Caserones
Member
Threadstarter
Hallo,
Nachdem ich die Probleme beim ersten Tüv hatte, war ich etwas genervt und hatte eine E-Mail an Daimler Chrysler geschickt mit der Bitte um eine Bescheinigung hinsichtlich einer Bestätigung der Abgaswerte in Bezug auf die Reifen...
Daraufhin habe ich sehr schnell eine Rückantwort bekommen mit folgendem Inhalt:
-----------------------------------------
vielen Dank für die Kontaktaufnahme mit unserem Hause.
Aufgrund Ihrer Anfrage haben wir den Sachverhalt durch unsere Fachabteilung prüfen lassen. Leider können wir Ihnen jedoch keine Bescheinigung für die Eintragung in den Fahrzeugpapieren zusenden, da es seitens des Herstellers keine Freigabe für diese Rad-/Reifenkombination gibt. Somit können wir auch keine Aussagen zu dem Abgasverhalten machen.
Gerne weisen wir Sie aber auf den TÜV Augsburg hin, der über eine große Datenbank verfügt und Ihnen sicherlich behilflich sein kann. Den TÜV Augsburg erreichen Sie unter der Telefonnummer: 0821 5904161.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Zeilen behilflich zu sein und verbleiben
mit freundlichen Grüssen
-----------------------------------------
Daraufhin habe ich beim "TÜV Augsburg" angerufen.
Die Herren war sehr nett und zuvorkommend und vor allen Dingen "Sachkundig"... Aber auch in Ihrer Datenbank war keine Bescheinigung eine Einzelprüfung vorhanden.
Aber, der Herr vom Tüv nahm eine Vergleichliste des Reifens zur Hand die ich auf meinem Jeep YJ fahren wollte und verglich diese mit den von mir eingetragenen Reifen.
Daraus ergab sich, das ich die Reifen ohne weiteres beim ersten Tüv eingetragen bekommen hätte, wenn der Beamte nicht so "pingelig" gewesen wäre.
Der Abrollumfang darf maximal +- 8% abweichen von den Original eingetragenen Reifen. Ab 8% muss eine solche Abgas-Prüfung vorgenommen werden.
Da meine vom Werk aus eingetragenen Reifen (P225/75R15) einen Abrollumfang von 2193mm haben bzw. die Wrangler MT/R (31*10.50 R15) 2365mm, ergab sich folgende Formel...
2365-2193=172
172/2193=0,078
Das heißt, die Abweichung ist 7,8%... Also, gerade noch unterhalb der erlaubten 8%...
Ich denke das diese Formel für eine nächste Eintragung genügen sollte.
Zumindest kann man an Hand der Formel errechnen ob eine Eintragung ohne Hindernisse erfolgen !könnte!.
Liebe Grüße
Caserones...
Nachdem ich die Probleme beim ersten Tüv hatte, war ich etwas genervt und hatte eine E-Mail an Daimler Chrysler geschickt mit der Bitte um eine Bescheinigung hinsichtlich einer Bestätigung der Abgaswerte in Bezug auf die Reifen...
Daraufhin habe ich sehr schnell eine Rückantwort bekommen mit folgendem Inhalt:
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vielen Dank für die Kontaktaufnahme mit unserem Hause.
Aufgrund Ihrer Anfrage haben wir den Sachverhalt durch unsere Fachabteilung prüfen lassen. Leider können wir Ihnen jedoch keine Bescheinigung für die Eintragung in den Fahrzeugpapieren zusenden, da es seitens des Herstellers keine Freigabe für diese Rad-/Reifenkombination gibt. Somit können wir auch keine Aussagen zu dem Abgasverhalten machen.
Gerne weisen wir Sie aber auf den TÜV Augsburg hin, der über eine große Datenbank verfügt und Ihnen sicherlich behilflich sein kann. Den TÜV Augsburg erreichen Sie unter der Telefonnummer: 0821 5904161.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Zeilen behilflich zu sein und verbleiben
mit freundlichen Grüssen
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Daraufhin habe ich beim "TÜV Augsburg" angerufen.
Die Herren war sehr nett und zuvorkommend und vor allen Dingen "Sachkundig"... Aber auch in Ihrer Datenbank war keine Bescheinigung eine Einzelprüfung vorhanden.
Aber, der Herr vom Tüv nahm eine Vergleichliste des Reifens zur Hand die ich auf meinem Jeep YJ fahren wollte und verglich diese mit den von mir eingetragenen Reifen.
Daraus ergab sich, das ich die Reifen ohne weiteres beim ersten Tüv eingetragen bekommen hätte, wenn der Beamte nicht so "pingelig" gewesen wäre.
Der Abrollumfang darf maximal +- 8% abweichen von den Original eingetragenen Reifen. Ab 8% muss eine solche Abgas-Prüfung vorgenommen werden.
Da meine vom Werk aus eingetragenen Reifen (P225/75R15) einen Abrollumfang von 2193mm haben bzw. die Wrangler MT/R (31*10.50 R15) 2365mm, ergab sich folgende Formel...
2365-2193=172
172/2193=0,078
Das heißt, die Abweichung ist 7,8%... Also, gerade noch unterhalb der erlaubten 8%...
Ich denke das diese Formel für eine nächste Eintragung genügen sollte.
Zumindest kann man an Hand der Formel errechnen ob eine Eintragung ohne Hindernisse erfolgen !könnte!.
Liebe Grüße
Caserones...