Reifeneintragungen beim Tüv ohne Worte

Diskutiere Reifeneintragungen beim Tüv ohne Worte im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Und er hat im Zweifelsfall keine 3000€ für Felgen/Reifen in den Wind geschissen, die er nicht legalisiert bekommt. Da fällt es leicht emotionslos...

JoergMoeller

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So ist es, hinzukommt, dass der Profi nicht emotional an dem Fahrzeug hängt. Das hat für ihn den grossen Vorteil, dass er es nicht persönlich nimmt, wenn der Prüfer was komisches über meinen Wrangler sagt. Was dann wiederum dazu führt, dass er im Gegensatz zu mir das Argument sachlich kontern kann und so die Gefahr auch kleiner ist, dass der Prüfer etwas nicht akzeptiert, weil ihm "meine Nase" nicht passt.
Und er hat im Zweifelsfall keine 3000€ für Felgen/Reifen in den Wind geschissen, die er nicht legalisiert bekommt. Da fällt es leicht emotionslos zu sein ;-)
 
Oldscratty

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Bei mir hat das auch mit Geiz nichts zu tun; trotzdem spare ich gern Unkosten (= unnötige Kosten). In unserer Ecke gibt es auch keine wirklichen Spezialisten für Jeep-Umbauten. Umso wichtiger ist es, die Umbauten und deren mögliche Abnahme so gut wie möglich vorzubereiten.

An der TÜV-Station in Lübeck, bei der meine Abnahmen vorgenommen wurden, gibt es nur einen Sachverständigen, der die Abnahmen macht. Er hat mir im Vorgespräch klipp und klar mitgeteilt, daß ich mir aussuchen kann, ob der die Abnahme nach nationaler oder EU-Norm soll ... und hat die nationale Norm empfohlen. Mit dem und mit niemand anderen habe ich nach der Vorbesprechung und Klärung direkt den Abnahmetermin gemacht und der Termin lief dann letztendlich sogar noch geschmeidiger, als ich erwartet hatte. Auch bei vorheriger, mündlicher Zustimmung weiss "man" ja nie, in welcher Tagesverfassung sich der Sachverständige bei der Abnahme befindet ...

Solche Eintragungen wie bei Emmes13 sind meines Erachtens nicht besonders wranglerspezifisch, sondern ein Thema, was bei jedem anderen Fahrzeug zu den gleichen "Unstimmigkeiten" führen kann!

Bei extremeren Umbauten teile ich die Meinung, es ggfs. verfügbare bzw. erreichbare Spezialisten machen zu lassen ...
 
Hamilkar

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Erfahrungsgemäß hilft es den TÜV-Sachverständigen enorm, wenn man ihnen einen Zettel mitbringt, auf dem ein paar Zahlen/Daten/Fakten stehen.
Sowas gibt es auch zum Thema Rad-/Reifenabdeckung und vereinfacht viele Diskussionen erheblich.
Es soll sogar Sachverständige geben die sich freuen, etwas (für sie) Neues zu lernen.

Grundsätzlich gilt natürlich, dass es mit einem Sachverständigen, der individuellen Fahrzeugumbauten positiv gegenübersteht wesentlich einfacher ist.
Um sowas abzuklären, ist ein vorheriges Gespräch unbedingt anzuraten.

Gruß
:)
 
Grefenius

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Erfahrungsgemäß hilft es den TÜV-Sachverständigen enorm, wenn man ihnen einen Zettel mitbringt, auf dem ein paar Zahlen/Daten/Fakten stehen.
Sowas gibt es auch zum Thema Rad-/Reifenabdeckung und vereinfacht viele Diskussionen erheblich.
Es soll sogar Sachverständige geben die sich freuen, etwas (für sie) Neues zu lernen.

Grundsätzlich gilt natürlich, dass es mit einem Sachverständigen, der individuellen Fahrzeugumbauten positiv gegenübersteht wesentlich einfacher ist.
Um sowas abzuklären, ist ein vorheriges Gespräch unbedingt anzuraten.

Gruß
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Sehe ich aus zwei Gründen anders:

  • ein Sachverständiger sollte definitionsgemäß keine Sachhilfe auf seinem Aufgabengebiet benötigen, andernfalls sollte er seinen Titel und sein Stellenbeschreibung überdenken
  • die Beurteilungsgrundlage ergibt sich unzweideutig aus den entsprechenden Gesetzestexten bzw Zulassungsbestimmungen. Wenn ein Fahrzeug diese erfüllt ist dieses zu genehmigen, unabhängig von der Tageslaune des zuständigen Sachbearbeiters oder dessen persönlicher Einstellung zu Art und Umfang der Modifikationen
    • ein anderes unerfreuliches Beispiel dafür sind die regelmäßig wiederkehrenden Diskussionen auf dem StVA bei der Kennzeichenzuteilung (kurz/lang; klein/groß; ein-/zweizeilig; Eng-/Normalschrift); auch hier ist man in vielen Landkreisen/Zulassungsbezirken den Launen der Amtspersonen ausgeliefert

Ich gebe viel Geld aus für:
  1. eine staatliche Verwaltung mit ihrer überbordenden Regulierungswut
  2. Umbaumaßnahmen die 1. erfüllen
Da will ich nicht auch noch die Exekutive psychologisch betreuen müssen wie ein quengelndes Kind an der Supermarktkasse. Das gilt auch für gelegentlich nicht hinreichend informierte Beamte der Exekutive, die auf Verdacht und in Unkenntnis der Rechtslage Mängelkarten ausstellen.
 
Oldscratty

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Sehe ich aus zwei Gründen anders:

  • ein Sachverständiger sollte definitionsgemäß keine Sachhilfe auf seinem Aufgabengebiet benötigen, andernfalls sollte er seinen Titel und sein Stellenbeschreibung überdenken
  • die Beurteilungsgrundlage ergibt sich unzweideutig aus den entsprechenden Gesetzestexten bzw Zulassungsbestimmungen. Wenn ein Fahrzeug diese erfüllt ist dieses zu genehmigen, unabhängig von der Tageslaune des zuständigen Sachbearbeiters oder dessen persönlicher Einstellung zu Art und Umfang der Modifikationen
    • ein anderes unerfreuliches Beispiel dafür sind die regelmäßig wiederkehrenden Diskussionen auf dem StVA bei der Kennzeichenzuteilung (kurz/lang; klein/groß; ein-/zweizeilig; Eng-/Normalschrift); auch hier ist man in vielen Landkreisen/Zulassungsbezirken den Launen der Amtspersonen ausgeliefert

Ich gebe viel Geld aus für:
  1. eine staatliche Verwaltung mit ihrer überbordenden Regulierungswut
  2. Umbaumaßnahmen die 1. erfüllen
Da will ich nicht auch noch die Exekutive psychologisch betreuen müssen wie ein quengelndes Kind an der Supermarktkasse. Das gilt auch für gelegentlich nicht hinreichend informierte Beamte der Exekutive, die auf Verdacht und in Unkenntnis der Rechtslage Mängelkarten ausstellen.
Grundsätzlich pflichte ich dir bei! Nichtsdestotrotz ist die Situation leider (noch) nicht so und somit ist jeder angehalten, vorher zu überlegen, wie er mit geringstmöglichen Aufwand sein Ziel erreichen kann.

Darüber hinaus scheint es bei den Sachverständigen doch gewisse Spielräume für individuelle Auslegungen zu geben > z.B. bei der Entscheidung, wie weit Reifen über den Kotflügel hinausstehen dürfen. Nationale Norm lässt die Flanken zu; die EU Norm wiederum nicht. Bei meiner Annahme hat mir der Sachverständige sogar die Entscheidung gelassen, nach welcher Norm er abnehmen soll.

Vielleicht erhalten alle mehr Klarheit, wenn die EU demnächst nicht mehr massgeblich sein wird und der Bürokratieabbau in Lande "deutsch" vollzogen wird ...
 
Rubi42

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Da will ich nicht auch noch die Exekutive psychologisch betreuen müssen wie ein quengelndes Kind an der Supermarktkasse. Das gilt auch für gelegentlich nicht hinreichend informierte Beamte der Exekutive, die auf Verdacht und in Unkenntnis der Rechtslage Mängelkarten ausstellen.
Sehe ich auch so, nur was will man machen ausser Diskutieren und den Chef verlangen? Wenn bei der Diskussion ausgedruckte Fakten helfen, warum nicht. Aber ich würde dem Experten nichts im Voraus unter die Nase halten, einfach auch um zu verhindern, dass ich als vorlaut und überheblich abgestempelt werde.

Hatte mit dem Smart vor ein par Jahren eine 30min Diskussion wegen den Felgen. Der Experte glaubte mir nicht, dass die original (Brabus) sind. War kein schönes Gefühl zu sehen, wie man dem "Experten" total ausgeliefert ist, obwohl er deutlich weniger Ahnung vom Thema hat als man selbst.
 
Hamilkar

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@ Grefenius:
Zum ersten Punkt:
Kein Sachverständiger ist allwissend, jeder hat Gebiete in denen er fitter ist oder eben nicht.
Wenn jemand etwas nicht weiß aber sich das Wissen aneignen möchte, ist das doch kein Problem.
Wenn jemand aber keine Ahnung hat, Sachen auf falschen Grundlagen beurteilt usw., ist das natürlich Mist, da hast Du vollkommen Recht.

Zum zweiten Punkt:
Grundsätzlich stimmt das, aber es gibt auch hier immer wieder Stellen, die Auslegungssache sind.
Ein schönes Beispiel ist hier die Umschreibung zum Wohnmobil, wo u.A. ein "wohnlicher Eindruck" gegeben sein muss.
Was "wohnlich" ist, wird nicht definiert, da hilft dann auch aller Sachverstand nicht ;)

Gruß
:)
 
Hus

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Ich habe hier auf der Serienfelge 7,5x18" 265/70 eingetragen bekommen. Ohne Tachoangleichung oder Kotflügelverbreiterungen.
 

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......................

Darüber hinaus scheint es bei den Sachverständigen doch gewisse Spielräume für individuelle Auslegungen zu geben > z.B. bei der Entscheidung, wie weit Reifen über den Kotflügel hinausstehen dürfen. Nationale Norm lässt die Flanken zu; die EU Norm wiederum nicht. Bei meiner Annahme hat mir der Sachverständige sogar die Entscheidung gelassen, nach welcher Norm er abnehmen soll.

.....................
Das ist z.B. ein Beispiel wo es das genau nicht gibt. Wasserwaage lotrecht an den Kotflügel und das Rad darf nicht drüber stehen.
Zumindest bei Fahrzeugen nach ECE Zulassung und EU Recht. Bei nem alten Fahrzeug mit Fahrzeugbrief und nationaler Zulassung sah das noch was anders aus.

Es mag aber vielleicht verwirren, wenn Händler komplett überstehende Räder getüvt bekommen und man auch schnell im Kleingedruckten , für ausreichende Radabdeckung ist zu Sorgen überliest........

Generell wäre es wirklich schön einheitliche Vorgehensweisen zu haben und das was geht auch ohne Diskussionen , überall, eingetragen bekommt und nicht nur bei Händler XY mit zig Beziehungen und nur halb legal.
 
Oldscratty

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Das ist z.B. ein Beispiel wo es das genau nicht gibt. Wasserwaage lotrecht an den Kotflügel und das Rad darf nicht drüber stehen.
Zumindest bei Fahrzeugen nach ECE Zulassung und EU Recht. Bei nem alten Fahrzeug mit Fahrzeugbrief und nationaler Zulassung sah das noch was anders aus.
Mag ja alles sein > scheinbar gibt aber wohl doch irgendwelche Lücken, nach denen die Abnahme auch nach nationaler Norm möglich ist. Der Sachverständige in meinem Fall wirkte nicht unwissend oder rätselnd, sondern schaute sich das Fahrzeug beim Vorgespräch an und nannte mir sofort die Möglichkeiten. Ich glaube nicht, dass er lediglich mir zum Gefallen die Möglichkeit der Abnahme nach nationaler angeboten hat. Kategorisch ausgeschlossen hatte er zumindestens die Abnahme mit gemischten Normen pro Achse.

Ich halte viele der Richtlinien für Abnahmen ohnehin für einen gewaltigen Bullshit, der lediglich bestimmten Kreisen Geld in die Kasse spült. Aus solch einem Krempel wie überstehende Räder wird ein gewaltiges Gewese gemacht. Das erinnert mich an die Krümmung der Gurke. Baut sich aber jemand billige Nachbauten sicherheitsrelevanter Teile wie z.B. Bremsen ein, kräht kein Hahn danach ... bis das Maleur passiert ...
 
wolfn

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Die Neigung, Probleme zu schaffen, die im Grunde gar keine sind, ist nicht nur ein Auswuchs der EU-Bürokraten. (Ach so, die saßen ja vorher schon in den Länderparlamenten/Ministerien und wurden dann wegbefördert.)
Da werden mit ein paar Zentimetern Überstand von Reifen/Kotflügel, und "gefährlichen" Stoßstangen bei PKW Szenarien entworfen, die mit der Realität nichts zu tun haben.
Wenn ich mir nur den abstrakten Bereich "Fußgängerschutz" herauspicke, dürfte kein einziges landwirtschaftlich genutztes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren. Die modernen Dinger mit ihren fast ungeschützten mannshohen Rädern fahren auch 50km/h. Und auf der Landstraße/Autobahn ist Fußgängerschutz ein eher sekundäres Problem.
 
gemmy

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Wenn ich mir nur den abstrakten Bereich "Fußgängerschutz" herauspicke, dürfte kein einziges landwirtschaftlich genutztes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren. Die modernen Dinger mit ihren fast ungeschützten mannshohen Rädern fahren auch 50km/h. Und auf der Landstraße/Autobahn ist Fußgängerschutz ein eher sekundäres Problem.
die fahren aber auch selten in der Stadt. und auch da gibt's Vorschriften. zB. Vorne ohne Kotflügel nur 32 km/h etc
 
Oldscratty

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"Man" kann die Abartigkeit der Vorschriften noch auf die Spitze treiben: Zum Beispiel benötigen Motorräder vorn und auch hinten überhaupt keine Radabdeckung. Konsequent wäre - lassen wir die Optik ´mal aus dem Spiel - , dass Motorräder eine vergleichbare Abdeckung haben müssten wie PKW!

Zum Glück ist das nicht so : Wenn ich mir vorstelle, wie mein Bike dann aussehen würde ... :nono:
 

dopero

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Da heutzutage die meisten Motorräder nur noch als reine Hobby- und Schönwetterfahrzeuge bewegt werden, kann man das dort durchaus durchgehen lassen.
 
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Da heutzutage die meisten Motorräder nur noch als reine Hobby- und Schönwetterfahrzeuge bewegt werden, kann man das dort durchaus durchgehen lassen.
Hmm, du meinst also, dass der Gesetzgeber bei den Vorschriften einen Unterschied zwischen macht, wann und zu welchen Zweck ein Fahrzeug bewegt wird? Kann ich mir nicht vorstellen und wenn doch, wäre es meines Erachtens juristisch betrachtet ein interessanter Punkt.

Wenn ich mir die Quads und deren Radabdeckungen anschaue ...
 
Rubi42

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Das wird leider nicht so sein, denn sonst hätte ich bei meinem Hobby-Wrangler deutlich mehr Möglichkeiten :)
 
ChristophX3M

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Letztendlich hängt es doch fast immer von der Laune des Prüfers ab.
Habe zuletzt Räder eingetragen bekommen, da war ich eigentlich beim TÜV nachfrage welche Radabdeckung für die Eintragung notwendig sind.
Der Prüfer hatte gute Laune, wir haben uns nett unterhalten, und er sagte, das tragen wir so ein, Radabdeckungen würde doch Doof bei dem Wagen aussehen (Audi TTR).
3 Wochen zuvor war ich mit meinem Motorrad da und hatte Kellermann-Blinke an Lenker.
Dieser Prüfer hat mich gleich vom Hof gejagt und wolle, dass ich die Blinkfunktion nach Hinten abdecke, obwohl hinten auch Blinker vorhanden sind…
Ein paar Tage später gleicher TÜV andere Prüfer: „…Ist doch alles gut, die Blinker haben eine Zulassung und sind wirklich von guter Qualität (Made in Germany)…"

Es ist wie bei einer Kontrolle mit dem Motorrad... Legst Du es darauf an, dann finden sie was und Du läufst nach Hause.
Bist Du zuvorkommend und freundlich, drücken sie auch mal ein Auge zu.
 
Oldscratty

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Gesetze und Vorschriften hin oder her ... in Allem steckt meistens ein gewisser Spielraum durch Auslegung, Interpretation und ... Laune Desjenigen, der die Entscheidung treffen muss. So ist nun mal die Bürokratie in Kombination mit Mensch.

Deshalb bleibe ich bei Fahrzeugveränderungen bei meiner Devise: Realistive Umbauplanung und dann Sachverständigen suchen, Vorstellungen vortragen und wenn positiv, bei DEM Sachverständigen den Termin machen. Wenn nicht gut, den nächsten Sachverständigen checken, usw. bis es klappt.
 
tolenius

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@ Emmes

zu Deinem schönen Fahrzeug:

- ist das ein Sahara mit Rubicon Aufschrift oder ein Rubicon mit Sahara Trittbrettern und lackierten Kotflügeln?

- ist das die Stock Frontstossstange? Sie scheint lackiert? Woher stammt der Bügel? Besondere Verwendung oder Optik? Und wie bekamst Du den eingetragen?

- sind das Federal Couragia M/Ts? Mit welchem Abrollgeräusch fahren sich diese auf Asphalt? Welche Erfahrungen hast Du im Gelände / bei Nässe / Schnee?

Antwort würde mich freuen.
 
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