Hallo Frank,
schau mal auf das o.a. abgebildete Foto des Fahrzeugscheins, hier speziell den Eintrag unter Buchstabe "K".
Das ist die Nummer der EU-Typgenehmigung des JL. Die unterscheidet sich von der Nummer der Typgenehmigung des "alten" JK.
Es gibt Gutachten, z.B. für Felgen, da steht nur der Typ "JK" drin aufgeführt - das dürfte bei der Montage und einer Eintragung kaum Probleme geben.
Ist aber in dem Gutachten (z.B. für ein Fahrwerk) neben dem Typ "JK" auch die Nummer der EU-Typgenehmigung aufgeführt, dann kann es sein dass dem Prüfer das bei der Abnahme auffällt, dass das im Gutachten und im Fahrzeugschein zwei verschiedene Typnummern stehen, und dann wirst Du Probleme bei der Eintragung bekommen.
Wie gesagt, es KANN sein dass alles gut geht, es KANN aber auch daneben gehen. Es kommt auf die Angaben im speziellen Gutachten und auf die Gründlichkeit des Prüfers an....
Aber grundsätzlich gebe ich Dir Recht, der Typ "JK" als Eintrag im Fahrzeugschein eröffnet uns JL-Besitzern einen deutlich größeren Markt an Zubehörteilen. Aber man muss beim shoppen eben aufpassen, dass man sich nicht ein Zubehörteil für den alten JK anschafft dass dann überhaupt nicht passt, oder das dann durch den Eintrag im Gutachten für den JL eben bei TÜV gar nicht eintragungsfähig ist...
Grüße
Andreas