Neue Reifengröße + Felgen eintragen lassen

Diskutiere Neue Reifengröße + Felgen eintragen lassen im Reifen und Felgen Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Moin Leute, ich habe mir vor einiger Zeit folgende Felgen mit einer Continental 245/75/R16 Winter Bereifung gekauft und wollte sie mir nun auf...

temscha

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Moin Leute,
ich habe mir vor einiger Zeit folgende Felgen mit einer Continental 245/75/R16 Winter Bereifung gekauft und wollte sie mir nun auf meinen ZJ 97' montieren.
s-l1600.jpgs-l1600-2.jpgs-l1600-3.jpg

Da ich momentan 225/70/R16 im Fahrzeugschein eingetragen habe, muss ich wohl offiziell die neuen Felgen + Reifengröße Umtragen lassen. Mein ZJ hat ein Trailmaster + 50mm Fahrwerk. Jedoch habe ich weder eine ABE zu den Felgen, noch ein Gutachten oder die Idee wo ich sowas finden kann. Ich durchstöbere schon seit Tagen das Netz und komme nicht weiter. Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.

Liebe Grüße
Tim
 
CarstenM

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Z wie Tsunami | Machen - einfach machen...
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Hallo Tim,

es gibt hier im Forum so viele Threads zu Deiner Wunschreifengröße auf Felgen. Bitte ertüchtige mal die Suche.

Zu Deinem Unterfangen:
Ohen Gutachten für die Felgen, bzw. einen Hinweis das diese Felge eine Serinefelge des ZJ ist. Wirst Du kaum eine Chance auf legalisierung haben.

Ist das Fahrwerk eingetragen?
 
Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
Original Felgen - da wird man von FCA keine Unterlagen bekommen.
Normalerweise sollte der Gutachter da auch keine Zicken machen.
Zu den Reifen - besorge Dir mal eine aktuelle technische Freigabe => JF.de
(Die offiziellen Teilegutachten hören bei einer Gummi-Nr. kleiner auf - die helfen also nicht.)
Man braucht also irgendeine Art von legalisiertem Lift, dass es überhaupt funktioniert.
Dein TM-Fahrwerk könnte eine Variante sein - nur legalisiert muss es sein.
 
mikesch1960

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Ich bin der Meinung, das dies keine ZJ-Felge ist. Da wirste Aerger bezüglich der Tragfestigkeit bekommen.
 
catmanjag

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2007 wäre doch schon JK, die sollte so schon nicht auf den ZJ passen.....
 

ConcreteCharlie

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Die Stahlfelgen war afaik auf dem Cherokee XJ verbaut. Rostet im Winter schön vor sich hin, weil sich Salz und Dreck in den Taschen sammelt.
 
Josef87

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Servus!
Dein Abrollumfang bei der beschriebenen Reifengröße ändert sich um 7,2%. Daher ist das ohne einen Tachonachweis/Tachoangleichung nicht realisierbar.
Zu dem Rad: Ein Gutachten bekommst du nicht vom Hersteller, aber einen Tragfähigkeitsnachweis. Dieser ist auch zwingend erforderlich, da der Prüfer ja nicht weiss wo sie original drauf war, bzw. was das Rad trägt.
 
raik

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Rostphobiker
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Bei Serienfelgen bekommst du keinen Tragfähigkeitsnachweis vom Hersteller. Wozu auch. Sind in der Typgenehmigung des jeweiligen Fahrzeugs ja mit eingeschlossen. Deshalb gibt's oft Probleme, wenn die auf ein anderes Fahrzeug sollen.
 
Josef87

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Ich bin von Antwort #4 ausgegangen. Das es ein Wrangler Rad ist, dadurch ist sie nicht in der Typgenehmigung vom ZJ eingeschlossen. Es ist zwar ein original Jeep Rad aber eben nicht vom ZJ. Der Prüfer kann durch das Rad eben nicht erkennen wo das Rad original montiert war. Deshalb ist der Tragfähigkeitsnachweis erforderlich. (Selbstverständlich würde auch die Typgenehmigung vom Spenderfahrzeug gehen. Solange das Spenderfahrzeug gleiche oder höhere Achslasten hat. Vermutlich wird dort nämlich nicht die Tragfähigkeit der Räder sondern nur die Achslasten angegeben. Wobei Tragfähigkeit der Räder im größer ist als die Achslast. Dadurch schwindet natürlich das mögliche Gewicht.)
 
Dave1989

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würde auch die Typgenehmigung vom Spenderfahrzeug gehen. Solange das Spenderfahrzeug gleiche oder höhere Achslasten hat.
Möp. Und genau das geht heute gar nicht mehr.
 
raik

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Ich bin von Antwort #4 ausgegangen. Das es ein Wrangler Rad ist, dadurch ist sie nicht in der Typgenehmigung vom ZJ eingeschlossen. Es ist zwar ein original Jeep Rad aber eben nicht vom ZJ. Der Prüfer kann durch das Rad eben nicht erkennen wo das Rad original montiert war. Deshalb ist der Tragfähigkeitsnachweis erforderlich. (Selbstverständlich würde auch die Typgenehmigung vom Spenderfahrzeug gehen. Solange das Spenderfahrzeug gleiche oder höhere Achslasten hat. Vermutlich wird dort nämlich nicht die Tragfähigkeit der Räder sondern nur die Achslasten angegeben. Wobei Tragfähigkeit der Räder im größer ist als die Achslast. Dadurch schwindet natürlich das mögliche Gewicht.)
Ist doch alles bekannt und nichts anderes habe ich geschrieben. Aber du hast das Grundproblem nicht ganz verinnerlicht. Für Serienfelgen bekommst du vom Hersteller genau soviel - >NICHTS. Insofern kannst du dem Prüfer auch nichts vorlegen. Das ist eben der Unterschied zu Aftermarketfelgen.
 
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