Gewährleistung bei einem XJ '95

Diskutiere Gewährleistung bei einem XJ '95 im Non Tech Forum Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Hallo, habe einen XJ mit 180.000 km verkauft. Jetzt werden mir unzählige Mängel angekreidet (Rost und Achsen). Was soll ich denn tun? Oder gibt...
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bernd11

Guest
Hallo,

habe einen XJ mit 180.000 km verkauft. Jetzt werden mir unzählige Mängel angekreidet (Rost und Achsen). Was soll ich denn tun? Oder gibt es Gerichtsurteile über solche Fahrzeuge? Käufer droht mit Klage...

;) bernd
 
Tordi

Tordi

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Dich kennt hier keiner, Du könntest gewiefter Fähnchenhändler genauso sein wie ein blöd reingetrappter Frührentner.

Was für einen Vertrag Du abgeschlossen hast weiß auch keiner (Gewährleistung?).

"Käufer droht mit Klage" bedeutet erst mal nix anderes als das: Eine Drohung. Hinter einem tollen Spruch von wegen "sie hören von meinem Anwalt!" ist aber selten Substanz.
 

bernd11

Guest
Entschuldigung, das ich mich halt erst jetzt bei Bedarf angemeldet habe.
Vielleicht weis doch jemand etwas?
danke bernd
 

bernd11

Guest
Habe ganz lapidar geschrieben Jeep mit 1 Jahr Tüv, 180 km, normaler Zustand. Sonst nichts weiteres.

danke bernd
 
Tordi

Tordi

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Nein, nicht die Anzeige, der Kaufvertrag.

Oder kam da jemand und sagte, "Hallo Mann, da Geld, wo Auto?"

Zumindest sind wir jetzt ja schon mal so weit, dass Du wohl kein gewerblicher Händler bist und die Gewährleistung ausschließen darfst
 
Vagabond

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Wenn du und der Käufer "Privatleute" seid, kann die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen werden.

Was wir hier wissen sollten, sind einfache Angaben zu dem o.g.
Seid ihr Privatleute? Habt ihr nen Kaufvertrag gemacht? Was steht da drin?

Ohne Infos kann dir keiner antworten bzw. helfen
 

bernd11

Guest
Oh mann ich kapier gar nix mehr.
"Ab wann bin ich der Arsch" beim verkaufen....

;) bernd
 
Bodo XJ

Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
Hi

... Du hast einen XJ verkauft ... die Frage ist doch mit welcher Zusicherung oder mit welchem Ausschluss ... ?
So abstrakt wie Du fragst, kannst Du keine seröse Antwort erwarten!

;)
Bodo




P.S:
Bei mir steht in etwa immer drinn ...
- ohne irgendwelche Zusicherungen außerhalb dieses Vertragstext
- unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Mängelhaftung
- der Käufer hatte ausreichend Gelegenheit, sich vom Zustand des Kfz zu überzeugen und akzeptiert den aktuellen Zustand des Kfz ...
 

bernd11

Guest
Hallo hier,
ganz normaler Kaufvertrag in dem steht 180 km, zustand einem alten Auto entsprechend. Gewährleistung wurde nicht eigens ausgeschlossen. Ich fürchte halt, daß er den Wagen nun doch nicht will und keine Lust am "typischen Jeepherumbasteln" hat. Gibt es ähnliche Fälle? Angeblich muß ich das Auto zurücknehmen.

Grüße bernd
 
Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
... ganz normaler Kaufvertrag in dem steht 180 km, zustand einem alten Auto entsprechend. Gewährleistung wurde nicht eigens ausgeschlossen. Ich fürchte halt, daß er den Wagen nun doch nicht will und keine Lust am "typischen Jeepherumbasteln" hat. Gibt es ähnliche Fälle? Angeblich muß ich das Auto zurücknehmen.

Grüße bernd
Hi Bernd,
wenn das Auto Fehler und Mängel hatte, auf die Du nicht hingewiesen hast, sehe ich ein Problem.
Anders ist es mit versteckten Mängeln, die Du nicht wissen konntest.
Zum Thema 'typischen Jeepherumbasteln' ... a.) gibt es diesen Audruck im deutschen Rechts-Sprachgebrauch
nicht ... b.) gibt es dafür nicht mal bei Jeepern eine eindeutige Definition ... c.) 'Jeepherumbasteln' würde ich
auch nicht akzeptieren, wenn ich 'mängelfrei' erworben hätte.

Ich mag den Begriff 'Jeepherumbasteln' nicht, weil es subjektiv eigendlich nicht typisch ist, außer der Jeep wurde
entsprechend nicht gepflegt oder vielleicht doch eher geschunden.

Bei meinem XJ würde ich die Wortwahl 'Jeepherumbasteln' als Beleidigung empfinden. Der Indianer ist nicht schlechter
wie die meisten Altersgenossen, die nicht aus dem Hause Jeep stammen. Mit seinen aktuellen Mods ist er offRoad so
manchem seiner 'modernen Kollegen' überlegen ... .

:wave:
Bodo
 

serial

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Hallo Bernd,

als Privatverkäufer kannst du in einem Kaufvertrag die Gewährleistung entsprechend den von Bodo geposteten Klauseln ausschließen. Hast du dies nicht explizit gemacht, kann dir der Käufer nun "böse" kommen. Wenn er dir die Rücknahme des Wagens gegen den Kaufpreis anbietet, so würde ich mir dies überlegen. Er könnte auch hingehen, sämtliche Mängel von einem Sachverständigen bewerten lassen und versuchen die Beseitigung dieser Mängel zu deinen Lasten vor Gericht durchzubringen. Auch wenn er damit nicht allzuviel Aussicht auf Erfolg haben dürfte, so kostet es zumindest erheblich Nerven und Geld.
Beim nächsten Verkauf würde ich mir vorher vielleicht bei einem Automobilclub deiner Wahl ein entsprechendes aktuelles Formular zum Privatverkauf eines gebrauchten KFZ geben lassen.

Grüße,
Thorsten
 
boxster

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Hey, es geht hier um ein 14 Jahre altes Fahrzeug mit 180tsd km.

Ich wuerde dem Käufer müde lächelnd ein "verklag mich doch" entgegenschmettern.

Selbst wenn er einen evtl Prozess gewinnen sollte, hat er dann wenigstens noch etwas "Spass" gehabt :))
 

rodakee

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Danke für eure Rückmeldungen. Aber Vertrag hin oder her? Wo gibt es -egal welches Fabrikat- GARANTIE für so ein altes Auto??

Viele Grüße bernd
 

bernd11

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Hallo rodakee,

das sehe ich eigentlich auch so.

danke
bernd
 

rodakee

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Hallo,

süß, aber was erwartest du bei unserem Rechtssystem und dem Klagespaß sämtlicher Geizkrägen, die kein Geld ausgeben wollen aber einen Neuwagen erwarten?
 
Heisseluft

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Lalala...
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Nunja, einige...
Gibts neues? ---- Wo ich mich gerade reingelesen habe.... :hehe:
 
jakyj

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Leider ist es so, das man auch als privater verkäufer in D eine gewährleistung gibt wenn man sie nicht im Kaufvertrag ausschließt.
Im normalfall läuft es dann so das bei Mängeln innerhalb der ersten 6 Monate davon ausgeht das sie schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden waren, bei späteren Mängeln wird davon ausgegangen das das sie zum Kaufzeitpunkt noch nicht vorlagen, dann muss der käufer nachweisen das sie schon vorher da waren.
Also die ersten 6 Monate zahlst du die werkstattbesuche
 

xj800

Gelöscht
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Leider ist es so, das man auch als privater verkäufer in D eine gewährleistung gibt wenn man sie nicht im Kaufvertrag ausschließt.
Im normalfall läuft es dann so das bei Mängeln innerhalb der ersten 6 Monate davon ausgeht das sie schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden waren, bei späteren Mängeln wird davon ausgegangen das das sie zum Kaufzeitpunkt noch nicht vorlagen, dann muss der käufer nachweisen das sie schon vorher da waren.
Also die ersten 6 Monate zahlst du die werkstattbesuche
Das heißt dann wohl übersetzt:Ich schlag von vornherein schon was an Preis drauf,oder geb ihn lieber gleich zum Abwracken.
 
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