter knackpunkt Urlaub Sonderurlaub Zuschläge Tariflohnerhöhungen u.s.w ) und selbst wenn.
Ich sage dir hiermit vorher, sie wird vor dem Arbeitsrichter obsiegen da diese in solchen Fällen generell zum sozial schwächeren neigen, und dass ist in einem Fall in dem der Arbeitgeber noch nicht einmal einen schriftlichen Arbeitsvertrag zustandebringt der Arbeitnehmer.

Zieh es durch, das wird schon.
 
Onkelsuul

Onkelsuul

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Nachtrag:

§2 Manteltarifvertrag für Friseure lautet:

"Der Arbeitsvertrag wird schriftlich geschlossen;
dem/der Arbeitnehmer/in ist eine Ausfertigung auszuhändigen.

Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, die Bestimmungen dieses Tarifvertrages einschränken oder ihnen entgegenstehen, sind unwirksam. "

Nur so als Anfang :) Also wüsst ich schonmal einen in deiner Geschichte der wohl nicht davon ausgeht dass der MTV Anwendung findet oder ?
Allgemeinverbindlich ist der MTV seit 2005 nicht mehr, also ich seh kein echtes Problem ..
 
Guido Heller

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@Bonsai, ich würde den Fall so behandeln als hätte Sie einen Arbeitsvertrag. Frag mal Deine Frau ob sie irgendetwas am anfang unterzeichnet hat? Möglicherweise war das der Arbeitsvertrag, der jetzt bei Ihm in der Schublade schlummert.
Gruß Guido
 
Bonsai

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servus

nein meine frau hat nie einen vertrag unterschrieben. (war eine übernahme von einen anderen salon)
und ja wir sind hier in deutschland.
dieser staat ist wirklich eine banannen repuplik geworden.
hab in den letzten tagen die finger wund telefoniert, im internet nach infos gesucht,auf der arbeit unseren personalrat befragt.
der eine sagte hüh der andere hot.
danach biste genauso schlau wie vorher.
wir machen es jetzt so!
einen arbeitsvertrag vom neuen arbeitgeber verlangen.
meine frau noch 8 wochen durchhalten mit div. krankzeiten ich hoffe ihre kunden verstehen dies.
und dann tschüß.
man muß auch beachten was so eine kleine friseuse verdiendt, nähmlich nix.
die geht mit 870€ heim und steht von früh bis abend im saloon.
alleine wäre sie sozialhilfe fall.
na ja jammern hilft nix,manche würden sagen hätte sie was gescheides gelernt.

horst
 
Bonsai

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p.s

noch ein anhang.
so wie es meiner momentan frau geht, so geht es sehr sehr vielen menschen in deutschland .
im verkauf bist du halt momentan der arsch.
nach dem motto frieß odr stirb.
ärgerlich
da wundert es mich nicht mehr wenn leute zuhause bleiben und sagen von so wenig € kann ich nicht leben.
da bin ich sozialhilfe finanziel besser dran.
die einstellung selbst zum leben,das steht auf einen anderen blatt ob so leben will,kann oder möchte.
also ich nicht.
sonst müßte ich ja meinen geliebten wrangler hergeben:).

horst
 
Onkelsuul

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Inhaltlich will ich mich nicht äußern.
Aber, daß hier kontroverse Meinungen nicht tolerant diskutiert werden können und alles immer ausarten muß, ärgert mich schon ungemein. (Siehe Smilie im Zitat).

Mannomann!

Gruß
Hans
Also ich denke du ( wie auch Bratensaft ) solltest schon mal den Thread lesen bevor du wegen einem Smilie jemand vollspammst.

Das was 4x4 hier von sich gibt ist weder eine kontroverse Meinung noch irgendetwas nützliches für Bonsai. Der Super Vorschlag Krank zu machen ist 1. rechtswidrig, und kann übel ausgehen wenn er an einen Arbeitgeber wie mich gerät, sowie am Ende eine menge Kosten für seine Frau verursachen.

Also entweder anständig rechtlich oder ( wie jetzt ja wohl bevorzugt ) klein bei geben und mit Anstand dann gehen. Alles andere kann, muss aber nicht, den Arbeitgeber ärgern falls der sich nicht zu helfen weiss.

Bevor man wie 4x4 in einem öffentlichen Thread zu rechtswidriger Handlung auffordert sollte man lieber ganz die Waffel halten.
 

Eagle Eye

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@BONSAI
sorry. ich muss dir da widersprechen.

deine frau hat einen job. viel besser noch: sie hat sogar 2 jobs.

das ihr jetziger chef ein ar...och ist, ist pech.

das sie nicht rechtzeitig aus ihrem vertrag rauskommt ist fehlende kenntnis ihrer rechtslage.


dafür kannst du niemanden verantwortlich machen.


:shocked:
EE
 
Guido Heller

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sehe ich das richtig, der chef hat den Salon sammt Personal übernommen? Somit müßte eigentlich der alte Arbeitsvertrag zählen! Dann kommt es natürlich darauf an wiel ange sie im alten betrieb beschäftigt war!
 
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