Reifen, Felgen, Fahrwerk, TÜV...

Diskutiere Reifen, Felgen, Fahrwerk, TÜV... im Wrangler TJ Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Hallo, ich bin blutiger Neuling auf dem Gebiet TÜV/Eintragungen/ABEs etc. Ich habe einen Jeep Wrangler TJ Bj. 2002 bei einem Händler gekauft und...
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Chosentrix

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Hallo,
ich bin blutiger Neuling auf dem Gebiet TÜV/Eintragungen/ABEs etc. Ich habe einen Jeep Wrangler TJ Bj. 2002 bei einem Händler gekauft und möchte diesen auf Vordermann bringen. Der TÜV ist neu (3/2014)!
Problem 1: Reifen
Im Fahrzeugschein sind 215/75 R15 + zusätzlich 215/65 R16 eingetragen. Auf dem Jeep sind aber momentan BF Goodrich 30 x 9,5 R15 drauf, die dringend erneuert werden müssen und die ich gerne 1:1 ersetzen möchte. Ich habe mit dem TÜV gesprochen. Der meinte man braucht für diese Reifen eine Tachomessung und im Vorfeld ein Gutachten über die Felgen (original Jeep), dass diese Reifengröße überhaupt drauf darf. Ist das tatsächlich so, oder wissen die Tüvler von hier das nur nicht genau? Falls ja, wo bekomme ich dieses Gutachten für die Felgen her, oder kann es gar sein, dass ich die Reifen/Felgen Kombi offiziell so fahren darf?
Problem 2: Fahrwerk
Der Jeep ist deutlich höher wie serienmäßig. Es ist ein OME Fahrwerk verbaut. Wo bekomm ich die ABE hierfür her? Muss das dann auch eingetragen werden?
Problem 3: Kennzeichenhalterung
Welche Vorschriften gibt es bzgl. der Halterung bzw. der Abmessungen vom Nummernschild hinten? Hab gelesen, dass es hierbei auch zu Problemen kommt...
Sorry für diese wahrscheinlich "dummen" Fragen, aber ich habe davon bisher wirklich null Ahnung. Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir hier weiterhelfen könntet! Das Fahrzeug kommt aus Griechenland und ist hier dann neu zugelassen worden. Schon komisch, wie das in dieser Konstellation TÜV ohne Mängel bekommen hat...
Danke!!!
 
 
 

Kardan06

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Die 30er Reifen tauchen irgendwo in der Bedienunganleitung auf (Luftdruck?). Das ist zwar nur ein Indiz, aber immerhin Hinweis genug, dass die Felgen kein Problem darstellen. Für den TÜV besorge dir von einem Reifenhersteller deiner Wahl eine Freigabebescheinigung für diese Größe auf Serienfelgen. Tachoprüfung machen einige Prüfer selbst mit GPS, andere verlangen die Bescheinigung einer Tachoprüfung (ADAC, Bosch etc.).
Das Fahrwerk hat keine ABE, du brauchst eine Anbaubescheinigung (TÜV) und den Eintrag in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsstelle). Importeur für OME ist Taubenreuther. Dort gibt es auch das für die Anbauabnahme notwendige Gutachten, jedenfalls wenn das Fahrwerk dort gekauft wurde und wenn die verbauten Teile tatsächlich die sind, die dem Gutachten entsprechen (sind Kennzeichnung der Federn und Dämpfer noch lesbar?) Einfach mal anrufen.
Die Anbringung der Kennzeichen ist in §10 der StVZO geregelt.
Da du das Fahrzeug offenbar gerade erst gekauft hast, solltest du vom Verkäufer die für den Ausrüstungszustand notwendigen Unterlagen und Bescheinigungen einfordern. Bei Schwierigkeiten über die TÜV-Zentrale erfragen, wie die Plakette ohne diese Unterlagen erteilt werden konnte. Den TÜV-Bericht mit dem Namen des Prüfers hast du dir hoffentlich aushändigen lassen.
 

Chosentrix

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Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Den TÜV-Bericht habe ich Gott sei Dank bekommen, allerdings keinerlei Papiere für die Anbauteile. Das wird ein steiniger Weg... :((
 
 

Chosentrix

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Wie schaut es denn erfahrungsgemäß mit der Tachoprüfung aus, wenn ich von den eigetragenen 215/75 R15 auf die gewünschten (und bereits vorhandenen) 30 x 9,5 R15 gehe? Vom Abrollumfang her ergibt sich rein rechnerisch eine Differenz von +6%. Muss der Tacho da nachjustiert werden, oder liegt das noch in der Toleranz? Falls nein, wie aufwendig ist das?
Vielen Dank für eure Hilfe!
 

TKs-TJ

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Also wenn  der TÜV mal in seinem System suchen würde dann wüsste er das 30er Räder auf Serienfelgen 7x15 so auf dem Wrangler freigegeben sind von ´damals DaimlerChrysler. Gutachten liegt in der Datenbank des TÜV.
OME wie gesagt Taubenreuther. Wenn du kein Gutachten hast musst du es dort kaufen.
Oder einen anderen TÜV suchne der Dir das mit einer Gutachtenkopie oder Briefkopie eines JEEP-Kollegen einträgt. Kann man machen als TÜV wenn man Ahnung hat. Muss man aber nicht.
Eine Tachoangleichung ist eigentlich nicht nötig. Wenn doch dann ist das Ritzel in 10 min gewechselt.
Kennzeichen: Also entweder die Länglichen so kurz wie du willst oder das fast quadratische in 22x20 min unter die linke Rückleuchte; da musst nur eine Kennzeichenbeleuchtung hinlegen und dann sollte das gehen. Zumindestens in NRW in anderen Bundesländern(HH) wird sich angeblich gesträubt
 

Kardan06

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Der Tacho darf nicht weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anzeigen. Da die 30er Reifen bereits montiert sind, kannst du das mit enem mobilen Navigations- oder anderem GPS-Gerät leicht selbst prüfen. Bei mir war der Tacho mit 30er Reifen und Serienübersetzung auf den Km genau, die übliche Tachovoreilung also aufgebraucht.
 
 
Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
... also - bei diesem TÜV ist subjektiv 'beschissen' worden.
 
Ich hatte mal einen FIAT Spider erworben, bei dem viele Details geändert waren, die teilweise zu 100%tig
in Deutschland weder eintragungsfähig noch zulassungsfähig waren.
Damals habe ich einfach die TÜV-Hauptstelle angeschreiben und die haben mir dann geholfen bei der Regelung
der Problematik. Außerdem haben sie ihrem Gutachter auf die Finger geklopft ... .
Irgendwann hat dann noch die Staatsanwaltschaft angerufen, aber das ist ein anderes Problem bzw. andere Baustelle.
 
 
Zu Deinem JEEP:
  • Für die Reifengröße gibt es diverse Gutachten - schau mal hier => Cherokee-XJ.de
    Eine Tacho-Überprüfung ist i.d.R. notwendig - wird meist mit einem Navi gemacht.
    Eine Tacho-Anpassung braucht es eigentlich nie (... außerdem ist das wirklich kein Akt).
  • Das OME-Fahrwerk kann Dir eine entsprechende TÜV-Stelle eintragen.
    Das Gutachten sollten sie im Zentralrechner haben - bitte 'vorsichtig' anfragen.
  • Das mit dem Kennzeichenhalter würde ich in Ruhe angehen.
    Wenn es mit durch den TÜV ist, sollte es passen.
    Wenn jemand meckert, würde ich beim TÜV um 'Hilfe' bitten ... .
 
 
:wave:
Bodo
 
 
 
 

Caravanic

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Wich unterstelle mal dass der Jeep in D schonmal zugelassen war?!

Mit Reifen und FW würde ich anders vorgehen. Ich habe selbst nur die 215er in der Zulassungsbescheinigung eingetragen, fahre aber 33er. Diese sind samt Felgen vom TÜV abgenommen. Die Zulassungsstelle weigert sich jedoch diese einzutragen, statt dessen haben sie einen Stempel auf die TÜV-Beacheinigung gedrückt "Betriebserlaubnis erteilt" und ein Autogranm dazu. Die Bescheinigung haben sie kopiert und zur Fahrzeugakte abgelegt, ich habe das Original.

Wenn bei Deinem Jeep gleich verfahren wurde, würde ich auf die Zulassungsstelle gehen wo er vorher zugelassen war und dort unter vorlage Deiner Zulassungsbescheinigungen um Akteneinsicht bitten! Vielleicht sind hier auch Kopien aller Bescheinigungen drin. ;-)
 

Chosentrix

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Hallo Zusammen!
Vielen Dank für eure Hilfe. Ich bin jetzt bei den Reifen schon mal ein Stück weiter. Habe zwischenzeitlich zwei Teilegutachten die besagen, dass ich die 30 * 9,5 R 15 auf den Felgen fahren darf. Jetzt muss ich doch nur noch auf den Tachoprüfstand und dann bekomme ich vom TÜV das offizielle ok, oder?
Das Fahrzeug stammt ursprünglich aus Griechenland ist hier dann zugelassen worden. Ich habe vom Händler eine Kopie des TÜV-Berichtes (Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO) bekommen. Hier ist lediglich unter "Notizen/ zusätzl. Angaben:" Reifenänd.*** vermerkt. Ich habe jetzt beim TÜV offiziell den zugehörigen Untersuchungsbericht angefordert und angefragt, ob es noch Unterlagen zu dem Fahrzeug wie Gutachten etc. in der Akte gibt und falls nein, wie es sein kann, dass dieses Fahrzeug überhaupt so abgenommen wurde. War das jetzt falsch?
Dürfte ich das Auto jetzt auch einfach so schon zulassen und fahren (TÜV hat er ja offiziell bis 3/2016) oder bekomm ich spätestens bei der nächsten Verkehrskontrolle Probleme, weil die Teile nicht eingetragen sind bzw. ich keine Papiere dazu mitführe?
Gibt es einen rechtlichen Unterschied, ob das Fahrwerk und die Reifen eingetragen sind, oder ob ich nur die entsprechenden Gutachten mitführe? Müssen die Gutachten offiziell vom TÜV abgesegnet worden sein? Letzte dumme Frage: Brauche ich bei der Zulassung bzw. Ummeldung auf mich noch die AU oder ist die durch den TÜV-Bericht schon abgedeckt?
Vielen Dank!!!
Jonas
 
sixpack

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Sixpack
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Tacho Anpassung erst ab 8% größeren Abrollumfang. Gehe doch auf die Seite des Reifenhändler Mayerosch. suche die Standart eingetragene Größe nehme irgendeinen reifen und schubs hast du die Daten wie Breite, Durchmesser, Abrollumfang, Felgen breite von bis. Dann gehe genauso vor bei der Größe die Du momentan drauf hast .
 
Blechschilder habe ich vorne wie hinten 20x20 cm genommen. Ist lesbar, größeres passt vorne und hinten nicht. Haben Sie akzeptiert da durch Fotos dargelegt. Die haben wenn Sie wollen immer ein wenig Spielraum. Bei mir sitz es unter dem linken Rücklicht. Im Rücklicht wurden 2 K-Leuchten eingebaut.
 
 
Nun finde Du hast leider einen Fehler gemacht, Du hast das Fahrzeug gekauft und nicht darauf bestanden, das bei Abholung bzw. Bezahlung alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind. 
LG
Wolfgang
 
 
 
 
 
raik

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Tacho Anpassung erst ab 8% größeren Abrollumfang.
 
 
Das ist natürlich falsch. Diese Abweichung des Abrollumfanges ist interessant für ein evtl. vorzulegendes Abgasgutachten, respektive Änderung der Achsübersetzung. Für den Tacho gibt es nur ein Kriterium. Er muss vorgehen. Wenn das schon bei 2% Erhöhung der Fall ist, weil er davor fast genau ging, dann ist auch bei 2% der Tacho anzugleichen.
 
@Chosentrick
 
Du hast also einen aktuellen Hauptuntersuchungsprüfbericht sowie eine Kopie des Gutachtens zur Erlangung der Betriebserlaubnis nach § 21. Das Fahrwerk ist nicht eingetragen und die Reifen auch nicht. Stellt sich die Frage, wie das zusammengehen kann. Würde man sich jetzt ganz dumm stellen, dann würde man einfach unterstellen, dass die Abnahme ohne die 30er Reifen und ohne das Fahrwerk erfolgte. Tatsächlich wurde da aber ordentlich gemauschelt. Ein Grund nicht bei Wald- und Wiesenverkäufern zu kaufen. Nun gut, das Kind liegt im Brunnen. Die Reifen stellen das kleinere Problem dar. Das Fahrwerk ist schon kritischer. Denn durch diesen Umbau ist deine Betriebserlaubnis erloschen.
 
Das OME-Teilegutachten beginnt so:
"Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden."
 
Das solltest du als erstes erledigen, denn damit könntest du bei einer Verkehrskontrolle tatsächlich Probleme bekommen. Ebenso bei einem schwereren Unfall.
 
Du könntest mit den Unterlagen das Fahrzeug jetzt schon zulassen. Zum Zulassen benötigst du ja nur die gültige HU, Versicherungsnachweis etc. Diese Unterlagen hast du ja alle. Das stellt also kein Hindernis dar. Allerdings sieht es jetzt so aus, als hättest du nach der Hauptuntersuchung dann Änderungen (Reifen, Fahrwerk) vorgenommen, die dir im weiteren Verlauf und auch sicher bei der nächsten HU Probleme bereiten werden. Die AU ist Teil der HU. Folglich brauchst du diese nicht nochmal vorzunehmen. Alles machbar. Dein Auto steht jetzt wie ein deutsches Fahrzeug (Dank der 21er Abnahme) da, an dem du ein paar "Tuningmaßnahmen" vorgenommen hast. Fahrwerk und Reifen eintragen lassen, Tacho anpassen falls nötig und das wars dann. Das wäre zwar Sache des Händlers gewesen, aber ich vermute dass der dich jetzt nur müde anlächeln wird, falls du das vorträgst.
 
Gutachten mitzuführen rettet dich in dem Fall nicht. Denn die Abnahme des TÜVs ist entscheidend. Es gibt genügend Zeitgenossen mit zwei linken Händen. Die schaffen es die vorderen Federn hinten einzubauen, schrauben die Stoßdämpfer nicht fest usw. Um nun zu verhindern, dass ein solches Fahrzeug unser aller Leben gefährdet, muss es eben beim TÜV vorgefahren werden, damit der den ordnungsgemäßen Einbau kontrolliert. Hast du dann das Gutachten nach 19/3 in den Händen kannst du dieses mitführen und bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren eintragen lassen. Aber ohne diesen TÜV-Bericht und nur mit dem Teilegutachten funktioniert das nicht.
 

Kardan06

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So ist es. Wenn schon Prozentrechung, dann sind es sechs Prozent Abweichung beim Abrollumfang, bei deren Überschreitung der TÜV ein Abgasgutachten (oder Anpassung der Übersetzung) verlangt. Daher sind die 30er Reifen auch unkritisch. Für die Umrüstung auf 31er musste ich ein passendes Abgasgutachten suchen..
 
sixpack

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Sixpack
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Nun ja mag ja sein das die Abweichung eher im Bezug zum Abgas relevant ist oder nicht, nur die 8% habe ich nicht aus dem WWW sondern es ist eine Angabe eines Prüfers.
 
Habe gerade mal Google benutzt und dabei fest gestellt, das es ausser meinen 8% und den *% etc. noch andere Prozentangaben gibt. 
 
Habe jetzt einfach mal nachgerecht bei meinem Rubi. Original 245 jetzt 285. Macht in % einen Wert von 7,58%. Nun sind meine 285er neben den 245 in ZB T1 eingetragen. 
 
Auf Grund des TÜV Bericht über die Änderung der Reifengröße wurde kein Abgas… verlangt, da es im Rahmen liegt.
 
Ergo frage ich mich welcher Prozentsatz stimmt.
 
Am besten wäre es man hätte die offizielle Anweisung, in der explizit steht ab wann T-Angleichung respektive Abgas… verlangt wird.
 
 
 
LG
Wolfgang
 
 
 
sixpack

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Sixpack
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Vielleicht mal den Kaufvertrag durchlesen ob die Reifen und das Fahrwerk mit drin stehen. Wohl eher nicht.
 
Wenn doch, fehlt die zugesicherte Eigenschaft, da die Sachen nicht eingetragen sind, eventuell die Betriebserlaubnis erloschen ist, und somit eine Möglichkeit bestände einer Rückabwicklung des Vertrages.  Aber das ist eine Geschichte für den RA.
 
 
 

Chosentrix

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Danke für eure Hilfe! Ich würde jetzt folgendermaßen vorgehen: Die neuen Reifen habe ich jetzt einfach bestellt, da ich dort das geringste Problem sehe. Damit und den zwei TÜV Gutachten für die Reifen/Felgen Kombi mache ich dann die Tachoprüfung und lasse mir das ok geben (hoffentlich). Zusätzlich bräuchte ich aber noch das Teilegutachten für das Fahrwerk. Kann mir hier Jemand helfen? Ich könnte das zwar bei Taubenreuther anfordern, aber das ist relativ teuer. Gibt es das nicht auch "so" irgendwo? Das Fahrwerk ist von OME. Folgende Infos konnte ich von den Stoßdämpfern ablesen: D 24SE09 3 und drüber N 66. Die Federn haben ein Schild mit: OME 942 X A. Dann würde ich mit dem Gutachten gleich noch das Anbaugutachten erstellen lassen und dann mit beiden Bescheiden endlich das Fahrzeug offiziell zulassen.
Ich habe NUR das Gutachten gemäß §21 und keine HU! Ist das ein Problem?? :((
Danke!
Jonas
 
 
 
 

TKs-TJ

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Wo bist du denn ? Dann können wir Dich evtl. an einen verweisen der Dir hilft.

Wo bist du denn ? Dann können wir dich an einen verweisen der dir vielleicht helfen kann.
 

Chosentrix

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Ich bin unter der Woche in Nordbayern in der Nähe von Weiden und am FR, Sa, So immer in München...
 
Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
raik schrieb:
 
.. Diese Abweichung des Abrollumfanges ist interessant für ein evtl. vorzulegendes Abgasgutachten, respektive Änderung der Achsübersetzung. Für den Tacho gibt es nur ein Kriterium. Er muss vorgehen. ...
 
Es gilt eine einfache Regel - der Tacho darf nicht nachgehen und das über den ganzen Geschwindigkeitsbereich :coolman:
Alle inhaltlich anders lautenden Aussagen sind schlichweg falsch, egal was ein Prüfer, Gutachter oder das www sagt.
 
Anders herum ist viel Luft - 20%-Tachovoreilung interessiert keinen Gutachter B)
 
:wave:
Bodo
 

Kardan06

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Das gilt wiederum nicht für den Wegstreckenzähler, der gem. StVZO §57 auf +/- 4% genau gehen muss. Das hält er i.d.R. bei der "serienmäßigen Tachovoreilung" ein. Da die Wegstrecke beim Jeep auch über das Tachosignal errechnet wird, sind der künstlerischen Freiheit schon Grenzen gesetzt.
 
raik

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TJ 4.0
@Sixpack
 
Du vermengst da ein wenig. Bei den Prozentangaben geht es immer um die Erhöhung des Abrollumfanges. Da kursieren in der Tat verschiedene Angaben im Netz und auch die Prüfer sind sich nicht eins. Hierbei geht es aber um die Veränderung des Abgasverhaltens. Das dieses nicht passiert, kann man nun mit einem Abgasgutachten nachweisen, oder man passt eben die Achsübersetzung an. Das hat aber nichts mit der Tachovoreilung zu tun. Diese ist ja ein Resultat aus der Erhöhung des Abrollumfanges. Folglich ist immer zu prüfen, ob der Tacho noch vorgeht, wenn nicht muss er angepasst werden.
 
Das kann dir sogar in der gleichen Reifengröße passieren. Wenn dein Tacho z.B. mit einem sehr kleinen Reifen seiner Größe ganz genau geht, dann aber ein sehr großer Reifen der gleichen Größe draufkommt (runderneuerte sind oftmals deutlich größer und gehören eigentlich schon in die nächste Reifengröße) und ein Prüfer würde das nun feststellen - egal welche Gelegenheit man hierfür jetzt unterstellt -   dann musst du den Tacho ebenso anpassen, obwohl du die Reifengröße nicht gewechselt hast. Es geht nämlich nicht um theoretische Werte, sondern er muss tatsächlich vorgehen.
 
@Chosentrick
 
Ich habe NUR das Gutachten gemäß §21 und keine HU! Ist das ein Problem??
 
TÜV hat er ja offiziell bis 3/2016
 
Der TÜV ist neu (3/2014)
 
 
Das soll mal einer verstehen. Du schreibst, dass du keinen HU-Bericht hast, aber gleichzeitig, das er eine gültige HU bis 2016 hat. Wie geht das zusammen? Wo hast du das dann her?
 
Bzgl. des OME-Fahrwerks. Also entweder du findest einen TÜV-Prüfer der in der Datenbank nachsieht und es aufgrund dessen einträgt, oder du findest jemanden der dir ein Original leiht. Andernfalls musst du in den sauren Apfel beißen. Kopiert man nämlich ein originales Taubenreuther Gutachten, dann steht da ganz groß und schräg über die komplette Seite "Raubkopie". Damit würde ich nicht beim TÜV antanzen. Bei dem ganzen HickHack ist es kaum zu glauben, dass du den Jeep bei einem deutschen Händler gekauft hast.
 
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