eidgenosse
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Threadstarter
Immer diese Schweizer - ich wage es trotzdem, meine technische Frage an Euch zu posten:
Hat jemand eine Kopie eines Fahrzeugausweises, aus dem hervorgeht, dass die Anhängelast für einen Grand Cherokee (Laredo) 4.0, Typenschein X (also ein Direktimport), Jahrgang 1996 grösser wie 2250 KG (!) zugelassen / eingetragen ist? Vielleicht sogar 3.5 Tonnen?
Die Geschichte dazu:
Ich hab mir einen Autoanhänger gekauft um meine teilweise nicht ganz verkehrssichern Jeep-Oldies transportieren zu können. Nach dem erfolgreichen Kauf ging ich in eine offizielle DC Vertretung (in der Schweiz) und liess meinen 4.0er Grany technisch checken. - War mal eben so eine Spezial-Sommeraktion von DC. Bei dieser Gelegenheit liess ich mir eine Offerte für eine Anhängerkupplung erstellen. Ich habe die Offerte prompt erhalten. Inhalt - Anhängerkupplung Typ xxx, garantierte Anhängelast in Verbindung mit dem erwähnten FZ = 3.5 Tonnen. Obwohl da ein happiger Betrag veranschlagt wurde, habe ich mich, zwecks der Vermeidung von Ärger, entschlossen, die Kupplung bei der offiziellen DC Vertretung montieren zu lassen. Nach zwei Tagen konnte ich das Fahrzeug abholen. Mir wurde mit dem Fahrzeug mit neuer Anhängekupplung ein Formular "Prüfbestätigung für Anhängerkupplung an leichten Motorwagen / Betrieb mit Selbstabnahmebewilligung" ausgehändigt. Meine Frau begab sich einen Tag später auf das Strassenverkehrsamt des Kanton Aargau. Formular vorgewiesen - der Beamte weigert sich die Eintragung im Fahrzeugausweis zu machen. Begründung - kein Typenschein in der Schweiz für genau dieses Fahrzeug vorhanden. Auf die Frage des Beamten "haben Sie eine Bedienungsanleitung des Fahrzeuges" antwortete meine Frau (leider) mit JA. Also ab ins Auto, Bedienungsanleitung holen. Der Beamte nestelte in der Bedienungsanleitung - "aha, ja, da - 2250 Kg". Trotz dem Protest meiner Frau und dem verweisen auf die Prüfbestätigung der DC Vertretung - die Anhängelast wurde so eingetragen. Alles was der Beamte sonst noch von sich gab war - besorgen Sie sich eine Bestätigung des Importeurs, dann tragen wir die 3.5 Tonnen auch ein.
Der Haussagen hing schief, wie man sich das wohl vorstellen kann. Als erstes zu der DC Vertretung. Sch... war da zu hören. Das gibt es ja nicht. Die DC Vertretung telefonierte mit DC Schweiz und die weigerten sich, ohne grosse Bemühungen, irgend welche Bestätigungen auszustellen. Das Fahrzeug sei nicht von ihnen importiert worden, also interessiere sie das auch nicht. Da ist wohl nichts zu machen - tut uns leid, so die DC Vertretung.
Ich habe mir alle meine Unterlagen durchgesehen, und den Originalkaufbeleg des Vorbesitzers gefunden. Darauf fein säuberlich vermerkt:
Trailer Tow Prep Group
- spezial Fan Drive
- Auxillary Auto Trans Pil Cooler
- 3.73 Axle Ratio
- special Power Steering Group
Aufpreis US-$ xxxx
Also von vorne - alle Unterlagen zusammengelegt (inkl. Kopie des amerikanischen Originalkaufbeleges, inkl. Typenschein des "baugleichen 4.0er Modells das in die Schweiz importiert wurde und das 3.5 Tonnen Anhängelast aufweist) und mit allen Unterlagen und Erklärungen zu Handen des technischen Chefs des Strassenverkehrsamtes eingereicht, mit der Bitte, die Anhängelast zu erhöhen bzw. 3.5 Tonnen einzutragen. Recht schnelle Reaktion am nächsten Tag - man prüfe das Ganze und erhalte dann innert zwei Tagen Bescheid. Nun, es ging ein wenig länger. Nach 1.5 Wochen heute der Bescheid:
"Die DC Vertretung bezieht sich auf die Typengenehmigung 1JA8 01.
Ihr Fahrzeug wurde einzeln importiert und entspricht nicht der in der Schweiz homologierten Ausführung. Im Fahrzeugausweis ist das Feld Typengenehmigung deshalb mit einen "X" versehen. Dass es sich bei Ihrem Fahrzeug nicht um die typengenehmigte Ausführung handelt ist an der Vorziffer der Fahrgestell-Nummer erkennbar. Welche Details abweichen ist für uns nicht eruierbar.
In einem solchen Fall stehen uns die Angaben aus dem Fahrzeughandbuch zur Verfügung. Bei Ihrem Fahrzeug 2468 kg.
Wie Sie der Anlage entnehmen können, haben unsere Bemühung beim Generalimporteur auch nicht zum erhofften Ziel geführt.
Bei dieser Ausgangslage stehen für Sie noch zwei Möglichkeiten offen die allenfalls zu einer höheren Anhängelast führen können:
1. Schriftliche Garantie des Fahrzeugherstellers für eine Anhängelast von 3'500 kg mit Angaben über allfällige Abänderungen (Verstärkungen, usw.) ausgestellt auf die Fahrgestell-Nr. Ihres Fahrzeuges (Originaldokument) .
2. Prüfung Ihres Fahrzeuges bezüglich Betriebs- und Verkehrssicherheit mit einer Anhängelast von 3'500 kg beim Dynamic Test Center (DTC), 2537 Vauffelin, www.dtc-ag.ch. Das DTC ist die vom Bundesamt für Strassen offiziell anerkannte Prüfstelle die u.a. auch Prüfbericht für Anhängelasten erstellen kann. Die Kosten für die aufwändigen Tests sind jedoch nicht unerheblich und bewegen sich im Rahmen von Fr. 5'000.- oder höher.
Ich bedaure, Ihnen keinen besseren Bericht geben zu können."
Und das wär's dann, wenigstens von der Seite des Strassenverkehrsamtes gewesen. Dem Entscheid beigelegt, ein Schreiben von DC Schweiz bei mit dem Inhalt:
"Wie eben telefonisch besprochen gibt es keine Übereinstimmungserklärung zwischen dem FZG 1J4GZ58S7TC... und der Typengenehmigung 1JA801. Das Fahrzeug mit der VIN 1J4GZ58S7TC.... wurde in den USA gebaut und für den USA Markt bestimmt und übereinstimmt daher nicht mit unserer Variante. Dieses Fahrzeug wurde nicht durch uns importiert, daher sind wir auch nicht im Besitz von Unterlagen". Neben schlechtem Deutsch - auch sonst nicht gerade kundenfreundlich, denke ich wenigstens.
Nun, das Strassenverkeramt verlangt nun das Original einer Erklärung des (amerikanischen) Herstellers. Es ist nicht anzunehmen, dass das Strassenverkehrsamt eine Fahrzeugausweiskopie eines baugleichen Fahrzeuges mit eingetragener, höherer Anhängelast akzeptiert, es jedoch meine letzte Hoffnung.
Ich weis es zu schätzen, wenn mir jemand behilflich sein könnte und danke Euch im voraus.
Gruss aus der Schweiz
Eidgenosse
Hat jemand eine Kopie eines Fahrzeugausweises, aus dem hervorgeht, dass die Anhängelast für einen Grand Cherokee (Laredo) 4.0, Typenschein X (also ein Direktimport), Jahrgang 1996 grösser wie 2250 KG (!) zugelassen / eingetragen ist? Vielleicht sogar 3.5 Tonnen?
Die Geschichte dazu:
Ich hab mir einen Autoanhänger gekauft um meine teilweise nicht ganz verkehrssichern Jeep-Oldies transportieren zu können. Nach dem erfolgreichen Kauf ging ich in eine offizielle DC Vertretung (in der Schweiz) und liess meinen 4.0er Grany technisch checken. - War mal eben so eine Spezial-Sommeraktion von DC. Bei dieser Gelegenheit liess ich mir eine Offerte für eine Anhängerkupplung erstellen. Ich habe die Offerte prompt erhalten. Inhalt - Anhängerkupplung Typ xxx, garantierte Anhängelast in Verbindung mit dem erwähnten FZ = 3.5 Tonnen. Obwohl da ein happiger Betrag veranschlagt wurde, habe ich mich, zwecks der Vermeidung von Ärger, entschlossen, die Kupplung bei der offiziellen DC Vertretung montieren zu lassen. Nach zwei Tagen konnte ich das Fahrzeug abholen. Mir wurde mit dem Fahrzeug mit neuer Anhängekupplung ein Formular "Prüfbestätigung für Anhängerkupplung an leichten Motorwagen / Betrieb mit Selbstabnahmebewilligung" ausgehändigt. Meine Frau begab sich einen Tag später auf das Strassenverkehrsamt des Kanton Aargau. Formular vorgewiesen - der Beamte weigert sich die Eintragung im Fahrzeugausweis zu machen. Begründung - kein Typenschein in der Schweiz für genau dieses Fahrzeug vorhanden. Auf die Frage des Beamten "haben Sie eine Bedienungsanleitung des Fahrzeuges" antwortete meine Frau (leider) mit JA. Also ab ins Auto, Bedienungsanleitung holen. Der Beamte nestelte in der Bedienungsanleitung - "aha, ja, da - 2250 Kg". Trotz dem Protest meiner Frau und dem verweisen auf die Prüfbestätigung der DC Vertretung - die Anhängelast wurde so eingetragen. Alles was der Beamte sonst noch von sich gab war - besorgen Sie sich eine Bestätigung des Importeurs, dann tragen wir die 3.5 Tonnen auch ein.
Der Haussagen hing schief, wie man sich das wohl vorstellen kann. Als erstes zu der DC Vertretung. Sch... war da zu hören. Das gibt es ja nicht. Die DC Vertretung telefonierte mit DC Schweiz und die weigerten sich, ohne grosse Bemühungen, irgend welche Bestätigungen auszustellen. Das Fahrzeug sei nicht von ihnen importiert worden, also interessiere sie das auch nicht. Da ist wohl nichts zu machen - tut uns leid, so die DC Vertretung.
Ich habe mir alle meine Unterlagen durchgesehen, und den Originalkaufbeleg des Vorbesitzers gefunden. Darauf fein säuberlich vermerkt:
Trailer Tow Prep Group
- spezial Fan Drive
- Auxillary Auto Trans Pil Cooler
- 3.73 Axle Ratio
- special Power Steering Group
Aufpreis US-$ xxxx
Also von vorne - alle Unterlagen zusammengelegt (inkl. Kopie des amerikanischen Originalkaufbeleges, inkl. Typenschein des "baugleichen 4.0er Modells das in die Schweiz importiert wurde und das 3.5 Tonnen Anhängelast aufweist) und mit allen Unterlagen und Erklärungen zu Handen des technischen Chefs des Strassenverkehrsamtes eingereicht, mit der Bitte, die Anhängelast zu erhöhen bzw. 3.5 Tonnen einzutragen. Recht schnelle Reaktion am nächsten Tag - man prüfe das Ganze und erhalte dann innert zwei Tagen Bescheid. Nun, es ging ein wenig länger. Nach 1.5 Wochen heute der Bescheid:
"Die DC Vertretung bezieht sich auf die Typengenehmigung 1JA8 01.
Ihr Fahrzeug wurde einzeln importiert und entspricht nicht der in der Schweiz homologierten Ausführung. Im Fahrzeugausweis ist das Feld Typengenehmigung deshalb mit einen "X" versehen. Dass es sich bei Ihrem Fahrzeug nicht um die typengenehmigte Ausführung handelt ist an der Vorziffer der Fahrgestell-Nummer erkennbar. Welche Details abweichen ist für uns nicht eruierbar.
In einem solchen Fall stehen uns die Angaben aus dem Fahrzeughandbuch zur Verfügung. Bei Ihrem Fahrzeug 2468 kg.
Wie Sie der Anlage entnehmen können, haben unsere Bemühung beim Generalimporteur auch nicht zum erhofften Ziel geführt.
Bei dieser Ausgangslage stehen für Sie noch zwei Möglichkeiten offen die allenfalls zu einer höheren Anhängelast führen können:
1. Schriftliche Garantie des Fahrzeugherstellers für eine Anhängelast von 3'500 kg mit Angaben über allfällige Abänderungen (Verstärkungen, usw.) ausgestellt auf die Fahrgestell-Nr. Ihres Fahrzeuges (Originaldokument) .
2. Prüfung Ihres Fahrzeuges bezüglich Betriebs- und Verkehrssicherheit mit einer Anhängelast von 3'500 kg beim Dynamic Test Center (DTC), 2537 Vauffelin, www.dtc-ag.ch. Das DTC ist die vom Bundesamt für Strassen offiziell anerkannte Prüfstelle die u.a. auch Prüfbericht für Anhängelasten erstellen kann. Die Kosten für die aufwändigen Tests sind jedoch nicht unerheblich und bewegen sich im Rahmen von Fr. 5'000.- oder höher.
Ich bedaure, Ihnen keinen besseren Bericht geben zu können."
Und das wär's dann, wenigstens von der Seite des Strassenverkehrsamtes gewesen. Dem Entscheid beigelegt, ein Schreiben von DC Schweiz bei mit dem Inhalt:
"Wie eben telefonisch besprochen gibt es keine Übereinstimmungserklärung zwischen dem FZG 1J4GZ58S7TC... und der Typengenehmigung 1JA801. Das Fahrzeug mit der VIN 1J4GZ58S7TC.... wurde in den USA gebaut und für den USA Markt bestimmt und übereinstimmt daher nicht mit unserer Variante. Dieses Fahrzeug wurde nicht durch uns importiert, daher sind wir auch nicht im Besitz von Unterlagen". Neben schlechtem Deutsch - auch sonst nicht gerade kundenfreundlich, denke ich wenigstens.
Nun, das Strassenverkeramt verlangt nun das Original einer Erklärung des (amerikanischen) Herstellers. Es ist nicht anzunehmen, dass das Strassenverkehrsamt eine Fahrzeugausweiskopie eines baugleichen Fahrzeuges mit eingetragener, höherer Anhängelast akzeptiert, es jedoch meine letzte Hoffnung.
Ich weis es zu schätzen, wenn mir jemand behilflich sein könnte und danke Euch im voraus.
Gruss aus der Schweiz
Eidgenosse