Anhängelast Grand Cherokee 4.0 1996 Typenschein X

Diskutiere Anhängelast Grand Cherokee 4.0 1996 Typenschein X im Grand Cherokee ZJ, ZG Forum Forum im Bereich Grand Cherokee / Commander Forum; Immer diese Schweizer - ich wage es trotzdem, meine technische Frage an Euch zu posten: Hat jemand eine Kopie eines Fahrzeugausweises, aus dem...
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eidgenosse

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Immer diese Schweizer - ich wage es trotzdem, meine technische Frage an Euch zu posten:

Hat jemand eine Kopie eines Fahrzeugausweises, aus dem hervorgeht, dass die Anhängelast für einen Grand Cherokee (Laredo) 4.0, Typenschein X (also ein Direktimport), Jahrgang 1996 grösser wie 2250 KG (!) zugelassen / eingetragen ist? Vielleicht sogar 3.5 Tonnen?

Die Geschichte dazu:

Ich hab mir einen Autoanhänger gekauft um meine teilweise nicht ganz verkehrssichern Jeep-Oldies transportieren zu können. Nach dem erfolgreichen Kauf ging ich in eine offizielle DC Vertretung (in der Schweiz) und liess meinen 4.0er Grany technisch checken. - War mal eben so eine Spezial-Sommeraktion von DC. Bei dieser Gelegenheit liess ich mir eine Offerte für eine Anhängerkupplung erstellen. Ich habe die Offerte prompt erhalten. Inhalt - Anhängerkupplung Typ xxx, garantierte Anhängelast in Verbindung mit dem erwähnten FZ = 3.5 Tonnen. Obwohl da ein happiger Betrag veranschlagt wurde, habe ich mich, zwecks der Vermeidung von Ärger, entschlossen, die Kupplung bei der offiziellen DC Vertretung montieren zu lassen. Nach zwei Tagen konnte ich das Fahrzeug abholen. Mir wurde mit dem Fahrzeug mit neuer Anhängekupplung ein Formular "Prüfbestätigung für Anhängerkupplung an leichten Motorwagen / Betrieb mit Selbstabnahmebewilligung" ausgehändigt. Meine Frau begab sich einen Tag später auf das Strassenverkehrsamt des Kanton Aargau. Formular vorgewiesen - der Beamte weigert sich die Eintragung im Fahrzeugausweis zu machen. Begründung - kein Typenschein in der Schweiz für genau dieses Fahrzeug vorhanden. Auf die Frage des Beamten "haben Sie eine Bedienungsanleitung des Fahrzeuges" antwortete meine Frau (leider) mit JA. Also ab ins Auto, Bedienungsanleitung holen. Der Beamte nestelte in der Bedienungsanleitung - "aha, ja, da - 2250 Kg". Trotz dem Protest meiner Frau und dem verweisen auf die Prüfbestätigung der DC Vertretung - die Anhängelast wurde so eingetragen. Alles was der Beamte sonst noch von sich gab war - besorgen Sie sich eine Bestätigung des Importeurs, dann tragen wir die 3.5 Tonnen auch ein.

Der Haussagen hing schief, wie man sich das wohl vorstellen kann. Als erstes zu der DC Vertretung. Sch... war da zu hören. Das gibt es ja nicht. Die DC Vertretung telefonierte mit DC Schweiz und die weigerten sich, ohne grosse Bemühungen, irgend welche Bestätigungen auszustellen. Das Fahrzeug sei nicht von ihnen importiert worden, also interessiere sie das auch nicht. Da ist wohl nichts zu machen - tut uns leid, so die DC Vertretung.

Ich habe mir alle meine Unterlagen durchgesehen, und den Originalkaufbeleg des Vorbesitzers gefunden. Darauf fein säuberlich vermerkt:

Trailer Tow Prep Group

- spezial Fan Drive
- Auxillary Auto Trans Pil Cooler
- 3.73 Axle Ratio
- special Power Steering Group

Aufpreis US-$ xxxx

Also von vorne - alle Unterlagen zusammengelegt (inkl. Kopie des amerikanischen Originalkaufbeleges, inkl. Typenschein des "baugleichen 4.0er Modells das in die Schweiz importiert wurde und das 3.5 Tonnen Anhängelast aufweist) und mit allen Unterlagen und Erklärungen zu Handen des technischen Chefs des Strassenverkehrsamtes eingereicht, mit der Bitte, die Anhängelast zu erhöhen bzw. 3.5 Tonnen einzutragen. Recht schnelle Reaktion am nächsten Tag - man prüfe das Ganze und erhalte dann innert zwei Tagen Bescheid. Nun, es ging ein wenig länger. Nach 1.5 Wochen heute der Bescheid:

"Die DC Vertretung bezieht sich auf die Typengenehmigung 1JA8 01.

Ihr Fahrzeug wurde einzeln importiert und entspricht nicht der in der Schweiz homologierten Ausführung. Im Fahrzeugausweis ist das Feld Typengenehmigung deshalb mit einen "X" versehen. Dass es sich bei Ihrem Fahrzeug nicht um die typengenehmigte Ausführung handelt ist an der Vorziffer der Fahrgestell-Nummer erkennbar. Welche Details abweichen ist für uns nicht eruierbar.
In einem solchen Fall stehen uns die Angaben aus dem Fahrzeughandbuch zur Verfügung. Bei Ihrem Fahrzeug 2468 kg.

Wie Sie der Anlage entnehmen können, haben unsere Bemühung beim Generalimporteur auch nicht zum erhofften Ziel geführt.

Bei dieser Ausgangslage stehen für Sie noch zwei Möglichkeiten offen die allenfalls zu einer höheren Anhängelast führen können:
1. Schriftliche Garantie des Fahrzeugherstellers für eine Anhängelast von 3'500 kg mit Angaben über allfällige Abänderungen (Verstärkungen, usw.) ausgestellt auf die Fahrgestell-Nr. Ihres Fahrzeuges (Originaldokument) .

2. Prüfung Ihres Fahrzeuges bezüglich Betriebs- und Verkehrssicherheit mit einer Anhängelast von 3'500 kg beim Dynamic Test Center (DTC), 2537 Vauffelin, www.dtc-ag.ch. Das DTC ist die vom Bundesamt für Strassen offiziell anerkannte Prüfstelle die u.a. auch Prüfbericht für Anhängelasten erstellen kann. Die Kosten für die aufwändigen Tests sind jedoch nicht unerheblich und bewegen sich im Rahmen von Fr. 5'000.- oder höher.

Ich bedaure, Ihnen keinen besseren Bericht geben zu können."

Und das wär's dann, wenigstens von der Seite des Strassenverkehrsamtes gewesen. Dem Entscheid beigelegt, ein Schreiben von DC Schweiz bei mit dem Inhalt:

"Wie eben telefonisch besprochen gibt es keine Übereinstimmungserklärung zwischen dem FZG 1J4GZ58S7TC... und der Typengenehmigung 1JA801. Das Fahrzeug mit der VIN 1J4GZ58S7TC.... wurde in den USA gebaut und für den USA Markt bestimmt und übereinstimmt daher nicht mit unserer Variante. Dieses Fahrzeug wurde nicht durch uns importiert, daher sind wir auch nicht im Besitz von Unterlagen". Neben schlechtem Deutsch - auch sonst nicht gerade kundenfreundlich, denke ich wenigstens.

Nun, das Strassenverkeramt verlangt nun das Original einer Erklärung des (amerikanischen) Herstellers. Es ist nicht anzunehmen, dass das Strassenverkehrsamt eine Fahrzeugausweiskopie eines baugleichen Fahrzeuges mit eingetragener, höherer Anhängelast akzeptiert, es jedoch meine letzte Hoffnung.

Ich weis es zu schätzen, wenn mir jemand behilflich sein könnte und danke Euch im voraus.

Gruss aus der Schweiz

Eidgenosse
 
Beat

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Hallo Eidgenosse,
Ich glaub das wird schwierig, wenn Du unter Trailer life nachschaust, siehe Link darfst Du 5000 pounds = 2267 kg anhängen.
Warum nicht mehr weiss ich nicht, darf aber an meinem Östereicher 6 Zylinder 1994 3.5 Tonnen anhängen.
Ich kann Dir schon eine Kopie meines Ausweises Schicken, das wird aber nichts helfen wie Du schon selbst gemerkt hast.

Du kannst es ja mal auf einer anderen MFK versuchen mit einer Bedienungsanleitung aus Europa wo 3.5 Tonnen drin stehen. :rolleyes:

http://www.trailerlife.com/towratings/tr99...a-jeep.cfm#jeep
 
eidgenosse

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Hallo Beat

Vielen herzlichen Dank für Deine Antwort.

Das mit einer Prüfung durch ein anderes Strassenverkehrsamt ist tatsächlich eine Lösung, die ich auch ins Auge gefasst habe. Ich denke jedoch, auch das dürfte nicht ganz einfach werden. Natürlich hätte man, auf dem Strassenverkehrsamt des Kanton Aargau sagen müssen, man hätte keine Bedienungsanleitung - und sich dann eine deutsche Anleitung besorgen müssen, in der dann etwas anderes (3.5 Tonnen) angegeben ist. Nun erstens ist man ja ehrlich (was einem auch nicht weiterbringt wie ich immer wieder feststellen muss) und zweitens hätten die sich ev. gewundert, wie ein Typ X zu einer deutschen Bedienungsanleitung kommt. Nun, wie erwähnt, wäre mir am ehesten geholfen, wenn ich eine Ausweiskopie eines 96er 4.0l Liter mit Typenschein X bekommen könnte, bei der mehr als 2250 kg eingetragen ist.

Danke aber trotzdem für Dein kameradschaftliches Angebot.
 
Safetrailer

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Hab's gefunden: Hier

MfG Steve

Ach, öh, noch 'n Tip: sollte es auf diesem Weg nicht klappen, sieh' Dir mal alle Fahrzeugangebote durch (z.Bsp. Autoscout oder so) und meld' Dich bei den Verkäufern. Die verkaufen auch gerne mal eine kleine Hilfeleistung...

P.S.: Allerdings ist dazu noch zu sagen, dass da das STVA die gleichen Spirenzchen machen wollte - nur 2250 kg! Aber der Kanton GR hatte Nachsicht und hat es mit Hilfe von Beat's Ausweis eingetragen - 3.5t.

Nochmals P.S.: Diese offizielle DC-Vertretung befindet sich aber nicht in Aarau, oder?
 
eidgenosse

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Hallo Steve

Merci vielmals für Deine Antwort.

Kannst Du ansatzweise erläutern, wie das "technisch" abgelaufen ist, via Kanton GR die Anhängelast zu erhöhen?

Betr. DC-Vertretung - da schweigt (im Moment noch) des Sängers Höflichkeit.....
 
eidgenosse

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Ach, noch was: wäre der passende Typenschein nicht 1J2035 ???
Nein, mir liegt die Schweiz Typenscheingenehmigung für die 4.0er Grand Cherokee Variante vor dessen Nummer CH 1JA8 01 ist. Gültig ist die für die Fahrgestell-Nr. ab 1J4GZB8S... und meiner hat 1J4GZ58S...
 
Safetrailer

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Hi Toni :rolleyes:

Aha ! Ok...

Öhm... da wurde der Wagen vorgeführt (statt in Schaffhausen, die hätten's nicht gemacht). Und anscheinend haben sie die Daten nur mit Beat's Ausweiskopie verglichen, die Dose wegen der Verkabelung gecheckt, und - Wusch - eingetragen !

:heuldoch: Hab' den Wink verstanden ;) -

Die sehen mich da nie wieder, die ham' mich mehr als einmal beschissen und abgezockt ! Eigentlich sollte man sie hier im Forum im entsprechenden Thread erwähnen... ;)

Hab' gerade heute noch eine Vertretung in Fislisbach gefunden. Die werden dort die neue Fernbedienung, sobald sie da ist, programmieren.

:a060:
 
GeneralLee

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Servus Alpenkönig,

ich weiß nicht ob`s Dir hilft. Ich habe einen 96 Limited 4.0, gebaut in Ösiland und bei mir stehen die 3.500 Kg im Schein kann ich Dir gerne Faxen wenn`s was hilft.


Liebe Grüße Lee :rolleyes:
 
eidgenosse

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Danke für die Blumen (Alpenkönig)

Im Moment fühle ich mich eher wie eine Kellerratte. Ich mache Dir eine PM und danke Dir für Deine Hilfe.

Ich bin noch immer dankbar für Unterstützung. Ich suche nach wie vor nach einem Ausweis mit einer Fahrgestell-Nr. möglichst nahe an meiner (bzw. an der meines Granys).
 
Beat

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Gruss Beat
 
BlackZJ

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...zweitens hätten die sich ev. gewundert, wie ein Typ X zu einer deutschen Bedienungsanleitung kommt.
Ich glaube nicht, dass das ein Problem wäre. Mein Kanadier hat auch ein deutsches Handbuch. Mir wurde mal gesagt, dass es davon abhängt, wer dieses Auto importiert hat. DC hat angeblich auch schon ZJ aus Kanada importiert und dann ist ein deutsches Handbuch dabei.

Also nur für den Fall, dass einer vom STVA "blöd tue" will. Das ist überhaupt nicht unüblich!

Gruss
Mathias
 
Beat

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Das Handbuch kann man auch nachträglich gekauft haben so wie ich beim Dotsch.
Da hatte ich auch Probleme mit dem Eintrag der Anhängelast. Auf der MFK haben sie dann sogar einen Ausdruck aus dem Internet akzeptiert was nicht mal von Dodge war. Die wollen halt etwas schriftliches. Ich darf jetzt 2 Tonnen gebremst anhängen und nicht mal 50 kg ungebremst, weil ich dazu keine Daten liefern konnte. Also aufgepasst wenn Du auch ungebemst ziehen willst.
Andere Frage, warum nimmst Du nicht gleich den V8 zum Ziehen.
 
eidgenosse

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Gruss Beat
Das ist genau das Problem - Die Fahrgestell-Nr.

Meine lautet 1J4GZ58S7TC174832

Deine lautet 1J4GZB8S4RC264379

Und genau an dieser einen Stelle hängt man mich jetzt auf. Denn Die CH Typengenehmigung gilt für die Fahrgestellnummern ab 1J4GZB8s... an aufwärts. Die "magische Zahl" ist also die 6. Stelle, die bei mir 5 und bei allen anderen B lautet. Daraus schliesst man im STVA, dass der Wagen für die Staaten gebaut wurde. Mir stinkt vorallem das Verhalten von DC Schweiz. Wenigstens in die Staaten kabeln hätte man doch kurz können - aber es hockt sich so schön im Bürosessel bei DC Schweiz. Daneben wurde ja vom Erstbesitzer noch eine Zusatzausrüstung für den Anhängerbetrieb ab Werk geordert, was die Anhängelast bestimmt erhöht, auch in den Staaten.

Warum ich nicht den V8 nehme? Das hat genau drei Gründe. Erstens reut mich das an meinem 5.9er eine Kupplung zu montieren (hier im Forum wurde darüber schon öfters diskutiert 5.9er und Anhänger), zweitens ist der 4.0er eine etwas lahme Ente die nicht verleitet, gedankenlos wie ich ab und an bin, beim Anhängerbetrieb loszufahren wie normal und drittens ist die Kupplung ja für viel Geld am 4.0er bereits montiert.
 
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Ich glaube nicht, dass das ein Problem wäre. Mein Kanadier hat auch ein deutsches Handbuch. Mir wurde mal gesagt, dass es davon abhängt, wer dieses Auto importiert hat. DC hat angeblich auch schon ZJ aus Kanada importiert und dann ist ein deutsches Handbuch dabei.

Also nur für den Fall, dass einer vom STVA "blöd tue" will. Das ist überhaupt nicht unüblich!

Gruss
Mathias
Mein 4.0er wurde nicht von DC inportiert. Das Auto gehörte einem amerikanischen Linienpiloten der in die Schweiz übersiedelt ist und das Auto selber importiert hat.

Ich kann mir nicht vorstellen, was da gross anders sein soll, dass es gerechtfertigt ist, eine um 1250 kg tiefere Anhängelast zu bewilligen. Das STVA hält sich eben Buchstaben für Buchstaben ans Gesetz - und da steht halt - liegt keine Typenbewilligung vor, gilt die in der Bedienungsanleitung angegebene Anhängelast. Die Leute die das Gesetz oder die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz gemacht haben scheinen nicht in Erwägung gezogen haben, dass halt, je nach dem, andere Verkehrsgesetze in den betreffenden Ländern gelten - und das hat dann definitiv nichts mehr mit den Eigenschaften eines Fahrzeuges zu tun. Wäre ja schön, wenn dann bei dieser Art Fahrzeug auch das amerikanische Gesetz für alle anderen Abänderungen gelten würde.
 
Beat

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Genaugenommen hat es mit den Anhägekupplungenzu tun. Es gibt da schon billige amerikanische Versionen, die halt nicht mehr erlauben.
Aber hier hab ich im Netz noch was gefunden was helfen sollte.

http://www.wjjeeps.com/trailer.htm

Beim 4WD class 3 Hitch sind 7750 pounds zugelassen was den 3.5 tonnen entsprechen würde.
Das Datenblatt ist für einen WJ also Amerikanisches Modell alle Jahrgänge, es wird auch kein Unterschied bei der Motorisierung gemacht.

Hier noch zum Umrechnen

http://www.me-systeme.de/calculate/mass.html

Beat
 
eidgenosse

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Genaugenommen hat es mit den Anhägekupplungenzu tun. Es gibt da schon billige amerikanische Versionen, die halt nicht mehr erlauben.

Beat
Die Anhängerkupplung selber (Westfalia) ist auch gemäss Hersteller für alle Zs für 3500 kg zugelassen. Max. Stützlast 120 kg, D-Wert 14.5 kN. Daran kann es also bei mir nicht liegen. Diese Angaben lagen dem STVA ebenfalls vor.
 
Beat

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Hab ja auch nicht gemeint dass die Kupplung die bei Deinem verbaut ist schlecht ist.
Aber mit dem Link über die 7500 pounds und der Nutzlast für die Kupplung sollte es jetzt klappen, wenn sie nicht ganz so stur sind.
Wo bist Du denn daheim im AG ? In Bützberg kann man mit den Leuten reden.

Beat
 
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