TÜV-Abnahme von Fahrzeugveränderungen

Diskutiere TÜV-Abnahme von Fahrzeugveränderungen im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Moinsen,   nur ´mal so zur Info:   Ich habe mehrfach von Komplikationen bei der Abnahme von Fahrzeugveränderungen zwecks Eintragung gelesen...
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Oldscratty

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Moinsen,
 
nur ´mal so zur Info:
 
Ich habe mehrfach von Komplikationen bei der Abnahme von Fahrzeugveränderungen zwecks Eintragung gelesen. Bedingt dadurch bin ich mit einer gewissen Skepsis und Erwartungshaltung bezüglich möglicher Probleme mit meinem JK beim TÜV Nord vorgefahren, um die Bedingungen für der Abnahme von breiteren Reifen auf der Serienfelge, SPV und Auflastung der Anhängelast vorgefahren.
 
Besonderes gespannt war ich auf die Vorgehensweise / Einstellung des Prüfers bzgl. der überstehen Reifenflanken ...
 
Der Besuch verlief total entspannt:
 
Eintragung der erhöhten Anhängelast trotz Veränderungen am Fahrzeug: Kein Problem!
 
Akzeptanz der überstehenden Reifenflanken: Abnahme entweder nach EU-Vorschrift oder nach nationaler Vorschrift > je nach dem, was in diesem Fall am besten passt!
 
Ich konnte diese unproblematische Vorgehensweise nicht wirklich glauben; freue mich aber darüber. Allerdings gilt es abzuwarten, was der tatsächliche Abnahmetermin Mitte September bringt!?
 
Kosten: Voraussichtlich ca. 300 Euro incl. Probefahrt zur Überprüfung der Tachoanzeige (zeigt 1-3 km/h mehr an als mein Navi = okay).
 

tabasco

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Ich bin auf Deinen Bericht gespannt ... denn bisher scheitere ich schon an der erforderlichen Dokumentation für die Eintragung von 265er auf Serien 17x7,5  
Heute starte ich meinen letzten Versuch .. wenn der auch in die Hose geht bleibt´s bei der Seriengummierung. (Ende off topic)
 
Heisseluft

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Nunja, einige...
Reifenüberstand ist OK?
 
Da wird dem Prüfer sicherlich die Bude eingerannt werden.
 
simplydynamic

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Heisseluft schrieb:
Reifenüberstand ist OK?
 
Da wird dem Prüfer sicherlich die Bude eingerannt werden.
 
Was dir aber letztlich nichts hilft, wenn der nächste Prüfer, oder Polizist vor Ort das anzweifelt.
Dann kommen ggf. viel größere Probleme nach. Weil, was willst du sagen ? Ich weiß ist nicht erlaubt,  und falsch eingetragen, aber ist doch cool so ?
 
Letztlich muß ich an die Grenze des erlaubten gehen, mit vielen Sachen beim Offroader in eine Grauzone rein, aber eben  immer noch zu irgendwas um die 100% legal.
 
Denn um ehrlich zu sein, eine Eintragung von 35er Reifen, ohne Abgasgutachten ist nicht erlaubt. Hat das jemand ???
Wenn auf sowas mal Jagd gemacht wird, wie mit den Klappenauspuff Sachen.... dann gute Nacht.
Darum habe ich auch von überstehenden Reifen zurück gerüstet und würde auch nicht nen Stubby Bumper ggf. noch mit Stinger eintragen lassen.
Darum würde ich auch von Longarms usw. die Finger lassen.
Wenn das Projekt auf 2,3 Jahre angelegt ist und dann schnell weg...... ok. Wenn es ein reines Fahrzeug für Reisen oder Parkbesuche ist..... auch ok.
Aber wenn täglich die Gefahr da ist an jemanden zu geraten der Ahnung hat..........
 

SportyFrank

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tabasco schrieb:
Ich bin auf Deinen Bericht gespannt ... denn bisher scheitere ich schon an der erforderlichen Dokumentation für die Eintragung von 265er auf Serien 17x7,5  
Heute starte ich meinen letzten Versuch .. wenn der auch in die Hose geht bleibt´s bei der Seriengummierung. (Ende off topic)
Ich drücke dir die Daumen. Ist mir nicht gelungen da Spurplatten drin sind.
 
US911

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RickyRicardo schrieb:
Denn um ehrlich zu sein, eine Eintragung von 35er Reifen, ohne Abgasgutachten ist nicht erlaubt. Hat das jemand ???
Wusst ich garnicht...Hast du da eine Rechtsquelle ?
 
Grefenius

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Das ließe sich ja notfalls durch eine Anpassung der Achsübersetzung korrigieren.
 
 
Ist aber augenscheinlich nicht nötig:
 
255/70R18 (letzte Seriengröße des JK) = 100% Umfang
 
315/70R17 = 107,2% Umfang
 
simplydynamic

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245/70/17 ist die Standardgröße beim Sport und Rubicon.
18" war beim Sahara. Ist die Frage was 100% sein soll.
Und wie es mit 3.21 Übersetzung und  3.73 aussieht.
Und bei Übersetzunbgänderung spätestens wäre ein Gutachten fällig........
 
Aber das ist ja nur einer der Punkte. Was ist mit einstellbaren Panhardstäben, Control Arms usw. die nirgends auftauchen ?
 
Beim Jeep wird das ....übersehen.
Bei jedem anderen Auto, würde das sofort bemängelt.
 
Darum eben nur die Frage, muß ich es ausreizen, oder  schwimme ich  in der Grauzone mit , ohne das es je jemanden auffällt ??
 
 
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RickyRicardo schrieb:
245/70/17 ist die Standardgröße beim Sport und Rubicon.
18" war beim Sahara. Ist die Frage was 100% sein soll.
Und wie es mit 3.21 Übersetzung und  3.73 aussieht.
Und bei Übersetzunbgänderung spätestens wäre ein Gutachten fällig........
 
Aber das ist ja nur einer der Punkte. Was ist mit einstellbaren Panhardstäben, Control Arms usw. die nirgends auftauchen ?
 
Beim Jeep wird das ....übersehen.
Bei jedem anderen Auto, würde das sofort bemängelt.
 
Darum eben nur die Frage, muß ich es ausreizen, oder  schwimme ich  in der Grauzone mit , ohne das es je jemanden auffällt ??
 
Moin Michael,

ja da haste schon recht...auch bei Reparaturen werden an Fahrzeugen zB Querlenker von was weiss ich ...Autoteile xy zB angebaut - nicht vom Hersteller des Fz produziert, freigegeben oder sonstwie geprüft und keinen interessierts weil nur schwer zu überprüfen - wer sagt das so ein Teil hält und die Materialanforderungen und Toleranzen eingehalten sind ?!? Wäre vergleichbar mit dem Austausch eines LL an unseren Kisten gegen einen von RE o.ä. ... was das mit den Eintragungen von größeren Rädern betrifft, so muss der Antragsteller das mit nachweisen beim erstellen eines Gutachtens wenn er sich außerhalb gewisser Toleranzen bewegt.

Insgesamt kann man das natürlich hinterfragen um für sich die absolute Rechtsicherheit zu finden/zu erhoffen ...aber das wird es nie zu 100% geben - meine Haltung dazu ist es muss sich alles im vernünftigen Rahmen bewegen - wenn abgenommen und eingetragen, so hat der Halter erstmal seine Pflichten nach besten Wissen und Gewissen erfüllt...klar gibt es Grauzonen - wäre nicht das erste mal das einen Eintragung nachher nach einer eingehenden Kontrolle zerrissen wird von Polizei oder Gericht - nur wie oft kommt das wirklich vor...mein Fazit ...wer viel fragt...bekommt auch viele Antworten...

Du hast ein umfangreicheres Hintergrundwissen wie viele hier und das macht es manchmal kompliziert weil man sich der Risiken eher bewusst ist - andere wissen garnicht von ihrem Problem ...sehen und erkennen keines und leben fröhlich -und meist sind die es denen auch nix passiert ;-) Was ja auch schön ist.

G Heiko
 
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RickyRicardo schrieb:
245/70/17 ist die Standardgröße beim Sport und Rubicon.
18" war beim Sahara. Ist die Frage was 100% sein soll.
Und wie es mit 3.21 Übersetzung und  3.73 aussieht.
Und bei Übersetzunbgänderung spätestens wäre ein Gutachten fällig........
 
[...]
 
 
Dann schau doch noch einmal nach bei den letzten Baujahren...der Rubicon stand zuletzt ebenfalls auf 18".
 
Der größere Reifen macht die Gesamtübersetzung länger, die kürzere Achsübersetzung kann das wieder ausgleichen.
 
simplydynamic

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Headman schrieb:
Moin Michael,

ja da haste schon recht...auch bei Reparaturen werden an Fahrzeugen zB Querlenker von was weiss ich ...Autoteile xy zB angebaut - nicht vom Hersteller des Fz produziert, freigegeben oder sonstwie geprüft und keinen interessierts weil nur schwer zu überprüfen - wer sagt das so ein Teil hält und die Materialanforderungen und Toleranzen eingehalten sind ?!? Wäre vergleichbar mit dem Austausch eines LL an unseren Kisten gegen einen von RE o.ä. ... was das mit den Eintragungen von größeren Rädern betrifft, so muss der Antragsteller das mit nachweisen beim erstellen eines Gutachtens wenn er sich außerhalb gewisser Toleranzen bewegt.

.................................
Du hast ein umfangreicheres Hintergrundwissen wie viele hier und das macht es manchmal kompliziert weil man sich der Risiken eher bewusst ist - andere wissen garnicht von ihrem Problem ...sehen und erkennen keines und leben fröhlich -und meist sind die es denen auch nix passiert ;-) Was ja auch schön ist.

G Heiko
 
Naja, dafür müssen die Lieferanten ja auch nach Din ISO 9001, 16949, IATF usw.  fertigen, werden zertifiziert und auditiert.
Die Anbieter die einfach aus  China Teile kommen lassen, dürften ja auch eigentlich  nicht verkaufen.
 
Ich kenne das, sind wie dich auch Zulieferer......
 
 
Viel eher ist das Problem, ich kenne das aus unzähligen Autos vorher. Ford RS2000, Seat Ibiza Cupra, e36, Smart Roadster. um nur die letzten zu nennen. Überall  spinnt der TÜV voll rum. Und selbst mit Gutachten war es manchmal ein Kampf und Krampf.... wenn ich da nur an die andere Bremse oder Sitze denke........
Darum weiß ich nicht so ganz woran ich bin.  Ich arbeite und versuche so zu tüven wie es der TÜV bisher verlangt hat und von der Tiefer, Schneller, Breiter Fraktion verlangt.
Ich sehe aber auch, dass es bei  der Klasse hier nicht geht, oder nicht gemacht wird. Gleichzeitig  weiß ich, dass es eben nicht richtig ist. Das bestätigt mir hier der lokale TÜV und auch die Community am Nürburgring, wo ich zwar nicht mehr fahre, aber noch viel Kontakt zu habe.
 
Es ist also schwierig,  offizielle Aussagen und  Vorschriften hier, gehandhabt wird es tlw. ganz anders.  Schlimmer noch, es wird "nur" geduldet.
Das ist natürlich gaaaanz ungünstig.  Vor allen Dingen wenn man es alles selber macht. Denn dann kann ich es noch nicht mal auf ne Firma abwälzen und solange mit meinem   Audi Q5 weiter fahren........ ich muß selber dafür gerade stehen und  muß dann überlegen wie es weiter geht.
Wobei nächstes oder Übernächstes Jahr ist wieder ein 2. Wagen da, nachdem ich  gerade den Smart verkauft habe......
 
Amphiranger

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RickyRicardo schrieb:
Es ist also schwierig,  offizielle Aussagen und  Vorschriften hier, gehandhabt wird es tlw. ganz anders.  Schlimmer noch, es wird "nur" geduldet.
Das ist natürlich gaaaanz ungünstig.  Vor allen Dingen wenn man es alles selber macht. Denn dann kann ich es noch nicht mal auf ne Firma abwälzen und solange mit meinem   Audi Q5 weiter fahren........ ich muß selber dafür gerade stehen und  muß dann überlegen wie es weiter geht.
 
 
Das ist mal so nicht richtig! Als Fahrzeugführer bist du neben dem Halter erstmal grundsätzlich immer selbst für den ordnungsgemäßen Zustand deines Fahrzeugs verantwortlich! 
Hier wird offensichtlich versucht die Verantwortung an jemand drittes abzugeben - wenn nicht an die Werkstatt, weil Umbau in Eigenregie, dann bitteschön an den TÜV. 
Aber der (Zitat:) " TÜV spinnt überall voll rum"!
Ist schon klar!
Anderen den schwarzen Peter zuschieben wollen, aber sich darüber aufregen, dass derjenige dann Bedingungen dazu stellt.
Dass es auch anders geht, zeigt der Thread-Ersteller in seinem Beitrag ganz oben.
So what?
 
ChristophX3M

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RickyRicardo schrieb:
245/70/17 ist die Standardgröße beim Sport und Rubicon.
18" war beim Sahara. Ist die Frage was 100% sein soll.
Und wie es mit 3.21 Übersetzung und  3.73 aussieht.
Und bei Übersetzunbgänderung spätestens wäre ein Gutachten fällig....
 
 
Die ersten Sport (2007) wurden mit 245/75R16 geliefert.
Hat meiner auch, oder besser gesagt hatte.
 
Auch die Übersetzung wurde unterschiedlich ausgelegt.
Meiner z.B. hat eine AHK mit Auflastung auf 3.300kg von Mopar (vermutlich ab Werk) und nach Aussage des Händlers darum auch 4.11 Übersetzung bekommen.
Bin froh dass ich auf die 285/70R17 umgerüstet habe, mit den kleinen Rädern war das auf der Bahn schon eine Zumutung ;-)
 
P.S. Ist eigentlich bei jemanden die Übersetzung bei einer Abnahme jemals geprüft worden?
 
US911

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Amphiranger schrieb:
Hier wird offensichtlich versucht die Verantwortung an jemand drittes abzugeben - wenn nicht an die Werkstatt, weil Umbau in Eigenregie, dann bitteschön an den TÜV. 
Also wenn ich als Kunde in Absprache mit einem Prüfingenieur oder amtl. anerk. Sachverständigen einer technischen Prüfstelle für den Kraftfzg.-Verkehr (also Tüv, nicht Dekra, KÜS, GTÜ etc.) einen Umbau bespreche, umsetze und auch per Gutachten eingetragen bekomme, dann erwarte ich auch als Kunde eine gewisse rechtssicherheit. Wenn ich etwas eingetragen bekomme, was garnicht zulässig ist, sehe ich sehr wohl eine erhebliche Verantwortung beim Prüfer. Dann habe ich nämlich für etwas bezahlt, was ich garnicht bekommen habe.

In der Tat besteht diese Verantwortlichkeit auch formaljuristisch. Die Prüfer bekommen gehörig Ärger für unzul. Eintragungen. Dafür gibt es eigens eine Aufsichtsbehörde.
Auch Einzelabnahmen ohne jegliche Festigkeitsgutachten etc. werden kaum noch durchgeführt, da die Prüfer in solchen Fällen indirekt selbst die unbedenklichkeit der Teile bestätigen.

Blöd ist das regelmäßig für die Kunden, die davon ausgingen, daß alles legal und in Ordnung sei. Schließlich haben sie alles gemacht, um die legalität zu gewährleisten.

Ein Klassiker aus der Praxis:
Am Fzg. werden Fahrwerksfedern iVm anderer Rad,-Reifenkombination, beides mit eigenständigem Teilegutachten durch zB die GTÜ nach §19.3StVZO vereinfacht eigetragen.
Nahezu alle Teilegutachten beziehen sich jedoch auf die Verwendung mit Serienkomponenten, dies steht regelmäßig auch drin.
Diese sich gegenseitig beeinflussende Teile können daher in Verbindung nicht vereinfacht eingetragen werden, sondern nur per Einzelabnahme (Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis). Dies wiederum darf nur eine technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (im Westen nur Tüv, im Osten nur Dekra), nicht aber eine amtl. anerk. Überwachungsorganisation (KÜS, GTÜ, im Westen Dekra).

Darauf müssten die Kunden hingewiesen werden, aber allzuoft wird das schnell mal unzulässig eingetragen und die Kohle abgegriffen...ob das regelmäßig durch Unwissenheit oder Vorsatz der Prüfer geschieht, überlasse ich euren Interpretationen :)

Eine Lanze muss ich allerdings für den bei uns in Südhessen zuständigen Tüv-Süd brechen: Hier wird regelmäßig gut und kompetent beraten und auch sauber gearbeitet. Da fährt man rechtssicher vom Hof ;)
 
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Um Missverständnissen vorzubeugen:
 
Wenn ich auf der 18"-Serienfelge anstelle der 255/70x18er Serienbereifung das Reifenformat 275/65x18 montiere, ist dieses Format für eine 7,5" breite Felge entsprechend EU-Vorgaben zulässig. Ich habe auch Herstellerfreigaben der Hersteller Nokian, Cooper und Pirelli für dieses Format auf der Serienfelge zugesandt bekommen.
 
Ein Abgasgutachten ist für diese Änderung nicht erforderlich, da sich der Reifenumfang nicht verändert! Siehe auch https://www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/reifenrechner.htm .
 
Wenn die Reifenumfang sich aufgrund des Formatwechsel verändert, ist möglicherweise ein Gutachten notwendig. In meinem Fall wird lediglich geprüft, ob/daß der Tacho nicht weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigt. Entsprechend meinem Navi konnte ich prüfen, daß die angezeigte Geschwindigkeit des Tachos zwischen 0 - 2 km/h mehr anzeigt, als die tatsächliche Geschwindigkeit.
 
Bei der Montage der SPV geht es lediglich darum, daß die Reifenflanke und KEIN Profil/Lauffläche über den Kotflügel "herausragt"! In diesem Fall hat der Prüfer mir bestätigt, daß es (zur Zeit noch!) zulässig ist, entweder die EU-Vorschrift mit den 30°/50°-Winkeln anzuwenden oder die nationale Vorschrift, bei der z.B. die Reifenflanke im Bereich des Radkastens ab 150 mm über der Radnarbenmitte herausschaut. Ragt Profil/Lauffläche des Reifens aus dem Radkasten hervor, ist das nach beiden Vorschriften unzulässig!
 
Er hat allerdings darauf hingewiesen, daß diese beiden Vorschriften nicht pro Achse unterschiedlich sein darf. also: Entweder EU oder national für das ganze Fahrzeug. Scheinbar schlagen dort wohl häufiger Leute auf, die pro Achse unterschiedliche Vorschriften mischen wollen.  :no:
 
Wenn ich die Abnahme hinter mir habe, werde ich über Verlauf und Ergebnis berichten!
 
Zur Zeit habe ich eher ein Problem mit der Montage der SPV zu klären ... siehe hier.
 
Oldscratty

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So Leudde, heute war der "große" TÜV-Tag! Ich muss sagen: Einfacher als heute geht es nicht.
 
Zur Eintragung stand an:
 
1. Westfalia AHK und Auflastung der Anhängelast auf 2.500 kg
 
2. 275/65 x 18er Nokian Reifen auf der 7,5" Originalfelge mit einer SPV von 23 mm pro Rad (die Reifenflanken stehen ca. 10 mm pro Rad über den Kotflügel heraus).
 
Als erstes war die AHK mit Zuglasterhöhung d´ran. Wegen der zulässigen Zulast und Stützlast musste er die AHK prüfen. Leider hatte die FCA-Niederlassung über das Typenschild Unterbodenschutz geduscht. Der Sachverständige hat ca. 10 Minuten unermüdlich versucht, das Schild lesbar freizulegen. Vergeblich. Ihm war es daraufhin ausreichend, die Westfalia-Teilenummer des Hakens mit meinen Unterlagen der AHK und den darauf vermerkten Angaben über max. Zuglast und Stützgewicht zu entnommen. Obwohl das Gutachten für die Zulasterhöhung mit einem Fahrzeug mit Serienausstattung erstellt wurde, störten ihn die breiteren Reifen und die SPV nicht. Die Zuglasterhöhung wurde in Verbindung mit der Westfalia-AHK abgenommen.
 
Bei den Rädern und der SPV hat er lediglich die Reifendaten, die Daten der Originalfelgen, die Daten der SPV geprüft, die Freigängigkeit gecheckt und mit einfacher Sichtprüfung den Flankenüberstand von ca. 10 mm nach nationaler Norm abgenommen.
 
Die Prozedur hat insgesamt 45 Minuten gedauert, von den allein ca. 10 Minuten für den Versuch der AHK-Typenschildfreilegung d´rauf gingen. Das Farzeug wurde noch fotografiert. Das Gutachten des TÜV Nord wurde geschrieben, ich habe 154 € abgedrückt und bin mit dem Gutachten auf dem Beifahrersitz und ein fröhliches Lied pfeifend nach Haus gefahren. Jetzt muss ich nur noch zur Zulassungsstelle für den letzten Akt in dieser Sache.  :wave:
 
Ich habe mit dem Sachverständigen gleich vorbereitende Massnahmen meinerseits für Abnahme und Eintragung einiger Änderungen meiner Buell besprochen und werde bald wieder bei ihm vorfahren!  :top:
 
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