Verkaufsstopp für Navis in der Schweiz
18 Januar 2007, 14:21 Uhr
In der Schweiz wurde ein Verkaufsstopp über Navigationssysteme verhängt. Das ist eine direkte Konsequenz betreffend des Verbotes für Blitzer-OVIs.
Seit dem 10. Januar ist es in der Schweiz verboten, auf den Navigationsgeräten OVIs für stationäre und mobile Radarfallen sowie Rotlichtkameras zu installieren. Die Schweizer Polizei kontrolliert aktiv Automobilisten, die ein Navigationssystem, egal welcher Marke, in ihrem Auto mitführen. Bei Übertretung des Gesetzes können die Geräte eingezogen und vernichtet werden und dem Automobilisten drohen Busse und Haft. Neben dem Installieren von Blitzer-OVIs ist auch die Herstellung, der Import, Vertrieb und Verkauf der Geräte vorübergehend verboten worden. Das wurde so vom Bundesamt für Strassen, ASTRA, kommuniziert
Diese Anweisungen haben im In- und Ausland zu grossen Diskussionen und Fragen geführt. Besitzer von Navis wollten genau wissen, welche Geräte verboten sind und in welcher Situation das Gesetz angewendet wird. Kurz gesagt betrifft es alle Systeme, auf denen Blitzer-OVIs installiert werden können. Nachdem wir direkt mit dem obersten Chef des ASTRA, Bundesrat Moritz Leuenberger, Kontakt aufgenommen haben, hat das ASTRA ein vierseitiges Dokument mit den meistgestellten Fragen veröffentlicht und versucht, diese zu beantworten.
Zudem wurde der Handel angewiesen, den Verkauf von Navigationssystemen vorübergehend einzustellen. Im Moment wird abgeklärt, ob das neue Gesetz rechtskräftig ist. Verkäufer von
Navigationsgeräten erhielten eine Liste mit Geräten, deren Verkauf momentan nicht erlaubt ist, darunter sind die Hersteller TomTom, Garmin, Mio, Navman, Medion, Route66, Packard Bell, Sony und ViaMichelin.
Vorsicht
Feriengästen und Durchreisenden wird empfohlen, vorsichtig zu sein. Die Benutzung von Navis ist nicht generell verboten, allerdings dürfen sich keine Blitzer-OVIs auf dem Gerät befinden. Das gilt auch für Radarwarngeräte, die dürfen aber in der Schweiz nicht aktiv sein.
Die Schweizer Regierung weitet die Massnahmen gegen Warnungen von Geschwindigkeitskontrollen auch noch weiter aus. Das Verbreiten von Radarwarnungen über Internet, Radio und SMS-Dienste wird in Kürze unter die Lupe genommen und wahrscheinlich mit der nächsten Gesetzesrevision verboten.
Stellungnahme von TOMTOM:
TomTom Radarkameraservice: Bei Reisen in oder durch die Schweiz gilt folgendes zu beachten
Feb 02 2007
TomTom Radarkameraservice
TomTom entwickelt alle Produkte und Dienstleistungen mit besonderem Bedacht auf einfache Handhabung und Sicherheit. Wir glauben, dass unser Radarkameraservice die Verkehrssicherheit verbessert und dass auch die meisten Regierungen und lokalen Behörden diese Ansicht mit uns teilen.
Wir empfehlen unseren Kunden immer, die aktuelle Rechtslage in Ihrem Land ab zu klären. Der Gebrauch von solchen Radarservices wird nur empfohlen, wenn dies im jeweiligen Land auch erlaubt ist.
Bei Reisen in oder durch die Schweiz gilt folgendes zu beachten
TomTom ist sich bewusst, dass das Schweizer Bundesamt für Strassen (ASTRA) im Januar 2007 eine Stellungnahme zu GPS Navigationsgeräten und Radarwarndiensten in der Schweiz abgegeben hat.
Um sicher zu stellen, dass TomTom Produkte dieser in der Stellungnahme formulierten Anforderungen gerecht werden, rät TomTom allen Kunden (TomTom GO, Rider, Navigator 6 und TomTom ONE Benutzer, welche die Schweizer Radarwarndienste auf ihr Gerät herunter geladen haben) die Liste der Radarkameras der Schweiz auf Reisen in oder durch die Schweiz von ihren Geräten zu löschen.
Eine genaue Anleitung wie Sie die Liste der Radarkameras in der Schweiz sicher von Ihrem TomTom Gerät löschen können, finden Sie unter Wie lösche ich die Radarkameras von meinem TomTom?
TomTom hat bereits alle nötigen Massnahmen eingeleitet um sicher zu stellen, dass von nun an Produkte für die Schweiz ohne vorinstallierte Liste Radarwarnungen der Schweiz, ausgeliefert werden. Weiterhin bleiben auf den TomTom GO Produkten die Listen der Radarkameras für das restliche Europe vorinstalliert.
Unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Massnahmen hält sich TomTom ganz klar an die vorgeschriebenen Richtlinien vom ASTRA. Die Kunden von TomTom können so weiterhin die Vorteile der Produkte geniessen und diese in der Schweiz sowie im restlichen Europa risikofrei benützen.