Frontschutzbügel / Personenrammschutz

Diskutiere Frontschutzbügel / Personenrammschutz im Grand Cherokee WJ, WG Forum Forum im Bereich Grand Cherokee / Commander Forum; Hallo Gemeinde, ich besitze neuerdings einen Grand Cherokee II WJ WG 4,7 H.O. von 2003. Um ihn optisch etwas zu verschönern (Geschmackssache)...
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Stormtrooper

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Hallo Gemeinde,
ich besitze neuerdings einen Grand Cherokee II WJ WG 4,7 H.O. von 2003.
Um ihn optisch etwas zu verschönern (Geschmackssache) würde ich mir gerne einen Frontschutzbügel anbauen.
Leider bekommt der Orginalbügel wie ihr ja wisst keine Zulassung mehr.
Der freundliche Herr vom TÜV hat allerdings gemeint, wenn man es schafft einen Bügel mit EG Zulassung, ABE und TÜV Gutachten neueren Datums zum Beispiel von KIA, Hyundai oder ähnliches auf den Granny fachgerecht montiert zu bekommen, wäre eine Eintragung möglich, da diese Bügel niedriger und somit zugelassen sind.
 
Habt Ihr diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht?
Hat jemand so einen Umbau evtl bereits vorgenommen?
 
Wäre nett, wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet...
Gruß
Chris aus Erding, Bayern
 

GrandCherokee93

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Der nette Herr vom TÜV redet dummes Zeug. Das Thema war hier schon sehr oft, so lange du einen Bügel mit Papieren findest von Cobra oder der gleichen kannst du diesen auch eintragen lassen, da dein Wagen vor 2007 gebaut und zugelassen worden ist. Google mal danach, da gibt's eine Menge zu lesen
 
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bengel1307

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Muss ein Front bzw seitenschweller eine Zulassung haben ?
 

Stormtrooper

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Ja der TÜV Mann war zwar recht hilfsbereit, aber ich habe mich auch etwas über seinen Ansatz zur "Problemlösung" gewundert ;-)
 
Danke für Eure Infos, damit kann ich wesentlich mehr anfangen!
 
Gruß und allzeit gute Fahrt :)
 
 
 
cylber

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Den obigen habe ich an meinem auch montiert. Irgendwann war doch mal was mit Fahrzeugen nach EZ 2006 ? Und/oder wenn die Teile nicht so hoch ausfallen, Stichwort Fussgängerschutz?
 
Mir isses gleich, falls die Rennleitung rummaulen sollte, wovon ich nicht ausgehe, dann baue ich ihn eben wieder ab.
 
 
Gruss
 
Mik

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Moin,
 
cylber schrieb:
Den obigen habe ich an meinem auch montiert. Irgendwann war doch mal was mit Fahrzeugen nach EZ 2006 ? '
Und/oder wenn die Teile nicht so hoch ausfallen, Stichwort Fussgängerschutz?
 
Mir isses gleich, falls die Rennleitung rummaulen sollte, wovon ich nicht ausgehe, dann baue ich ihn eben wieder ab.
 

So kann man's natürlich auch machen - ich hoffe nur inständig für dich, dass es niemals zu einem Unfall mit Personenschaden kommt.
Wenn du den Bügel dann nicht 'legalisiert' d.h. abgenommen u. eingetragen hast zerlegt dich der Gutachter nach allen Regeln der Kunst.
Die Betriebserlaubnis für deinen Grand sowie damit einhergehend der Versicherungsschutz könnte damit dann auch erloschen sein.
Der TÜV ist dabei gar nicht mal das Problem (es sei denn du gerätst an den falschen Prüfer und der legt dir die Karre gleich still).
Und die Abnahme des WH-Bügels mit EU-Typengenehmigung an einem WJ ist bestenfalls 'Good-Will' des Prüfers und nicht garantiert.

Anmerkung der Redaktion:
Wenn für den Frontbügel ein gültiges Teilegutachten für den Jeep GC mit der Betriebserlaubnis E4*98/14*0039*09 vorliegt, diese darin genannt ist und mit der EG-Betriebserlaubnis in den Papieren (ZB I+II) des Jeep GC überein stimmt, muss der TÜV den Bügel abnehmen und man kann ihn bei der Zulassungsstelle eintragen lassen.
Allerdings haben TÜV und DEKRA scheint´s sehr strenge hausinterne Arbeitsanweisungen oder kennen die Rechtslage nicht genügend.
Daher empfielt es sich in diesem Belang mitunter, alternative Prüfsachverständige (z.B. GTÜ) aufzusuchen...

Gruss
Mik
 

boxerle

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Hallo, hatte mal ein ähnliches Problem beim Lada Niva. Der war (glaube ich) EZ 2002 und hatte seit eh und jeh den originalen Cobra-Bügel dran. Leider hatte es der Vorbesitzer zum Stichtag versäumt das Teil eintragen zu lassen....und bei der nächsten HU gabs das böse erwachen. OK, nach viel gutem Zureden und....wird gleich abgebaut... bloß geringer Mängel und als behoben eingetragen, aber dann der Horror das Teil noch nachträglich eingetragen zu bekommen....grauenhaft. Hatte zwar ein Mustergutachten dazu, hat aber nix geholfen. Habe dann nach etlichen Wochen jemanden gefunden der mir ne Kopie einer Einzelabnahme durch den TÜV (wohlgemerkt durch den TÜV)  gemailt hat....und schon gings. Glaube mich zu erinnern das jemand damals sagte sowas darf bloß der TÜV (also nicht DEKRA, KÜS oder GTÜ) mehr abnehmen, weiß es aber nicht mehr genau. Wär ja eigentlich auch Schwachsinn, allerdings mußte ich wirklich zu ner Niederlassung. Warum das so kompliziert ist - null Ahnung. Am Geld kanns nicht liegen, war nicht besonders teuer. Vielleicht will bloß ein Prüfer sichergehen das ein anderer Prüfer son Teil abgenommen hat und somit im Fall der Fälle seinen Arsch aus der Schlinge ziehen?
Aber egal, vorbei und an nen Niva hat der Bügel ja auch hingehört und sah gut aus. Aber am Cherokee???Niemals, das ist ja Geschmacksverirrung pur.
 

Nuser

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boxerle schrieb:
 
Aber egal, vorbei und an nen Niva hat der Bügel ja auch hingehört und sah gut aus. Aber am Cherokee???Niemals, das ist ja Geschmacksverirrung pur.
 
Geschmacksverirrung pur, nicht unbedingt es gibt durchaus gute Gründe sich einen Bügel vor zu bauen. Zum Beispiel wenn man Zusatzscheinwerfer haben möchte. Ich weis jetzt nicht wie die Stoßstange beim "Cherokee" aufgebaut ist, jedoch beim "Grand Cherokee" ZJ/ZG ist es nur eine dünne wappelige Plastikverkleidung die mit Schaumkern  ausgekleidet ist. Da bietet sich nur ein Frontbügel an wenn es 9 Zöller sein sollen, sonst bekommt man die nicht ordentlich fest. 
 
Ob so was wie auf den Photo zulässig ist glaube ich kaum, jedenfalls wird es wohl die rote Karte geben wenn man damit einen "auf die Hörner" nimmt.   
 

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wjrobby

wjrobby

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Nuser schrieb:
 
Ob so was wie auf den Photo zulässig ist glaube ich kaum, jedenfalls wird es wohl die rote Karte geben wenn man damit einen "auf die Hörner" nimmt.   
@Norbert;

Ich weiß jetzt nicht genau wie dass in anderen EU Ländern geregelt ist, aber;

In D gibt es eine Ausnahmeregelung für die Polizei, zu wahrung Hoheitlicher Aufgaben..

Da wird das dann ganz legal eingetragen, wenn es vernünftige Gründe dafür gibt.

Gruß Robert.
 

Nuser

Guest
wjrobby schrieb:
@Norbert;

Ich weiß jetzt nicht genau wie dass in anderen EU Ländern geregelt ist, aber;

In D gibt es eine Ausnahmeregelung für die Polizei, zu wahrung Hoheitlicher Aufgaben..

Da wird das dann ganz legal eingetragen, wenn es vernünftige Gründe dafür gibt.

Gruß Robert.
 
Ja,klar, ich möchte so einen auch nicht haben und dem nähere Bekanntschaft machen. Die Teile werden hier aber gebraucht angeboten und ich habe einige davon schon umherfahren sehen, irgendwie beunruhigend und unverantwortlich.
 
Irgendwelche Regeln für Eintragungen scheint es in DK nicht zu geben. Bei Bügeln scheint es so zu sein das sie 2004??? abklappbar sein müssen, davor muss er nur richtig fest sein und zu Auto passen. In die Papiere kommt hier gar nichts, nicht einmal eine nachträglich angebaute AHK..
.  
 
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