... ganz normaler Kaufvertrag in dem steht 180 km, zustand einem alten Auto entsprechend. Gewährleistung wurde nicht eigens ausgeschlossen. Ich fürchte halt, daß er den Wagen nun doch nicht will und keine Lust am "typischen Jeepherumbasteln" hat. Gibt es ähnliche Fälle? Angeblich muß ich das Auto zurücknehmen.
Grüße bernd
Hi Bernd,
wenn das Auto Fehler und Mängel hatte, auf die Du nicht hingewiesen hast, sehe ich ein Problem.
Anders ist es mit versteckten Mängeln, die Du nicht wissen konntest.
Zum Thema 'typischen Jeepherumbasteln' ... a.) gibt es diesen Audruck im deutschen Rechts-Sprachgebrauch
nicht ... b.) gibt es dafür nicht mal bei Jeepern eine eindeutige Definition ... c.) 'Jeepherumbasteln' würde ich
auch nicht akzeptieren, wenn ich 'mängelfrei' erworben hätte.
Ich mag den Begriff 'Jeepherumbasteln' nicht, weil es subjektiv eigendlich nicht typisch ist, außer der Jeep wurde
entsprechend nicht gepflegt oder vielleicht doch eher geschunden.
Bei meinem XJ würde ich die Wortwahl 'Jeepherumbasteln' als Beleidigung empfinden. Der Indianer ist nicht schlechter
wie die meisten Altersgenossen, die nicht aus dem Hause Jeep stammen. Mit seinen aktuellen Mods ist er offRoad so
manchem seiner 'modernen Kollegen' überlegen ... .
Bodo