Zulassung

Diskutiere Zulassung im Wrangler Archiv Forum im Bereich Wrangler Forum; Hallo, der Thread mit dem ohne Türen fahren hat mich auf einen GEdanken gebracht. Und zwar geht es mir darum das ich einen Kanada Import habe...
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jeepfürst

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wrangler yj 1991
Hallo,

der Thread mit dem ohne Türen fahren hat mich auf einen GEdanken gebracht. Und zwar geht es mir darum das ich einen Kanada Import habe. Bei den Schlüsselnummern habe ich nur nullen drin. In den neuen FAhrzeugpapieren mußten alle Änderungen eingetragen werden weil es für das Fahrzeug "keinen Datensatz" gibt.

Gibt es für dieses Auto eigentlich irgendwelche unterlagen anhand derer festgestellt werden kann was da so alles drin ist oder sein muß. Weil wenn das nicht so klar ist was da verbaut ist, dann muß ich doch - wenn nicht was im Schein steht - nix eintragen lassen weil keiner so recht beweisen kann das das nicht Original ist, oder zum Zeitprunkt des Importes und der ersten Zulassung in D nicht schon eingebaut war und damit ja wohl legitim drin ist.

Wär das nicht geil?

herbert
 
Ulrich

Ulrich

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Ja, das geht. :sleepgo:
beim Import zumindest

Nur zur Zulassung ist eine TÜV- Abnahme notwendig.
Daher sollte alles nachvollziehbar sein und irgendwie
unseren Vorschriften entsprechen. :shocked:

Handelt es sich um Umzugsgut sind Ausnahmegenehmigungen
teilweise möglich.

:shocked:
 

Timo-360

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Es kommt wohl auf das Zubehör an.
Der Tüv wird sich keine 35er Reifen beim Wrangler als Original verkaufen lassen....

Bei meinem Kanada Import wurde damals alles bei der ersten Tüvabnahme festgestellt und später im Fahrzeugbrief vermerkt.

Ich fühle mich bei Polizisten die keine Ahnung haben, sicherer wenn ich denen im Fahrzeugschein etwas zeigen kann. Sonst kann es Dir nähmlich passieren, das Du bei der Kontrolle zur Nachuntersuchung gebeten wirst und das kostet alles Zeit.

Wie es auch immer ausgeht, viel Glück.

Gruss
 

jeepfürst

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wrangler yj 1991
halt halt halt mißverständnis,

ich hab das Auto doch schon lang. Meine Überlegung ist nur ob die bei Zulassung/Tüv/rrennleitung denn überhaupt feststellen können welche Teile in meinem Auto sein müssen. Da es sich um ein Kanada Modell handelt ist die FRage ob überhaupt Details wie bei den den in Deutschland homologierten Autos bekannt sind.

Daraus folgt wieder die Überlegung wenn ich was nicht tüv gerechtes z.B. Lenkrad habe, haben Die überhaupt eine Chance haben festzustellen ob dieses Lenkrad nicht schon bei der Erstzulassung eingebaut war. Wäre es denn damit legal auch ohne TÜV? Wenn nichts nachvollziehbar verändert wurde muß ich wohl auch nichts eintragen lassen, oder?

Im Endeffekt wäre es dann so das alles schon beim Import drinne war, damit hab ich nix verändert also kann weder die Rennleitung noch die VErsicherung was machen. Wäre schön wenn es so wäre.

Wer weis dazu was?????
herbert
 

jeepfürst

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wrangler yj 1991
@ Timo360

mit den Reifen geht es natürlich nicht, die stehen ja im schein. Es geht um so kleingkeiten wie achsübersetzungen, Lenkräder Luftfilter, bullenfänger etc. also kurz alles was nicht im schein drinn steht.

herbert
 
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