Neue KFz-Steuer für 2,7crd. Kosten?

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robby69

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Hallo

Bis dato beträgt die jährliche Steuerlast für den GC 2.7crd 460 €, soweit ich weiß.

Hat sich nicht die Steuertabelle seit kurzem geändert und wird nun nicht meh rnur anhand des Hubraums besteuert?

Weiß jemand, was die neue Steuer für den 2,7 crd im Jahr ausmacht?


Grüße
 
bulliworld

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Hi,

so wie ich daß verstanden habe, betrifft die neue Steuer nur Fahrzeuge
mit Erstzulassung ab 5.11.2008. Wenn Du jetzt einen 2,7er auf dich zulässt
hat der die EZ normalerweise schon hinter sich und wird vermutlich ab 2013
nach der neuen Geschichte bemessen.
Somit sollte es bis 2013 bei 465 € (ohne Partikelfilter) bleiben.

Gruß Willi
 
chris81

chris81

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Ich frage mich, wie sieht das dann bei Pickup's mit LKW Zulassung aus? Wie werden die Dinger dann besteuert?
 
Bayernjeeper

Bayernjeeper

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Hi

Ganz einfach:

als LKW nach Gewicht ca 200 Euro für einen Pickup bis 3,5 t zGG.



Ausnahmen:
1. du hast mehr als 3 Sitzplätze
2. du hast mehr als 2 Türen
3. die Ladefläche Deines PU ist nicht oder nur unwesentlich größer als die dem Personentransport zur Verfügung stehende Fläche
4. in dem Feld 2.2 Deiner Zulassungsbescheinigung I steht 00000000

und dann gibt es noch diese Ausnahmen:
5. der Staat braucht Geld
6. der Bearbeiter Deines Finanzamtes hat einen schlechten Tag, weil er gerade (D)eine Steuererklärung bearbeiten muss
7. der Kaffee des Bearbeiters Deinen Finanzamtes ist nicht mehr ganz warm
8. Du hast schon mal Einspruch eingelegt
9. Du fährst einen amerikanischen Pickup, der mehr verbraucht als der Prospekt von VW für einen 3L-Polo auf der Überlandstrecke angibt.
10 Neid
11. .......

Du siehste also, dass es nicht ganz einfach ist, eine richtige Antwort für Deine berechtigte Frage zu geben.

Gruß Karl (mit Dodge Pickup = Leidgeprüfter)
 
chris81

chris81

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Das er nur zwei Türen und drei Sitze haben darf hatte ich auch schon gehört. Aber ich hab jetzt nämlich schon einige Dodge Pickups mit 6 Sitzen und 4 Türen gesehen, die trotzdem eine LKW - Zulassung hatten, welche im ganzen "schönen" Deutschland anerkannt wird. Das hat mich ein wenig gewundert.

Gruß
Christian
 
Bayernjeeper

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Das er nur zwei Türen und drei Sitze haben darf hatte ich auch schon gehört. Aber ich hab jetzt nämlich schon einige Dodge Pickups mit 6 Sitzen und 4 Türen gesehen, die trotzdem eine LKW - Zulassung hatten, welche im ganzen "schönen" Deutschland anerkannt wird. Das hat mich ein wenig gewundert.

Gruß
Christian
Verwechsel nicht die Zulassung mit der Steuereinstufung. Das hat mal nichts miteinander zu tun.
 
chris81

chris81

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Wie jetzt :smileJap: ? Doch keine max. 200 €?
 
Bayernjeeper

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geh zu Deinem Finanzamt und frag die. Nur da erfährst Du es.

Wenn einer das gleiche Auto hat und da neben einer LKW-Zulassung auch die KFZ-Steuer nach Gewicht entrichtet, so heißt das noch lange nicht, dass das dann bei Dir auch so ist.

Man kanns nicht anders sagen. Rechtssicherheit gibt es da nicht wirklich. Komm mir bitte nicht damit, dass die Gesetze überall gleich gelten, denn die Besteuerung von LKW, Kombinationskraftwagen, Pickup oder wie die Fahrzeuge alle heißen steht eben nicht eindeutig im Gesetz, und ist deshalb durch Rechtsprechung geregelt und nicht einmal die ist deutschlandweit einheitlich. Die steuerliche Einstufung nimmt der Finanzbeamte selbst vor, Er ist nicht an die Vorgaben des KBA gebunden. Maßgeblich für die Einstufung sind die Punkte (oben) von 1-11, im amtsdeutsch heißt es dann richtig: "das äußere Erscheinungsbild ist für die Einstufung ein wesentlicher Faktor"

Dir bleibt nur die Möglichkeit des Einspruchs, wobei sich dann Deine Chancen sofort um 120% verschlechtern, weil Dein FA-Beamter seine Entscheidung der Einstufung schriftlich festhalten und Dir mitteilen muss, was ihn zu etwas zwingt, was er normalerweise keinesfalls tun würde, nämlich sich vor anderen festzulegen. Diese juristische Festlegung ist mindestens 4 Seiten lang und die zu schreiben ist nun wirklich Arbeit. Der mag Dich die nächsten 10 Jahre nicht mehr.

Gruß Karl
 
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