geh zu Deinem Finanzamt und frag die. Nur da erfährst Du es.
Wenn einer das gleiche Auto hat und da neben einer LKW-Zulassung auch die KFZ-Steuer nach Gewicht entrichtet, so heißt das noch lange nicht, dass das dann bei Dir auch so ist.
Man kanns nicht anders sagen. Rechtssicherheit gibt es da nicht wirklich. Komm mir bitte nicht damit, dass die Gesetze überall gleich gelten, denn die Besteuerung von LKW, Kombinationskraftwagen, Pickup oder wie die Fahrzeuge alle heißen steht eben nicht eindeutig im Gesetz, und ist deshalb durch Rechtsprechung geregelt und nicht einmal die ist deutschlandweit einheitlich. Die steuerliche Einstufung nimmt der Finanzbeamte selbst vor, Er ist nicht an die Vorgaben des KBA gebunden. Maßgeblich für die Einstufung sind die Punkte (oben) von 1-11, im amtsdeutsch heißt es dann richtig: "das äußere Erscheinungsbild ist für die Einstufung ein wesentlicher Faktor"
Dir bleibt nur die Möglichkeit des Einspruchs, wobei sich dann Deine Chancen sofort um 120% verschlechtern, weil Dein FA-Beamter seine Entscheidung der Einstufung schriftlich festhalten und Dir mitteilen muss, was ihn zu etwas zwingt, was er normalerweise keinesfalls tun würde, nämlich sich vor anderen festzulegen. Diese juristische Festlegung ist mindestens 4 Seiten lang und die zu schreiben ist nun wirklich Arbeit. Der mag Dich die nächsten 10 Jahre nicht mehr.
Gruß Karl