Felgen eintragen trotz SAE Gutachten
Guten Tag,
Ich habe folgende Frage, hat jemand von euch schonmal diese Felgen eingetragen bekommen, da die ja nur ein SAE Festigkeitsgutachten haben?
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Lieber Moritz,
vorstehend habe ich den Titel des Thread und Deine einführende Fragestellung zusammengefasst.
Inhaltlich finde ich die Kombi aus beiden Fragestellungen etwas zweideutig bzw. irritierend.
Ganz subjektiv:
a.) Die Felgen muss man eintragen lassen, da diese Felge keine anderslautenden Papiere besitzt.
b.) Ob jemand die Felgen eintragen will bzw. kann, liegt doch erst einmal am Gutachter selbst.
Eine Kopie von Fahrzeug-Papieren von Dritten ist nur sehr bedingt tauglich, denn was will der Gutachter daraus entnehmen? Allein die Spur - mit der neuen Felge bekommt das Fahrzeug eine ca. 10 cm breitere Spur.
Aus der Ferne betrachtet - man muss sich wahrscheinlich dazu etwas einfallen lassen, damit eine ausreichende Radabdeckung zuverlässig gewährleistet ist. Da hilft auch ein Gutachten wenig.
Im Endeffekt ist das Umrüsten auf andere Felgen keine große Challenge, wenn man sich an die
5 Voraussetzung zum Eintragen von ‘neuen’ Felgen hält.
• Felgen-Dimension: z.B. 7x15
• Lochkreis: z.B. LK 5x114.3
• Einpresstiefe: z.B. ET+20
• Tragkraft: z.B. 730kg
• Centerloch: z.B. 71,6 mm Durchmesser
Deswegen muss man trotzdem grundlegende Details beachten, wie Freigängigkeit und Radabdeckung.
Daher wird man den angedachten Gutachter fragen müssen, ob er seine Anforderungen erfüllt sieht.
Er entscheidet allein ob ja-oder-nein.
Er muss es auf seine Kappe nehmen, es auch im Zweifelsfall für Dritte verständlich dokumentieren können.
Als Fahrzeugbesitzer sollte man sich insoweit kompetent machen, dass man im Zweifelsfall den Anforderungen
nachkommen kann - es ist eine Bringschuld.
Bodo
Anmerkung:
Meine Jeep-Welt sind XJ & MJ - aber diese grundlegenden Details waren vor Jahrzehnten bei den GTIs auch gültig.