Bunnyhunter
Banned
Yup, Henning hat recht !!
Man muss es nur selber dabeihaben.
JÖRG
Man muss es nur selber dabeihaben.
JÖRG
Wenn ein TÜV, oder ein guter Bekannter davon, eine solche Prüfung ohne Gutachten einträgt oder eigenhändig ein "Gutachten" erstellt, geht er ein nicht unerhebliches Risiko ein. Sollte mal was passieren, ich sage extra "sollte", wird man im Falle eines Unfalls bei einer Untersuchung feststellen, dass sicherheitsrelevante Teile, hier das Fahrwerk, ohne gültiges Gutachten eingebaut wurden und die Versicherung wird sich mit Freude und Nachdruck auf diesen Fall stürzen.Da ja keine ABE vorliegt, ist eine Einzelabnahme notwendig, die ziemlich umfangreich und kostspielig ist, da ggf. auch noch ein Festigkeitsgutachten erstellt werden muss.
Dann muss bei der Zulassungsbehörde eine Betriebserlaubnis beantragt werden. Gleichzeitig mit Einreichung des Antrags ist das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorzulegen (hier das TÜV-Gutachten). Dieses Gutachten muss eine sehr umfangreiche und genaue Beschreibung der Technik des Fahrzeugs beinhalten. Mit anderen Worten: Das Gutachten hat eine technische Beschreibung des Fahrzeugs im gleichen Umfang zu enthalten, wie für die Ausfertigung des Fahrzeugscheins notwendig ist.