Wie läuft das mit dem Eintragen?

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frut

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Hallo,

ich habe gerade ein sehr attraktives Angebot über einen XJ mit Gasumbau.
Allerdings sagte mir der Verkäufer, dass die Anlage nicht eingetragen sei.
Angeblich sei sie in einer deutschen Werkstatt verbaut worden und besäße die GAP/GSP. (Was ist das? GasAnlagenPrüfung und GasSicherheitsPrüfung hätte ich jetzt geraten.)
Er sagte mir zum Eintragen würde ich nur ein Abgasgutachten benötigen. Dieses bekäme ich im Internet für 100-200eu.

Das klingt mir alles etwas spanisch?!
Stimmt das so mit dem Abgasgutachten?
Brauche ich nicht doch noch mehr?
Ich möchte auf jedenfall auf der sicheren Seite sein.
Würde ich Probleme kriegen wenn ich das auf diese Weise mache?
Ist das überhaupt rechtens?
Diese Prüfungen muss ich ja alle 2 Jahre wiederholen, kriege ich dann Probleme?


Gruß
frut
 
TDiesler

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Ich frage mich immer weider warum der Umrüster nicht auch gleich Tüven tut :biglaugh:

Finger weg
 
DIRTY-EGG

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Ich frage mich immer weider warum der Umrüster nicht auch gleich Tüven tut :biglaugh:

Finger weg

hi,

seriöse umrüster machen das auch. :yes:

ich nehme an, das hat seinen grund, warum die anlage nicht eingetragen ist. :D

aber wenn das so einfach ist, die eintragung zu erlangen, dann kann das

der verkäufer sicherlich für einen kleinen obolus erledigen. :motz:

ansonsten.....FINGER WEG. :cold:

:hmmm:
 

frut

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Danke erstmal für eure Antworten!
Ich versuche mich gerade auf dem Gebiet etwas fortzubilden. Aber definitive Infos zu kriegen ist nicht ganz leicht, nur haufenweise Forenbeiträge die alle was anderes sagen.
Immerhin hab ich erfahren dass die verbaute Anlage "AC/Stag 300" eine ECE-R115 Zulassung/Zertififizierung/Irgendwas hat. Was meinem aktuellen Wissensstand bedeutet dass die Anlage gar kein Abgasgutachten benötigt?!

Ich werd dem Verkäufer mal anbieten dass er das für einen Umkostenbeitrag übernimmt.
 
DIRTY-EGG

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]hi,

ein abgasgutachten brauchst du auf jeden fall, ohne gibt´s keine eintragung.

und ein solches bekommst du im osten bei der dekra und im westen beim tüv.

die kosten liegen wohl so um die 400€.

hast du in diesem Klick forum schonmal rumgestöbert? :hmmm:

such da mal nach abgasgutachten oder eintragung....... :motz:

:biglaugh:
 
cherokee xj

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Fehlendes Abgasgutachten.

Das wird der Grund sein, warum die Anlage nicht eingetragen ist bzw. eingetragen wird.

Vergess es ohne dieses Gutachten keine Eintragung in Germany. :biglaugh:

BTW: Es gibt auch Gasanlagen am Markt die haben gar kein Abgasgutachten.
 
Amphiranger

Amphiranger

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Nee Leute, Ihr seit auf dem Holzweg! LPG Anlagen nach ECE R115 brauchen kein Abgasgutachten mehr. Nur noch eine GSP. Damit kann man die Anlage direkt beim Straßenverkehrsamt eintragen lassen - ohne Vorstellung beim TÜV!
Allerdings sollten die Papiere der Anlage vorhanden sein, wie ECE R115 Zertifikat, GSP und Einbauanleitung.

Siehe dazu auch :
http://www.tuefa.de/de/gsp.php

Es ist allerdings richtig, dass sie in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss.
 
Kratermann

Kratermann

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Also ich bezweifle mal, dass TÜV/DEKRA sich mit irgendeinem Abgasgutachten zufrieden geben, das man aus dem Internet fischt.

Entweder kontaktiere den Hersteller und/oder Umrüster der Anlage,

ODER- und das wäre meine Wahl - lass die Finger von dem XJ, solange die Anlage nicht eingetragen ist. So günstig, kann der XJ andernfalls gar nicht sein.


CIAO, Kratermann
 
Amphiranger

Amphiranger

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Bislang wurden Gasanlagen nach ECE R67 behandelt, welche nach §21 bzw §19.2 mit Abgasgutachten im Einzelverfahren zugelassen werden, dh. Vorstellung beim TÜV notwendig. Die neue ECE R115 löst mehr und mehr die alte ECE R67 ab. Anlagen nach ECE R115 haben bereits eine Sammelzulassung, ähnlich einer ABE nur halt nach Europäischen Recht! (Zumindest für die europäischen Länder, die der ECE beigetreten sind). Deutschland gehört dazu. Muss nur eine GSP nach Einbau nachgewiesen werden (kann meist schon der Umrüster selber ausstellen), dann kann die Anlage direkt beim Strassenverkehrsamt eingetragen werden! Das ist kein Scherz, sondern tatsächlich so.

Nach Vorstellung der EU sollen solche ECE Regelungen auf die Dauer die Abnahme im Einzelverfahren komplett ablösen. So weit so gut. Das Problem ist nur, dass dann eben nur noch solche standartisierten Umbauten zulässig sind, streng nach Verwendungsbereich. Einzelabnahmen sollen komplett verschwinden. Solange man ein Standart Zubehör an ein Standart Auto schraubt ist alles prima, aber wehe man kommt auf die Idee seinem Auto einen individuellen touch geben zu wollen...

Also, wenn die Einbaupapiere zur Anlage dabei sind, kannst Du das Auto bedenkenlos kaufen! Und wenn die GSP schon durchgeführt und bestätigt wurde, dann erst Recht!
 

frut

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Hi,
habe eben eine klasse Seite gefunden: GAPPLUS.
Dort wird das ganze Eintragungsprozedere für alle Fälle gut beschrieben.
Jetzt gilt es nur noch herauszufinden ob diese Gasanlage wirklich eine ECE-R115 Genehmigung bestitzt.

Gruß
 

seesternschnuppe1

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Moin.

Wenn die Anlage tatsächlich die oben beschriebene Zulassung besitzt und alle Unterlagen vollständig vorhanden sind, dann stellt sich die Frage, warum der Besitzer sie nicht für die kleine Gebühr beim straßenverkehrsamt hat eintragen lassen. Und wenn das Dingen nicht eingetragen ist und der Wagen noch fährt, möchte ich auch gerne mal wissen, ob und was er denn seiner KFZ-Versicherung gemeldet hat :biglaugh:

Meine Meinung: Soll er den Kram für einen Obolus eintragen lassen und gut iss. Bis dahin würd ich die Finger weglassn.

Gruß Tom
 
Amphiranger

Amphiranger

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Tja, kann sein, dass noch irgendwo ein Haken ist. Kann aber auch sein, dass der Typ einfach keine Ahnung hat. Die Aussage, dass man "nur" noch ein Gutachten aus dem Internet bestellen bräuchte, läßt zumindest mit Hinblick auf die ECE-R115 letzteres vermuten.

Mein Tip: Probefahrt zum TÜV und Papiere und Anlage kurz checken lassen. Kostet vielleicht mal 40,-EUR, aber dafür ist man anschliessend schlauer. Dem großen Reinfall kann man auf diese Art jedenfalls vorbeugen. Wenn man selbst zu wenig Ahnung hat, dann sollte man sich an die Leute wenden, die es kompetent beurteilen können.
 
TDiesler

TDiesler

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass ne Gasanlage ohne Tüvuntersuchung eingetragen wird.
Es muß doch einer checken ob alles ok ist!

Gruß Andy
 

frut

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@McFetti
Die GAP/GSP muss ja trotzdem noch gemacht werden.
Bei nicht R115 schaut der TÜV übers Abgasgutachten und macht einen Vorschlag was auf der Zulassungsstelle geändert wird.
Bei R115 ist klar was im KFZ-Schein geändert wird und man fährt direkt zur Zulassungsstelle.

So hab ich es jetzt verstanden, aber mein oben genannter Link erklärt das noch genauer.

Gruß
 
Heisseluft

Heisseluft

Lalala...
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Nunja, einige...
ist eigentlich schon alles gesagt......man nehme ein Abgasgutachten für die Anlage mit entsprechender Emissionsklassifizierung, gehe zum Tüv und läasse eine Gasanlageneinbauprüfung machen, nun fragt dieser nach der GAP-Prüfung (Gasanlagen(dichtheits)prüfung, welche der Tüver natürlich auch machen kann....
Wenn nun alles OK ist (richtig verbaut, und dicht) wird´s eingetragen...ansonnsten --> Nachbesserung --> Nachuntersuchung
...dann Zulassungsstelle...


:biglaugh:
 
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