Frage zu Genehmigung eines Car Ports

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Nichtraucher

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Hi,

"Allgemeine Quatschecke" also frage ich einfach mal hier. Natürlich habe ich zunächst versucht es im Internet zu ergründen ob ich für ein Car Port, (für den Jeep) eine Genehmigung brauche, (wird als Bausatz mit Statik gekauft, quasi Fertigprodukt wie Möbel vom nordischen Möbelhaus).

Vielleicht ist ja jemand soweit kundig dass er mir eine unverbindliche Auskunft darüber geben kann, wie ich das Infoblatt zu verstehen habe.
Infoblatt_Garage_2019.pdf (unna.de)

Was ich lesen konnte kann ich nicht so recht einordnen, "Innenbereich / Außenbereich" und eine Anfrage bei dem Bauamt ist unmöglich, denn das Bauservicebüro ist zur Zeit geschlossen. Aufgrund langfristiger Erkrankungen und unbesetzter Stellen......und so weiter kann man da keinen erreichen.

Unser Grundstück ist innerorts in einem Mischgebiet, gegenüber ein Feld und hinten raus hinter dem Gartenzaun ebenfalls ein Feld.
Rechts und links je ein Haus, das Car Port soll nun vor eine Garage die auf der Grundstücksgrenze steht, Abstand zum Nachbarhaus etwa 1,2m.
Es würden keine Fenster, Türen, Wege oder sonstige Gegebenheiten des Hauses berührt, die Fenster zu unserer Seite würden sich ca. 3 - 3,5m über dem Car Port Dach befinden, mit dem Eigentümer des Hauses (wohnt nicht hier) würde ich natürlich reden.
(Hat er was dagegen wäre die Sache erledigt, habe keine Lust auf möglichen Zank)

Gruß
Willy
 
guzzi97

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Hi,

zuerst solltest / musst Du mit der Baubehörde Deiner Gemeinde sprechen.
Hier Im Münsterland sieht es so aus :
- Abstand zum Nachbargrundstück min. 1.5m, evtl. gibts Ausnahmen für geringeren Abstand, diese kann das Bauamt nennen
- im Münsterland war eine Baugenehmigung nötig, da die Grundfläche größer als 15qm betrug, wie das bei Deiner Gemeinde ist, siehe Bauamt
- Desweiteren muss der Egentümer den Bauantrag stellen btw. wer trägt die Kosten für Den Bauantrag ?
- desweiteren muss bedacht weren, dass auch die Nebenkosten steigen (hier Abwasser) da es mehr "versiegelte Flächen" gibt
- und, nicht zu vergessen, die Gebäudeversicehrung, auch diese ist zu informieren, etc..

Frage, gibts es ggfls. in der Straße noch andere Grundstücke die eine Garage / CarPort auf dem, Grundstück haben, das
wäre dann für die Genehmigung dann einfacher, sonst, könnte es schweirig werden..

Auf jedenfall ist das Gespräch mit dem Bauamt nötig.

Willkommen in der deutschen Bürokratie
 
schauren

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Glückspilz und ein Alteisen
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Laut meinen Informationen ist alles was, nicht fest aufgebaut ist, Genehmigungs frei. Wie zum Beispiel ein Seecontainer .
 
Nichtraucher

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Auf jedenfall ist das Gespräch mit dem Bauamt nötig.
Münsterland nutzt leider nichts, ist wohl Gemeinde oder Kreissache.

Mit dem Bauamt kann ich nicht reden, die nehmen keine Besucher und keine Telefongespräche an, auf eine E Mail kommt was ich oben geschrieben habe.



Gruß
Willy
 
multigerd

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Auf jedenfall ist das Gespräch mit dem Bauamt nötig.
Das ist leider so. Es gibt ja in der Richtung keine Bundeseinheitliche Regelung. Jede Gemeinde kocht da ihr eigenes Süppchen.

Einfach hinstellen und warten, was passiert. Keine schlafenden Hunde wecken.

Ich habe im Garten 1998 ein Terrassendach gebaut in Carportgrösse und mit der Rückseite auf der Grenze (mit Nachbars Einverständnis). Da hat noch nie einer nach gefragt.
 
The Grinch

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Es gilt die LandesBauOrdung!
Entweder einen örtlichen Architekten oder das zuständige Bauamt zu befragen.

Das wird Regional total unterschiedlich gehandhabt.

Besonders schwierig wird es bei einer Grenz- oder Grenznahen Bebauung (<1,5m)
 
pixelbrain

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Hui,

viele Antworten und keiner hat wohl das Dokument aus Unna gelesen.

1. Ich gebe hier keine rechtsverbindliche Beratunbg ab


So... Das Dokument aus Unna besagt folgendes:

Genehmigungsfreie Vorhaben
Die neue Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) benennt in § 62 Absatz 1 die genehmigungsfreien Bauvorhaben.

Hierzu gehören
  • Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten; dies gilt jedoch nicht für Gebäude im Außenbereich gem. § 35 BauGB (Ausnahme: sie dienen einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb und werden nicht zu Verkaufs- und Ausstellungszwecken genutzt)
  • Garagen und überdachte Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m²; dies gilt nicht für Garagen/Carports im Außenbereich gem. § 35 BauGB Bei der Brutto-Grundfläche von 30 m² handelt es sich um eine maximale Flächenbegrenzung der genehmigungsfreien Garagen und überdachten Stellplätze auf dem Grundstück.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfreiheit nach § 62 BauO NRW nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, entbindet. Sofern die genehmigungsfreien Bauvorhaben materielle Vorschriften wie z. B. bauplanungsrechtliche Vorgaben, Abstandflächen (§ 6 BauO NRW 2018) oder örtliche Bauvorschriften nicht einhalten, sind sie unzulässig. Die bauordnungsrechtliche Genehmigungsfreiheit lässt andere Genehmigungserfordernisse unberührt. Die Verantwortung zum Einholen erforderlicher Genehmigungen / Erlaubnisse obliegt dem Bauherrn.

Ein Außenbereich nach §35 BauGB definiert sich wie folgt:
§ 35 BauGB - Einzelnorm

Der Außenbereich ist in § 35 BauGB geregelt. Ein Außenbereich liegt vor, wenn weder ein Bebauungsplan noch ein unbeplanter Innenbereich existiert. Bei der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich kann zwischen privilegierten und sonstigen Vorhaben differenziert werden.

Fazi: wenn du also auf deinm Grundstück bleibst, ist ein Carport grundsätzlich genehmigungsfrei, innerhalb der o.g. Parameter....

Bitte beachte aber noch folgendes -> § 6 BauO NRW 2018
§ 6 BauO NRW 2018, Abstandsflächen - Gesetze des Bundes und der Länder

Nur kannst wissen, welche Abstände aktuell vorhanden sind und welche Grenzbebauung derzeit existiert.

Grüße
dirk
 

do928hx

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Hai Willy!
Mischgebiet habe ich gelesen...gibt es für das Gebiet einen Bebauungsplan? Darin könnten Einschränkungen ersichtlich sein.
Sobald Abstandsflächen ausgelöst werden, ist es nicht mehr genehmigungsfrei, aber mit nachbarlicher Zustimmung meist trotzdem möglich.
Wenn Du einen ortsansässigen Architekten kennst, frag den mal.....
 
Nichtraucher

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Hi,

hier in Unna etwas zu finden ist nicht einfach, meist steht da dass man sich ans Bauamt wenden sollte, dieses aber nicht erreichbar ist.

Ich gehe jetzt mal davon aus dass ich ein Car Port stellen darf und werde mich durch die Abhandlungen zu den Abständen lesen.

Habe grad mal Bilder gemacht, rechts ist das Nachbarhaus, unsere Garagen stehen genau auf der Grenze, von der Hauswand (Sockel) bis zur Garagenwand sind es 1,6m und bis zur Toröffnung 2,15m. Wenn das Dach des CP an der Toröffnung beginnen könnte, wäre alles gut.
Vor die linke Garage kann ich leider nicht, da ist eines unserer Fenster und in der Garage steht der Wagen meiner Frau, in der rechten Garage meine Brocken, anders gehts nicht.

Gruß
Willy

IMG_0144.JPGIMG_0145.JPGIMG_0146.JPG
 
pixelbrain

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Wie lang ist deine Garage?
In Brandenburg zum Beispiel, darfich maximal 9m Grenzbebauung haben. Gibts also schon ne 6m Garage... haste noch 3m "frei" :)
 
Mik

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pixelbrain hat es ja bereits bestens zusammengefasst (und mir meinen seit Stunden zusammengestoppelten Beitrag vorweggenommen ;-)

Ausschlaggebend ist die BauO NRW.

Garagen und Carports sind i.d.R. Bauantragsfreie Bauvorhaben, es bedarf lediglich einer Mitteilung an die Gemeinde bzw. die örtliche Bauaufsicht (Formular inkl. Bauzeichnungen, Lageplan und ggf. Baubeschreibung).

Es wird aber - wie Dirk richtigerweise eingeworfen hat - vermutlich an diesem Passus scheitern:
Die Gesamtlänge der Bebauung nach Satz 1 Nummern 1 bis 5 darf je Nachbargrenze 9 m und auf einem Grundstück zu allen Nachbargrenzen insgesamt 15 m nicht überschreiten.

Ein Carport hat zwar meist seitlich keine durchgehende Mauer / Wand auf, sondern aufgelöst in Stützen, es gilt jedoch die Gesamtlänge des 'Bauwerks'.
Da eure Garage ja vermutlich bereits + 6 m auf der Grenze zum Nachbargrundstück belegt, verbleiben für den Carport rechnerisch nur noch ca. 3 m.
Bisschen kurz für den Granny.

Auch dürfte es zum Nachbarn keinen Dachüberstand mehr geben, was ja nicht so das Problem wäre.

Inwieweit es mit einer Nachbarzustimmung evtl. im Individualfall doch ginge wäre mit den örtlichen, zuständigen Behörden zu erörtern.

Sofern man nicht AUF der Nachbargrenze baut sind 3 m Grenzabstand einzuhalten.

Mik
 
Nichtraucher

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Die Garage ist 6,3m. Vielleicht sollte ich den WJ gegen einen Smart tauschen, dann würde es passen.
Wenn das Dach und nicht die seitlichen Stützen zählen, ist wirklich bei knapp 3m Schluss.

Gruß
Willy
 
The Grinch

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Auf jeden Fall das OK vom Nachbarn einholen, das erspart später die Lauferei!
 
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Kommst du da überhaupt noch in die Garage, wenn du einen Carport hinstellst wo der Jeep ist ... ich würde da erstmal mit Eimer o.ä. Testen ob man da wirklich mit dem Fahrzeug an den künftigen Carportpfosten vorbeikommt ... Stichwort Schleppkurve
 
Vinchi

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Mit dem Nachbar reden, wenn ok, dann Feuer frei. Wo kein Kläger, da kein Richter.
 
Nichtraucher

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Moin,

ich werde das Bauamt mal per Brief anschreiben, vielleicht antworten die ja dann.

Wo der Jeep steht, bzw. bis an den Zaun geschoben stand über viele Jahre ein 8m Segelboot an dem ich mich, wenn ich den Wagen* der in der Garage steht herausfuhr, vorbei mogeln musste. Es gibt Carports da spannt sich ein Bogen vom mittleren Pfosten bis ans Dachende und wenn ich das Ding dann etwas schräg stelle, (der WJ steht auch immer schräg vor der Garage) dann sollte es funktionieren, auch mit den 3m Grenz Abstand.
(*der soll im Sommer weg, dann stehen nur noch Motorräder in der Garage)
Was mögliche Kläger angeht so sind die Nachbarn kein Problem, hier steht seit Jahren ein abgemeldeter Anhänger auf dem Grünstreifen zwischen Straße und Acker, auf dem Wendehammer seit einem Jahr ein abgemeldeter Kleintransporter und keinen kümmert es. Aber die Gemeinde braucht wohl Geld und ihre Beauftragten durchstreifen der Ort nach Falschparkern, sie haben es besonders auf Gehweg Parker abgesehen.
Vermutlich tauchen die genau dann auf wenn mein neues, illegales Carport grad steht.
Hinten im Garten stünde das CP bereits, denn da sähe man es von der Straße aus nicht.

Gruß
Willy
 
Dave1989

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Wir sind auch gerade mit dem Bauamt beschäftigt... Auskunft an das niedrige Privatvolk? Nein Danke! Nur über Architekturbüros... :banghead::nuke:
 
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Frage zu Genehmigung eines Car Ports

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