Die ordnungsgemäße Übersendung von Unterlagen ist in diesem Fall Teil eines zweiseitigen Kaufvertrages im Wert von über 35´000,-€. Wir haben für unseren Teil den Vertrag erfüllt durch Zahlung des Preises. Mit welchem Recht darf der Vertargspartner seine Pflicht zur korrekten Vertragserfüllung verletzen ? Woraus leitet sich das ab ? Wenn wir als Rechnungskunde zukünftig Leistungen erhalten, zahlen wir dann auch einfach mal nach 12 Monaten (immer noch nicht) ??? Bis dahin hätten wir längst einen Titel am Arsch und eine Armee zum Geldeintreiben hätte sich in Bewegung gesetzt. Abgesehen davon handelt es sich in unserem Fall nicht um einen kleinen, niedlichen Fauxpas einer ansonsten doch korrekt handelnden Niedrlassung, sondern es ist die Fortführung einer langen Reihe von Pannen, Fehlern, schlechtem Arbeiten und höchst ignorantem Verprellen von Kunden. Da ist dann der "Bleib-mal-locker-Tank" etwas ausgenudelt.
Für unsere Grammatik-, Rechtschreib-, Interpunktions- und Groß- Kleinschreibkrümelkacker: Ich glaube der obige Text schmeichelt jetzt eher Euren Äuglein; und jetzt, da hoffentlich die meisten wichtigen Regeln eingehalten wurden, seid Ihr vielleicht auch imstande den Inhalt zu erfassen. Scheint ja vorher nicht so geklappt zu haben. Macht ja nichts, ich kann ja umschalten.
Schorsch, da stimme ich Dir im vollen Umfang zu.
Kurz zu Jetcrazy was:
Mag sein ,dass dies hier den meisten Usern scheißegal ist , ob nun flusenschorsch seine Unterlagen bekommt oder nicht.
Es wird kein User gezwungen im Forum den Punkt " 6 Jahre sorglos / 12 Monate warten " anzuklicken.
Das wird nur der tun, den es interessiert .Somit betrifft es eben nicht die meisten User.
Und ich frage mich ernsthaft, um welches Spiel es hier gehen soll ?
Spielen wir hier alle ?
In unserer Runde geht es darum, dass der Händler schlichtweg eine vertragliche Leistung ( das sind eben die Unterlagen !!!!!! ) zu erbringen hat.
Es ist dabei doch völlig unerheblich, od das wo hinterlegt ist oder ob der Händler das weiß.
Wir sprechen von einem Käufer der nun seit einem Jahr auf Unterlagen wartet !!!
Und offensichtlich haben, dieses sog. " Spiel " hier, so manche garnicht richtig verstanden.
Man schreibt halt irgendwas, damit man auch was dazu beigetragen hat und auch auf die Gefahr hin, dass es ein Schmarrn ist.
@cowcat
Du teilst uns mit, dass jeder Jeep-Händler den gesamten Lebenslauf des Fahrzeuges abrufen kann.
Das mag vielleicht so sein, aber dann erklär mir mal bitte wie es sein kann, das Jeep dies nicht konnte.
Dort war ich nämlich mit der 6 Jahres Garantie garnicht erfasst.