Fahrwerk Einbau und Zulassung in der Schweiz

Diskutiere Fahrwerk Einbau und Zulassung in der Schweiz im Cherokee XJ, MJ Forum Forum im Bereich Cherokee Forum; Hej   Jetzt ist das Thema Lift doch noch aktuell geworden... schneller als gedacht.  :dontgetit:   Nachdem ich im Sommer in den Pyrenäen meine...
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gaebeler

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Hej
 
Jetzt ist das Thema Lift doch noch aktuell geworden... schneller als gedacht.  :dontgetit:
 
Nachdem ich im Sommer in den Pyrenäen meine ersten "Offroad"-Erfahrungen gemacht habe und dies mit ausgeleierten Blattfedern, die insbesondere mit viel Zuladung sehr am Anschlag (oder darüber) waren, bin ich nun doch am Überlegen, mir gleich ein neues Fahrwerk einbauen zu lassen.
 
Nach langem Durchforsten der zahlreichen Forumbeiträge könnte es ein Trailmaster-Fahrwerk werden, das meinen XJ dezent um 2" anhebt. Bin eher selten und nur in nicht allzu krassem Gelände unterwegs. Daher eher optische Beweggründe, und nicht zu hoch, dass man allzu viel anpassen muss und die Alltagstauglichkeit nicht eingeschränkt wird.
 
Alles soll legal sein mit dem Lift, d.h. eingetragen werden können in der Schweiz.
 
Hat jemand von euch bereits in der Schweiz einen Cherokee höhergelegt und in der Schweiz eintragen lassen? Ist bei 2"-Lift bereits ein "richtiges" Gutachten (DTC oder ähnliches) notwendig oder reicht da eine Eignungserklärung des Fahrwerkherstellers?
Habe bei der MFK (= Schweizer TÜV) etwas gefunden, dass innerhalb einer Toleranz von max. 2.5% des Radstands und max. 50mm die Eignungserklärung des Bauteileherstellers ausreicht (https://www.baselland.ch/tieferlegung-htm.288744.0.html). Das würde rein rechnerisch aufgehen, da Trailmaster den Lift mit +50mm angibt und die 2.5% nicht erreicht werden.
Hat da jemand Erfahrung mit?
 
Hat jemand von euch ein Trailmaster-Fahrwerk verbaut und könnte mir eine Kopie der Eignungserklärung scannen, damit ich das beim Strassenverkehrsamt auch wasserdicht abklären kann?
 
Und kennt jemand von euch eine Werkstatt in der Region Basel / Nordwestschweiz oder in nicht allzu grosser Entfernung (auch süddeutscher Raum), die Erfahrung hat mit Fahrwerk-Höherlegungen (im besten Fall sogar mit Jeep)?
 
Bin im Internet mal auf Auto Stieger (http://www.auto-stieger.ch/) in Fehraltdorf gestossen, der offenbar Trailmaster-Fahrwerke mit CH-Zulassung verbaut. Kennt den jemand?
 
Selber Einbauen trau ich mich nicht, da hab ich viel zu wenig Schrauberfahrung und die Ausrüstung nicht...
 
Wünsche allen einen schönen Tag!

Gaebeler
 

NickTheBrick

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Hoi Gaebler
 
Bei uns in der Schweiz kriegst du am einfachsten ein Old Man Emu Fahrwerk eintragen. Das gibts beim alten Casty in Trin Graubünden inkl. kompetenten Einbau für eine gute Stange Geld. (Offerte für meinen TJ OME 2" Fr.1650.- exkl. Montage)  :no:
Der Stireger Hat auch einen guten Ruf! Aber ziemlich ähnliche Preise....
 
Ich hab nun bei ASP Eberle nachgefragt und ein Muster-TÜV-Bericht per Mail erhalten. Damit bin ich zu unserer MFK und hab bei der technischen Auskunft nachgefragt. Laut Eberle gibts da von Kanton zu Kanton unterschiede. Der Kanton Aargau verlangt auf dem TÜV-Bericht einen zusätzlichen Stempel und Unterschrift des Herstellers der Fahrwerksteile. Dann könnte ich eintragen.
Meine Wahl fällt auf ein zwei Zoll ProComp Fahrwerk. Kostenpunkt in Deutschland zirka 650 Euro. Einbauen kann ich selber, da ich ursprünglich gelernter Automechaniker bin.
 
Mein Tip: Nimm Dir ein bisschen Zeit zum Recherchieren. Kläre den Papierkram mit TÜV / MFK ab. Lass Dir den Einbau des Fahrwerks von deiner "normalen" Werkstatt des Vertrauens offerieren, denn der Einbau ist keine Hexerei!
So könntest du den ein oder anderen Franken sparen....
 

silversurfer604

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Sali
 
Also ich hab mein Fahrwerk selber zusammengestellt, auf die 2" hatte ich keine Lust, da kann ich es auch grad sein lassen. Hab mir hinten 3.5" Rubicon Blattfedern montiert und vorne OME934 Federn mit kleinem Spacer.
 
Fahrwerk montieren hat mich in einer freien Werkstattt CHF600 gekostet, kannst du bei jeder freien Werkstatt machen lassen da alles basic knowhow und tools benötigt werden.
 
Nichts eingetragen ist mir aber egal, mal schauen was rauskommt bei der nächsten MFK. Die Polizisten die mich bis jetzt kontrolliert haben findens eher cool, hatte noch nie Fragen wegen zu hoch etc..
 
Wobei ich sehe du hast einen 99iger, da ist ohne grössere Baustelle wohl eh nur etwa 2" möglich.
 
Grüessli
 

gaebeler

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Danke für eure Hilfe.
 
Ja, mein Plan wär eigentlich auch, Kauf des Fahrwerks online und dann Einbauen lassen beim Mechaniker meines Vertrauens (zu sehr fairen Preisen und zu sicherer Qualität).. der würde das natürlich problemlos hinkriegen, ist ja "Vorkriegs-Technik" ;-)
 
Möchte halt einfach nicht ohne Eintragung rumfahren, das wär mir zu doof wenn's dann doch Beanstandungen gäbe.
 
Mehr als 2" möchte ich zudem nicht "riskieren".. da liest man ja relativ viel über mögliche Vibrationen im Antrieb und weiteren Anpassungen, die das nach sich ziehen kann... Ist mein Alltagsauto, darum reicht das auch mit 2".
 
Ich fahr gleich nochmal bei meinem Mechaniker vorbei, vielleicht hat der ja auch noch Erfahrungen mit MFK und so.. und recherchier nochmals im Internet. Wobei, da sieht man manchmal vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr.. gibt ja soooooo viele Angebote und Möglichkeiten...  :giveup:
 
@Niko: Würd mich dann interessieren, ob du's so eingetragen bekommst bei der MFK.
 
Grüsse
Gäbeler
 

NickTheBrick

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Klar gebe ich Dir bescheid. Nur ist es im moment so, dass sich das ganze Projekt noch etwas hin ziehen könnte bei mir...
Meine Finanzverwalterin muss noch grünes Icht geben, und dann ist auch noch der Faktor des Nachwuchses zu berücksichtigen, welcher nächste Woche das Licht dr Welt erblicken sollte!
Da muss man verständlicher weise die Prioritäten richtig setzten und somit ist klar, dass das kleine Spielzeug hinten anstehen muss... Leider... Aber Verständliche....
 
lukasheitzjf

lukasheitzjf

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Ich möchte niemandem den Spass verderben, aber für den Betrieb auf der Strasse ist es wichtig zu wissen, dass bei jeder Veränderung am Fahrzeug, die nicht mehr dem Eintrag im Typenschein und den darin enthaltenen Spezifikationen entspricht, die Zulassung und damit auch der Versicherungsschutz erlischt.
 
Beispiel Felgen, im Typenschein 1JA8 09 für meinen XJ Baujahr '99 sind drei Reifendimensionen vermerkt, auf Felge 7x15 ET 31.75.  Sobald ich eine Felge oder einen Reifen mit anderen als den aufgeführten Abmessungen montiere, erlischt die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz, sofern ich die Aenderung nicht in meinem Motorfahrzeugausweis eintragen lasse. Dazu muss ich aber auf die MFK, und die Leute dort wollen dann von mir das DTC- oder FAKT-Gutachten sehen woraus ersichtlich ist, dass das Fahrzeug mit der neuen Felge bzw. Reifen auch verkehrssicher ist. Was die Schweizer MFK auch akzeptiert ist eine ABE, das TÜV-Gutachten hingegen ist in der Schweiz nicht verwertbar.
 
Mir persönlich ist es wurscht wer mit was rumfährt, und solange es niemand merkt macht's ja nichts, aber spätestens die MFK wird darauf bestehen dass wieder auf Original zurückgebaut wird wenn kein Gutachten da ist. Deshalb empfehle ich ebenfalls das OME-Fahrwerk vom Casty, meines Wissens das einzige in der Schweiz mit Zulassung für den XJ.
 

silversurfer604

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Die wissen ja auch nicht wie hoch ein XJ ist auf den ersten Blick bei der MFK, ob der jetzt erlaubte 5cm Lift hat ohne Eintragung oder 7 cm sehen die auch nicht. Vorallem ist es ja kein gebastel sondern ein ersatz für 20 Jahre alte Komponente mit Top Qualität.
 
Und wenn doch wird halt zurückgerüstet zeigen und danach wieder eingebaut
 
Claude

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silversurfer604 schrieb:
Die wissen ja auch nicht wie hoch ein XJ ist auf den ersten Blick bei der MFK, ob der jetzt erlaubte 5cm Lift hat ohne Eintragung oder 7 cm sehen die auch nicht. Vorallem ist es ja kein gebastel sondern ein ersatz für 20 Jahre alte Komponente mit Top Qualität.
 
Und wenn doch wird halt zurückgerüstet zeigen und danach wieder eingebaut
 
 
Lukas schrieb:
Ich möchte niemandem den Spass verderben, aber für den Betrieb auf der Strasse ist es wichtig zu wissen, dass bei jeder Veränderung am Fahrzeug, die nicht mehr dem Eintrag im Typenschein und den darin enthaltenen Spezifikationen entspricht, die Zulassung und damit auch der Versicherungsschutz erlischt.
 
......
 
Mir ist ebenfalls generell Wurscht was Andere machen. ABER im Falle eines Umfalles mit Schwerverletzten wirst du dein Leben lang nicht mehr glücklich
falls deine Versicherung dich in Regress nimmt :no:
 
Aber jeder wie er will.......
 
ninja

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94'er Z mit Fahrwerk, Schlappen....was man so braucht....
Na dann muss ja jeder zweite hier im Forum zittern wegen nicht eingetragenem Schalldämpfer, erloschener ABE und Regressforderungen nach einem Unfall.........
Soooooo einfach isses nun auch wieder !!!!!
 

silversurfer604

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Ach in der Schweiz bist du als Autofahrer eh immer mit einem Fuss im Gefängnis, da kommt jeder Mörder Schläger oder Bankräuber mit weniger Strafe davon als einer der mal ein wenig zuschnell fährt oder der Abgastest ist abgelaufen etc..
Die Kiste ist mein Fun Fahrzeug fürs weekend, bei einem Daily würde ich es auch anders angehen aber so ist es mir echt egal ob da was eingetragen ist oder nicht. Und nochmals ob erlaubte 5cm oder nicht erlaubte  7cm Höherlegung stellt jetzt niemand fest.
 

NickTheBrick

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Wie gesagt: Wenn man Glück hat, merkts der Polizist oder MFK-Experte nicht. Regress nach unfall wegen nicht zulässiger Auspuffanlage oder so ist schwachsinn!
ABER: Bei Unfällen mit Personenschäden werden die Verkehrs- und Versicherungsexperten ganz schön aktiv! Dann kanns nach hinten losgehehn.
 
Beispiel:
Fahrzeug mit eingetragenem Gewindefahrwerk. Fahrwerk jedoch zu tief eingestellt. Fahrzeug stand bei sportlicher Fahrt auf Bodenwelle auf und flog von der Strasse ab. Beifahrer verstauchte sich das Handgelenk und stoss sich den Kopf an der B-Säule. Fahrzeug kaum beschädigt.
Sechs Monate Führerscheinentzug. Versicherung nahm Regress, Landschaden und Fahrzeugschäden wurden nicht übernommen. Erwerbseratzzahlung ging vor Gericht.
Kunde 2009 Kt. Solothurn
 
Nich zulässige Heckleuchten. Auffahrunfall. Nomalerweise ist der Lenker, welcher hinten auffährt schuld, da er nicht rechzeitig bremsen konnte und den Mindestabstand nicht eingehalten hat. Hier war aber der vordere Fahre schuld, da der hintere Fahrer (Unfallverursacher) das Bremslicht nicht richtig erkennen konnte, da die Heckleuichten kein Prüfzeichen hatten und etwas dunkler waren.
Der vordere Fahrer musste den Schaden am hinteren und am eigenen Wagen bezahlen. Die Versicherung hat nicht gezahlt.
Geschehen im Freundeskreis 2003 Kt. Aargau
 
Es gibt gewisse änderungen am Fahrzeug, welche mir auch egal sind, ob zulässig oder nicht. Wie z.B. Radlaufverbreiterung, Zusatzscheinwerfer oder ähnliches. Aber bei gewissen Sachen, bei denen der Schuss schnell nach hinten gehen kann, empfehle ich Vorsicht.
 
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