jeepfürst
Member
Threadstarter
- Mitglied seit
- 16.07.2006
- Beiträge
- 210
- Danke
- 4
- Fahrzeug
- wrangler yj 1991
Hallo ,
seit 10 jahren quält mich der Tüv bei der HU wegen des Lenkrades weil das angeblich nicht original ist. was sicher stimmt. A B E R mein Auto wurde mit einem Gutachten gem. § 21 STVZO zugelassen, d.h. das Lenkrad könnte schon damals (1991) dringewesen sein. Jetzt meine Fragen:
-wo könnte ich das Gutachten herbekommen, Tüv und Zulassungsstelle heben das nur ein paar Jahre auf, da ist es nicht mehr vorhanden.
- was wird in dem Gutachten alles festgestellt? Gibt da irgendwo eine Mustergutachten, aus dem man erkennen kann was das angschaut wird.
- wer muß denn hier was beweisen?
Herbert
seit 10 jahren quält mich der Tüv bei der HU wegen des Lenkrades weil das angeblich nicht original ist. was sicher stimmt. A B E R mein Auto wurde mit einem Gutachten gem. § 21 STVZO zugelassen, d.h. das Lenkrad könnte schon damals (1991) dringewesen sein. Jetzt meine Fragen:
-wo könnte ich das Gutachten herbekommen, Tüv und Zulassungsstelle heben das nur ein paar Jahre auf, da ist es nicht mehr vorhanden.
- was wird in dem Gutachten alles festgestellt? Gibt da irgendwo eine Mustergutachten, aus dem man erkennen kann was das angschaut wird.
- wer muß denn hier was beweisen?
Herbert