Stefan ZG
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Beim stöbern im Internet bin ich auf einen Händler in Duisburg gestossen, seiner Aussage nach der größte Pick-Up Händler in Deutschland. Er verkauft im Kundenauftrag unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung/Garantie/Sachmängelhaftung.
Geht das überhaupt? Ich dachte immer wenn man als Gewerbetreibender verkauft, darf man sowas nicht ausschließen.
Geht das überhaupt? Ich dachte immer wenn man als Gewerbetreibender verkauft, darf man sowas nicht ausschließen.