YJ ohne Türen

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baron90

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Moin...
 
Sagt mal - hat jemand nen Gutachten dad der YJ ohne Türen gefahren werden darf ???
LG
 
Bodo XJ

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Hi Baron,
warst Du ein halbes Jahr in der Versenkung?
Unabhängig davon - ich habe Dir mal was angehängt.
Vielleicht hilft das B)
 
:wave:
Bodo
 
 
 
 
YJSchrauber

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Bei meinem YJ (Schweiz) steht im Fahrzeugausweis unter Karrosserie "Offen mit Blache". Das wird wohl ohne Türen gemeint sein. Von Türen steht nirgend was. Von meinem Vorbesitzer hatte ich noch Ketten entfernt.
 
catmanjag

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hopeless case
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YJSchrauber schrieb:
 "Offen mit Blache"
 
Was heisst das auf.........deutsch?
 
Ich seh die Sache geringfügig anders - muß aber nicht richtig sein. Konnte man den YJ ohne Türen als Neuwagen kaufen?
 
Oder, anders gefragt: Woher kommt die Ansicht daß die Türen beim YJ so eine Art Luxusartikel wie eine Sitzheizung im XJ seien?
 
cherokee xj

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Eine Blache ist eine wetterfeste Plane / Leinentuch.
 
Also quasi eine Softtüre / Softtop.
 
Im Juristendeutsch sicher nicht gleichzusetzen als mit "ganz
ohne Türe" - auch wenn es faktisch nahezu das gleiche ist.
 
 
 
catmanjag

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hopeless case
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Auf Google hätt ich ja mal selbst kommen können :banghead: hab das aber für einen Schreibfehler gehalten.
 
Selbst wenn man das mal ganz stupf mit "Plane" übersetzt beinhaltet das für mich noch nicht im Ansatz die Aussage daß die Türen nicht zwingend Bestandteil des Fahrzeugs sind. Es steht ja auch nicht explizit drin daß sowohl an Achse 1 und 2 rechts wie links Räder zu montieren sind - komischerweise kommt da keiner auf die Idee einfach mal ein oder zwei wegzulassen.
Der Vergleich hinkt, ich weiß. Aber ich kann die Herleitung nicht ganz nachvollziehen; kann aber mein Fehler sein.
 
YJSchrauber

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bei meinem popeligen opel frontera b steht "Offen mit Verdeck"..der hat türen :read:
 
ich werde beim jeep im sommer steck-seitenspiegel montieren im türscharnier und in kombi mit dem dreipunktgurt sollte das zumindest die grauzone erfüllen. denke je nach "situativem begutachter" ist das fahren ohne türen erlaubt oder nicht. werde mal meinen versicherungs-broker fragen.
 
Sarge

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Das hier steht dazu im Nachbar-Forum:

Rechtzeitig zum Sommer fasse ich jetzt mal wie versprochen die Ergebnisse meiner Recherchen zum Thema "Fahren ohne Türen" zusammen:

Ich habe mich mit der Frage, ob beim Jeep Wrangler das Fahren ohne Türen im öffentlichen Straßenverkehr zulässig ist oder nicht, an verschiedene Behörden und Institutionen gewendet. Das Verkehrsministerium NRW hat bis heute noch nicht geantwortet. Hier aber die Zusammenfassung der Antworten von Kraftfahrtbundesamt, ADAC, TÜV Nord, und meinem örtlichen Straßenverkehrsamt:


Wir müssen zwischen Fahrzeugen unterscheiden, die ihre Betriebserlaubnis in Deutschland per Einzelabnahme, oder auf Grund einer EU-Betriebserlaubnis erhalten haben. Listen wir mal nach Typen:


Jeep Wrangler YJ:
Meine Recherchen und die Auskunft von Jeep Deutschland haben ergeben, dass ALLE YJ-Modelle bis Modelljahr 1996 nicht per Typprüfung durch das Kraftfahrtbundesamt zugelassen worden, sondern ausschließlich durch Einzelabnahmen nach §21 StVZO (Einzelabnahme) ihre Betriebserlaubnis für Deutschland erhalten haben. Das ist erkennbar an der Schlüsselnummer "00000" unter Punkt 2.2 in der Zulassungsbescheinigung. Offensichtlich ist die YJ-Baureihe nur durch die Händler, aber nie offiziell durch Jeep Deutschland importiert worden.

Das Kraftfahrtbundesamt erklärte mir auf Anfrage, dass dort keine Homogolationsunterlagen vorliegen, und damit gibt auch keine "Typen-Betriebserlaubnis" für den Jeep Wrangler YJ.

Da in diesen Einzelabnahmen und damit dann auch in die Fahrzeugbriefe NICHT eingetragen worden ist, dass der YJ nur MIT Türen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf, können YJ-Jahrer, die unter Punkt 2.2 im Fahrzeugschein die Schlüsselnummer 00000 stehen haben (und dass müssten eigentlich alle sein), ganz legal ohne Türen fahren (natürlich nur mit Gurt und Zusatz-Spiegeln).

Und da die gesamt Baureihe des YJ VOR 1996 (Stichtag der EU-Norm für Aufprallschutz, RL 96/27/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Seitenaufprall und der RL 96/79/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Frontalaufprall) in Verkehr gekommen ist, können die also auch sowieso nicht für den YJ gelten. Eine Auflage für das Fahren MIT Türen müsste dann ganz deutlich in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein.

Ausnahme:
Der TÜV Rheinland hat 1995 ein Mustergutachten für Einzelabnahmen von Jeep YJ erstellt, dass dann Grundlage für alle Einzelzulassungen von Jeep YJ nach 1995 war. In diesem Mustergutachten Nr. 55270287-02 vom 09.10.1995 wird der Fahrzeugaufbau beschrieben als: 2-türiger Pkw, offen, Hardtop oder Klappverdeck. Die Anlage 1 des Musterberichts (Bild) zeigt das Fahrzeug ausschließlich mit Türen.

Weiter ist unter IV Punkt 1. (Änderungen, wahlweise Ausrüstung, Rüstzustände) die Möglichkeit des Entfernens der Türen nicht aufgeführt.
Damit gilt für alle YJ, die auf Grund dieses Mustergutachtes zugelassen worden sind, dann eine Türenpflicht. Das ist nachvollziehbar und logisch.

Mir ist jedoch nicht bekannt, inwieweit man diese YJ mit Türenpflicht und andere YJ ohne Türenpflicht bei einer Kontrolle unterscheiden könnte, denn beide haben als Schlüsselnummer die "00000" eingetragen. Ob diese YJ mit Türenpflicht dann noch den Zusatz "Fahren im öffentlichen Straßenverkehr nur mit Türen" im Schein stehen haben, kann ich nicht sagen - sowas habe ich bisher auch noch nicht gesehen.

Jeep Deutschland beruft sich auf diesen Musterprüfbericht und begründet damit seine Ansicht, dass ALLE Jeep (CJ, YJ, TJ) auf der Straße nur MIT Türen fahren dürfen. Das ist rechtlich jedoch nicht bindend.

Dieser Musterprüfbericht galt übrigens genau 10 Jahre ab dem Tag der Ausstellung - somit ist er inzwischen ab 2005 ungültig, und kann nicht mehr zur Neu-Prüfungen von importierten YJ herangezogen werden. Weder Jeep Deutschland noch der TÜV Rheinland waren jedoch in der Lage, mir noch eine Kopie dieses Musterprüfberichtes zur Verfügung zu stellen.


Jeep Wrangler TJ:
Im Jahr 1996 sind wie schon erwähnt die EU-Vorschriften über den Aufprallschutz in Kraft getreten. Diese Vorschriften ( RL 96/27/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Seitenaufprall und der RL 96/79/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Frontalaufprall) gelten für alle Fahrzeugbauserien mit EG-Typgenehmigung.

Der TJ hat eine solche EU-Typgenehmigung - Nr. e11*93/81*0043 - und zwar von der britischen Prüfbehörde, dem Gegenstück unseres deutschen KBA. Auf Grund dieser Genehmigung haben alle TJ in Deutschland ihre Fahrzeugbriefe bekommen.

Somit gelten die oben genannten Anforderungen AUCH FÜR DEN TJ. Laut Auskunft des Kraftfahrtbundesamtes ist der TJ MIT Türen in die Prüfung gegangen und hat dann die Genehmigung bekommen - somit sind beim TJ die Türen Teil der Voraussetzung für die Erlangung eines deutschen Fahrzeugbriefes. Baut man die Türen aus, sind die Voraussetzungen die der Wagen beim Crash-Test erfüllt hat nicht mehr gegeben.

Daraus ergibt sich, dass beim Jeep Wrangler TJ durch das Fahren ohne Türen die Betriebserlaubis erlischt. So ist ist das Fahren ohne Türen beim TJ nicht zulässig.

Das gilt dann gleichermaßen auch für alle später in Verkehr gekommenen Modelle (JK, JK unlimited).


Ausnahme:
Hat ein TJ auf Grund einer Einzelabnahme nach §21 StVZO (erkennbar an der Schlüsselnummer "00000" in der Zulassungsbescheinigung) eine Betriebserlaubnis erhalten, so gilt die Türenpflicht NICHT, denn laut Auskunft des TÜV Nord sind die Richtlinien ( RL 96/27/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Seitenaufprall und der RL 96/79/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Frontalaufprall] bei Einzelabnahmen nach §21 StVZO NICHT anzuwenden. Diese TJ dürfen auch ohne Türen fahren.


Aussage von Jeep Deutschland:
Jeep Deutschland vertritt den Standpunkt, dass das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr nur MIT Türen zulässig ist. Aus Herstellersicht ist das nachvollziehbar, um bei Unfällen Regreßansprüche abzuwenden.
Das ist jedoch rechtlich nicht bindend, da die straßenverkehrsrechtlichen und zulassungsrechtlichen Vorschriften dem vorgehen.



So, ich hoffe dass dieses ewige Streitthema damit jetzt endlich rechtlich nachvollziehbar geklärt ist.

Ich habe den Mailverkehr mit allen Institutionen und Behörden, der mich zu der o.a. Zusamenfassung geführt hat, hier abgespeichert.
 
catmanjag

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Das ist so ziemlich genau der Wortlaut von Bodo's pdf - würde mich nicht wundern wenn er in beiden Fällen der Autor ist - somit also nichts neues.
 
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XJ988 schrieb:
Das ist so ziemlich genau der Wortlaut von Bodo's pdf - würde mich nicht wundern wenn er in beiden Fällen der Autor ist - somit also nichts neues.
 
Hm - danke für die Blumen B) ... aber in diesem Fall bin ich nur der Sammler :angeL:
 
:wave:
Bodo
 
 
Sarge

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Die PDF hab ich mir nicht angesehen, schaue meistens übers Telefon rein...
 

Goldwinger18

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Hallo,
laut aussage des TÜV Rheinland dürfen alle Fahrzeuge bei denen sich die Türen ohne Werkzeug oder andere Hilfsmittel entfernen lassen auch so im bereich der STVZO bewegt werden. bedingt durch die Gurtpflicht sind auch keine Ketten nötig.
Hatte bis jetzt noch keine Probleme bei Kontrollen,und ich fahre das ganze Jahr ohne Türen.
mfg.
baron90 schrieb:
Moin...
 
Sagt mal - hat jemand nen Gutachten dad der YJ ohne Türen gefahren werden darf ???
LG
 
 
YJSchrauber

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die 2 kleinen muttern pro seite also vernachlässigbar oder quasi türen einfach gesteckt...?
 

Diana

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Um himmelswillen jeden sommer diese Diskussionen über türen ja nein was wollt ihr eigentlich ständig macht die türen weg und fahrt oder lasst sie dran und fahrt ih macht solang rum bis es malverboten wird und dann diskutiert ihr rum warum das nu verboten wurde.und seit mal ehrlich wie oft werdet ihr mit dem jeep angehalten? Ich fahr ohne türen ohne kette und steh an der Ampel neben den bullen
 
YJSchrauber

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ich habe gestern die halbtüren wieder montiert. frage mich jetzt was besser aussieht bei einem YJ mit oder ohne..;) Einfacheres Aus- Einsteigen natürlich auf jeden Fall
 
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