Nichtraucher
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Threadstarter
Hi,
"Allgemeine Quatschecke" also frage ich einfach mal hier. Natürlich habe ich zunächst versucht es im Internet zu ergründen ob ich für ein Car Port, (für den Jeep) eine Genehmigung brauche, (wird als Bausatz mit Statik gekauft, quasi Fertigprodukt wie Möbel vom nordischen Möbelhaus).
Vielleicht ist ja jemand soweit kundig dass er mir eine unverbindliche Auskunft darüber geben kann, wie ich das Infoblatt zu verstehen habe.
Infoblatt_Garage_2019.pdf (unna.de)
Was ich lesen konnte kann ich nicht so recht einordnen, "Innenbereich / Außenbereich" und eine Anfrage bei dem Bauamt ist unmöglich, denn das Bauservicebüro ist zur Zeit geschlossen. Aufgrund langfristiger Erkrankungen und unbesetzter Stellen......und so weiter kann man da keinen erreichen.
Unser Grundstück ist innerorts in einem Mischgebiet, gegenüber ein Feld und hinten raus hinter dem Gartenzaun ebenfalls ein Feld.
Rechts und links je ein Haus, das Car Port soll nun vor eine Garage die auf der Grundstücksgrenze steht, Abstand zum Nachbarhaus etwa 1,2m.
Es würden keine Fenster, Türen, Wege oder sonstige Gegebenheiten des Hauses berührt, die Fenster zu unserer Seite würden sich ca. 3 - 3,5m über dem Car Port Dach befinden, mit dem Eigentümer des Hauses (wohnt nicht hier) würde ich natürlich reden.
(Hat er was dagegen wäre die Sache erledigt, habe keine Lust auf möglichen Zank)
Gruß
Willy
"Allgemeine Quatschecke" also frage ich einfach mal hier. Natürlich habe ich zunächst versucht es im Internet zu ergründen ob ich für ein Car Port, (für den Jeep) eine Genehmigung brauche, (wird als Bausatz mit Statik gekauft, quasi Fertigprodukt wie Möbel vom nordischen Möbelhaus).
Vielleicht ist ja jemand soweit kundig dass er mir eine unverbindliche Auskunft darüber geben kann, wie ich das Infoblatt zu verstehen habe.
Infoblatt_Garage_2019.pdf (unna.de)
Was ich lesen konnte kann ich nicht so recht einordnen, "Innenbereich / Außenbereich" und eine Anfrage bei dem Bauamt ist unmöglich, denn das Bauservicebüro ist zur Zeit geschlossen. Aufgrund langfristiger Erkrankungen und unbesetzter Stellen......und so weiter kann man da keinen erreichen.
Unser Grundstück ist innerorts in einem Mischgebiet, gegenüber ein Feld und hinten raus hinter dem Gartenzaun ebenfalls ein Feld.
Rechts und links je ein Haus, das Car Port soll nun vor eine Garage die auf der Grundstücksgrenze steht, Abstand zum Nachbarhaus etwa 1,2m.
Es würden keine Fenster, Türen, Wege oder sonstige Gegebenheiten des Hauses berührt, die Fenster zu unserer Seite würden sich ca. 3 - 3,5m über dem Car Port Dach befinden, mit dem Eigentümer des Hauses (wohnt nicht hier) würde ich natürlich reden.
(Hat er was dagegen wäre die Sache erledigt, habe keine Lust auf möglichen Zank)
Gruß
Willy