Sattelzugmaschine zweckentfremden ??

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hjbucher

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Bei einem zGG von angenommen 12 to für den US Truck dürftest Du sogar noch das max. 0,4 fache auf eine Hilfsladefläche packen und trotzdem Sonntags fahren wenn Du ihn als reine Zugmaschine zugelassen bekommst.
Das würde für den Red Bull incl. Zubehör reichen.
Oder eben Sattelzugmaschine und Sonderauflieger.

Quelle: Bundesverband Güterkraftverkehr
 
markk

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@Hansjürgen: Super Link! Das mit den alleinfahrenden Sattelzugmaschinen hatte ich auch immer so aus dem Gesetzestext herausgelesen, es mir nie jemand geglaubt, ich konnte es auch nie schriftlich belegen. :gunner:
Aber verwechsle nicht Sattelzugmaschine und "Zugmaschine mit Hilfsladefläche"!


nur mal so zur info..........den truck (bild auf seite 1 ) wirst du auf keinen fall zugelassen bekommen, egal wie. das geht bei den abgasbestimmungen los, geht über die lange schnauze und hört bei den bremsen auf.( soweit ich das noch im hinterkopf hab sind die teile nur an den hinteren achsen gebremst) etc.............
Die Abgasvorschriften richten sich bei jedem Fahrzeug nach dessen Baujahr bzw der Erstzulassung (und da gilt auch die im Ausland), dürften also kaum ein Hindernis darstellen! Das die lange Schnauze ein Zulassungshindernis wäre ist (zum Glück!) völliger Quatsch und das US-Zugmaschinen nur an der Hinterachse bremsen halte ich für ein Gerücht. Zudem kenne ich mehrere deutsche Speditionen die US-Zugmaschinen am Laufen haben - am liebsten bei den Tankaufliegern, weil man da die maximale Fahrzeuglänge eh kaum nutzen und damit den Ladelängenverlust durch die Haube verschmerzen kann.

Markus
 
ftec

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moin leute

weis einer es genau

muss man in einem 100% privat genutzten zum wohnmobil umgebauten 7,49 tonnner koffer

weiterhin den fahrtenschreiber benutzen oder ist man davon freigestellt
 
markk

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@Joachim: :rolleyes:

@ftec: Auf Deutsch heisst das: Nein, den klassischen Fahrtenschreiber brauchst Du nicht nutzen, selbst wenn einer eingebaut ist wie in meinem Ex-Womo.

Markus
 
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