Unfall mit nicht eingetragenem Bügel

Diskutiere Unfall mit nicht eingetragenem Bügel im Non Tech Forum Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Bei den Kollegen von LR gerade ein Thema. Betroffen ist ein Wranglerfahrer.   Link
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HangLoose

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Bei den Kollegen von LR gerade ein Thema. Betroffen ist ein Wranglerfahrer.
 
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HangLoose

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"...Unfallfolgen mit uneingetragenem Bullfänger

Ich hatte das in einem alten Thema über Bullfänger im schwarzen Forum gepostet und wollte das euch hier nicht vorenthalten.
Das passte dort ganz gut ins Thema und ich kann mittlerweile darüber berichten, da Gras über die Sache gewachsen ist und nichts mehr in der Schwebe ist:

Ein Freund von mir hat kürzlich einen Fahrradfahrer zu Fall gebracht mit
seiner Front (Wrangler). Der Radfahrer war Schuld, aber das ist letzten
Endes egal.
Es hatte nicht lange gedauert, da meldete sich jemand 
bei ihm und bat um Vorführung seines Wagens im gleichen Zustand wie zum 
Unfallzeitpunkt, welches anhand von Bildern der Polizei nachzuvollziehen
sei. So fuhr er hin und wusste eigentlich schon worum es geht....den 
Bügel!!!
Ich mache es kurz:
Bügel war nicht eingetragen, wenn auch er eine Prüfnummer besaß und für dieses Auto konzipiert wurde.
Radfahrer hat Schadenserstz und Schmerzensgeld eingeklagt und trotz heftiger Gegenwehr gewonnen.
Die Sache war unangenehm teuer!!!! Straftat mit Vorsatz und Personenschaden! Autsch!
Der Bügel ist nun demontiert, da er selbst mit Prüfnummer und sonstigen Angaben des Herstellers nicht einzutragen ist.
Nach §21 hat er es jetzt nicht versucht, wird er auch nicht. Er hat genug davon.


Also
seid euch bewusst...im Falle des Falles seit ihr unter Umständen ganz 
schön dran, wenn das Ding nicht hieb und stichfest in den Papieren 
steht.
Ich würde das lieber mal checken!
Ich war früher auch 
jemand, der hier und da mal 13 hat grade sein lassen, aber über manche 
Regeln sollte man sich einfach nicht hinwegsetzen, besonders mit so nem 
Einsenklotz an der Front. Habe das bei meinem besten Kumpel selber 
erlebt wie böse das enden kann.


Das sollte nur mal zum Nachdenken anregen und keine wilden Diskussionen hervorrufen.
Kann ja jeder machen wie er will, aber auch Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Einzelheiten werde ich zu dem Fall nicht kundtun..."
 
Zitat aus landyfriends.net
 
sepple

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eben , dann bezahlt man halt die 10mille regress wenn man mal nen fußgänger totgefahren hat .
hauptsache man hat nen bügel !
 
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HangLoose schrieb:
"...Unfallfolgen mit uneingetragenem Bullfänger

 
[...]

 
 

Kannst Du uns verraten, um welche Art "Bullfänger" es sich gehandelt hat? Wenn ich Bullenfänger höre, dann denke ich an einen Stinger, oder war es etwa so ein einfacher Bügel zum Schutz der Winde? Und war ne Winde montiert?
 
simplydynamic

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sepple schrieb:
eben , dann bezahlt man halt die 10mille regress wenn man mal nen fußgänger totgefahren hat .
hauptsache man hat nen bügel !
Regress ist max. 5000,-
Aber wenn er natürlich mit dem Bügel umgefahren wurde ist er halt Unfallursächlich und man könnte in Regress genommen werden.
Aber wie gesagt, da steht ja noch nichts was mit Versicherung ist.
Selber mußte er ja wohl nicht zahlen. Haftpflicht..... sagt ja schon der Name ist eben ne Pflichtversicherung, die eintreten muß.

Was ich aber nicht weiß, was ist wenn die Versicherung nicht zahlt, weil Radfahrer selber schuld und der verklagt den Halter.....
Die Konstellation weiß ich nicht.
Und klar, jeder Unfall mit Personenschaden, hat eine Anzeige bzgl. Körperverletzung zu Folge.
Das zahlste immer selbst.
 

JeepWrangler

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Hallo zusammen,
 
wenn der Bügel eine ABE hat, braucht er nicht eingetragen zu werden. Sonst wären diese ABE überflüssig.
 
An meinen Motorrädern habe ich mehrere Teile mit ABE, die nicht eingetragen sind. Keine Probleme beim TÜV bzw. mit der Polizei.
 
Gruß
Jürgen
 
 

HangLoose

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"...Es ist so:

Die Versicherung hat nichts bezahlt. Hier ist dieser Spruch in kraftgetreten, den jeder schonmal irgendwo beiläufig gelesen hat:
"...bla, bla, bla sonst erlischt die Betriebserlaubnis" Eben diese Betriebserlaubnis bezieht sich auf nichteingetragene Teile. Somit erlischt auch der Versicherungsschutz.
Das ist sicher jedem klar, aber man verdrängt das wohl schonmal.

Wäre der Bügel eingetragen gewesen, wie auch immer, dann wäre es sicherlich eine ganz andere Grundlage gewesen.
In diesem Falle hat der Fahrradfahrer seinen Anwalt wohl gebeten das ganze mit dem Bügel zu prüfen, da er sich wohl auch mit Geländewagen ein bissl auskennt, oder selbst einen hat, oder wie auch immer. So wurde ein Schuh draus..."

Zitat aus landyfriends.net
"...Bezüglich des Bikers....ja, er hat plötzlich ärztliche Befunde die besagen, dass er ohne den Bügel hier und dort keine Hämatome und Prellungen davongetragen hätte..."

Zitat aus landyfriends.net
 
catmanjag

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@Jürgen (Wrangler);
 
steht da irgendwo daß das Teil eine ABE hat? Glaube ich nicht, sonst wäre die Sache wohl nicht so ausgegangen.
 
Prüfnummer ist zwar etwas schwammig, ich denke mal hierbei handelt es sich um eine Herstellerkennzeichnung, keine KBA-Nummer.
 
Davon ganz abgesehen: Steht ja dabei daß die Geschichte schon etwas älter ist, wäre mal interessant wie alt. Es haben hier schon einige Leute die im Bereich Jura und Assekuranz tätig sind / waren geäussert daß der Zahlungsausschluß der Versicherung unter den gegebenen Umständen wie erloschene Betriebserlaubnis etc. bla. blub. nicht mehr aktuell ist; zahlen müssen sie erstmal, können dich aber in Regress nehmen.
 
Hellraiser

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Selber Schuld, wer mit nicht eingetragenen Teilen durch die Gegend fährt.  :no:
 
Das letzte Wort im Falle eines Unfalles hat nicht der TÜV der zwischendurch die HU abnimmt und etwas übersieht.
Auch die Prüferstunde will bezahlt sein und der TÜV verdient am umgebauten Geländewagen keinen Cent mehr als
am vor zwei Jahren vom Band gelaufenen Polo. 
 
Das letzte Wort bzgl. Fahrerlaubnis hat schon gar nicht die Polizei, die zwischendurch mal eine Alk-Kontrolle macht,
von den nicht Serienfahrzeug-Fahrzeugscheinen total überfordert ist und ansonsten von der Materie Fahrzeug keinerlei
Ahnung hat. Kommt es aber zum Personenschaden, auch nur ein bisschen Aua, dann wird wegen Körperverletzung
ermittelt und das Auto ist schnell konfisziert.
 
Verantwortlich ist ausschliesslich der Fahrzeughalter, auch dafür, dass alle angebauten Teile ordentlich eingetragen sind.
Es sollte jedem bekannt sein, dass beim Fahren mit nicht eingetragenen Teilen die Fahrerlaubnis des Fahrzeuges erlischt.
Ohne Eintragung ----> Fahrerlaubnis ist jeder Kfz-Versicherungsbeitrag sein Geld nicht wert. Ihr erhaltet für Euer Geld
keinen Versicherungsschutz, sondern nur das Kennzeichen, damit ihr nicht jedem Dorfpolizisten sofort als auffallt. 
Im Falle des Wrangler-Halters wäre das Geld als Grillanzünder besser verwendet gewesen als es sinnfrei der Versicherung
in den Rachen zu stopfen. 
 
Ich für meinen Teil habe jede Änderung in meinen Papieren eingetragen, mittlerweile lasse ich Eintragungen streichen, weil
mir 3 volle Blätter Fahrzeugschein reichen. Ich habe kein Interesse daran potentiell irgendjemandem, den ich anfahren könnte,
eine lebenslange Rente zu zahlen.
 
Aber das soll jeder für sich selbst regeln und mit sich selbst ausmachen, welches Risiko er zu tragen bereit ist. 
 

 
 
simplydynamic

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HangLoose schrieb:
"...Es ist so:

Die Versicherung hat nichts bezahlt. Hier ist dieser Spruch in kraftgetreten, den jeder schonmal irgendwo beiläufig gelesen hat:
"...bla, bla, bla sonst erlischt die Betriebserlaubnis" Eben diese Betriebserlaubnis bezieht sich auf nichteingetragene Teile. Somit erlischt auch der Versicherungsschutz.
Das ist sicher jedem klar, aber man verdrängt das wohl schonmal.

Wäre der Bügel eingetragen gewesen, wie auch immer, dann wäre es sicherlich eine ganz andere Grundlage gewesen.
In diesem Falle hat der Fahrradfahrer seinen Anwalt wohl gebeten das ganze mit dem Bügel zu prüfen, da er sich wohl auch mit Geländewagen ein bissl auskennt, oder selbst einen hat, oder wie auch immer. So wurde ein Schuh draus..."

Zitat aus landyfriends.net
"...Bezüglich des Bikers....ja, er hat plötzlich ärztliche Befunde die besagen, dass er ohne den Bügel hier und dort keine Hämatome und Prellungen davongetragen hätte..."

Zitat aus landyfriends.net
 
das ist so nicht richtig.....
An der Geschichte stimmt was nicht.
Also ich baue mit kaputten Blinker  nen Unfall..... Die Betriebserlaubnis ist ja erloschen, da Bauteile nicht der StVZO entsprechen bzw. außer Funktion sind........
Also zahlt die Versicherung mal nicht ????
Ne, da paßt was nicht. Wie gesagt, die Haftpflicht zahlt immer, hat nur die Möglichkeit bei fahrlässig oder grob fahrlässig, Regress zu fordern.
Selbst abgemeldet zahtl ja u.U. die Verischerung da, die Versicherung ja nur ruht und nicht gekündigt ist.
Da gibt es dann ja auch keine Zulassung........
Wird sich natürlich nachher auch wieder einen Teil zurück holen.
Ist ja auch ganz klar. Wenn der Radfahrer nun schwer verletzt wäre und die Verischerung zahlt nicht........
Pech gehabt, bleibt auf allen Kosten sitzen ????  Zumindest wenn der Verursacher, den Offenbarungeid abgibt ?
Genau deshalb gibt es ja die Pflichtversicherung, die auch zur Zahlung verpflichtet ist.
Selbst wenn ich volltrunken fahre, zahlt die ja.
http://www.kfzversicherung.info/news/zahlt-die-kfz-versicherung-bei-einer-volltrunkenfahrt-den-schaden.php
 
 
Ich schätze eher, das der Fahrradfahrer im Körperverletzungsfall, Nebenkläger war und dort eine Strafe kam, die dann evtl. höher ausfiel als ohne Bügel.
Das wird dann natürlich auch nicht von der Versicherung gezahlt.
 
Hier noch was zum Thema Regressbegrenzung.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/RegressBegrenzung.php
 

Blattfederputzer

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Moin,
also gar nicht gezahlt hat sie bestimmt nicht das ist schon mal Quatsch
Regress sind max 5000€
Fakt ist allein durch die Inbetriebnahme eines KFZ bekommst du im Fall des Falles eine Mitschuld bei einem Unfall mit Personenschaden (Haftung durch Betriebsgefahr)
Im vorliegenden Fall kann es nur so gewesen sein das der Fahrer des KFZ einen erhöhten Mitschuldanteil erhalten hat da er durch Umbauten am Fahrzeug das erhöhte Verletzungsrisiko von Unfallopfern in Kauf genommen hat unabhängig von eingetragen oder nicht ABE hin oder her das kann jedem so ergehen.
Je nach finanzieller Ausstattung und Anwalt könnte man diverse Gutachten erstellen lassen ob der vorhandene Bügel die Verletzungen überhaupt verursacht oder begünstigt hat oder man läßt die Vers. die 25000€ zahlen und zahlt ein paar Jahre erhöhte Beiträge.
 
Meiner Meinung nach ist da so eine ich hab da mal was gehört Geschichte ähnlich der 2,5Milionen $ für zu heißen Kaffe bei den goldenen Bögen Story die seit Jahren durch das WWW geistern.
Bin mir auch fast sicher das ich dazu mal was gelesen hab Ende der 90er beteiligtes Fahrzeug Geländewagen  mit Bullfänger versus Radfahrer und dazu gab es dann ein Urteil  wonach durch die Betriebsgefahr auch bei Nichtverschulden ein Schadensersatzanspruch besteht eben wegen der Anbauteile
 
simplydynamic

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Ja wie geschrieben.....
Es gibt einen sogenannten Leistungsentfall der Versicherung wenn  du deine Obligenheitspflichten verletzt. Also besoffen fährst, nen Fahrzeug ohne BE (Betriebserlaubnis) fährst, mit 120kmh durch die Stadt usw.
Allerdings ist der Leistungsentfall nicht für das Opfer. Der bekommt von der Versicherung immer die Entschädigung. Ist Gesetz. Kein weiterer Kommentar oder Ausnahme.
Allerdings kann es einen Leistungsentfall dir gegenüber (Versicherter) geben.
Heißt also die Versicherung kann dich ggf. im Nachhinein in Regress nehmen.
Aber auch da gibt es halt Gesetze zu, wie oben gepostet.
Du kannst also max. 5000,- (im ungünstigsten Fall) bzw. 2500,- (in der Regel) in Regress genommen werden.
 
Die Story von, zu breite Reifen, damit einen in Rollstuhl gefahren und bis ans Lebensende zahlen, ist eben nur ein Märchen.
 
 
 
 

HangLoose

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Sehr interessante Links!! War mir neu.
 
Also irgendwie ein Freibrief zum hemmungslosen Anbau von nicht tüvbaren Teilen...
 
Bzw. die Anzeige wg. Körperverletzung geht dann nicht auf die KFZ-Versicherung, sondern ist mein Bier.
 
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Die Bußgelder und Anzeigen sind immer deins.
Sobald jemadn verletzt wird ist es eben eine Körperverletzung. Selbst wenn "nur" ein Beifahrer vom Geschädigten angibt, er hätte Schleudertrauma, Nackenschmerzen.
Da mußt du eben unterscheiden.
Strafrecht und Zivilrecht.
Alles was die Polizei macht, oder Staatsanwalt, ist Strafrecht. Das geht immer zu deinen Lasten.
Also Bußgeld für Körperverletzung, Bußgeld für  Fahren mit nicht eingetragenem Bügel, Besoffen, zu schnell  usw.
 
Das was der unfallgegner von dir will, also Schadensersatz, Schmerzengeld usw..... ist Zivilrecht.
Dafür tritt eben deine Versicherung ein. immer und Ausnahmslos. Da sind sie nach dem Verischerungsgesetz nach halt verpflichtet.
Und ggf. greift dann eben die Leistungsfreiheit,  wonach sie dann Regress verlangen koönnen. Welcher aber, siehe Link, auch durch das Versicherungsgesetz gedeckelt ist.
 
Ich habe hier sogar Urteile gesehen, nachdem ein zu lauter Auspuff noch nicht mal die BE erlöschen läßte, da er  keine Gefahr darstellt, ebenso wie  falsche Reifengröße.
Mich wundert es aber deshalb, dass es anders umgesetzt wird.
 
Dennoch kannst du ja in Regress genommen werden. Ich meine ich möchte auch nicht 2500-5000,- für nen Unfall zahlen.
Aber sagen wir mal, die Folgen sind doch  überschaubar.
 
Ich stell mal alles was dazu gehört hier an Links ein. 2-3 pdf Dateien habe ich aber nur auf dem PC jetzt...... Da ging es sich um Betriebserlaubnis (BE) und erlöschen Selbiger
 
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Trunkenheitsklausel01.php
http://www.verkehrslexikon.de/Module/RegressBegrenzung.php
http://www.verkehrslexikon.de/Module/BetriebsErlaubnis.php
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Betriebserlaubnis01.php
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312
http://dejure.org/gesetze/VVG/117.html
 
Ab Seite 17 sollte es hier interessant werden
http://www.verkehrsanwaelte.de/uploads/media/reform-vvg-versicherung.pdf
 
http://www.rechtslexikon.net/d/kraftfahrzeug-haftpflichtversicherung/kraftfahrzeug-haftpflichtversicherung.htm
http://www.rechtslexikon.net/d/leistungsfreiheit/leistungsfreiheit.htm
 
 
 
 
 
Insofern stimmt an der Geschichte irgendwas nicht. Entweder wieder so eine Urban legend, von mein Kollege der Bruder hat vom Schwager gehört......
Oder jemand will so ne Story verbreiten um seine Meinung, Willen durchzusetzen.....
Es wurde etwas verdreht....Versicherungsleistung, etwaige Bußgelder, Zivilrecht und Strafrecht.
 
Oder  er hat sich richtig übern Tisch ziehen lassen.
 
Gurti

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Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.
Was bei einem Gerichtsverfahren herauskommt hat weniger mit der Gesetzeslage zu tun als mit dem Können des jeweiligen Anwalts. 
 

StefanSolingen

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Also manchmal Frage ich mich echt, was hier für Diskussionen geführt werden.
 
Es gibt genug TÜVbare Umbauten für den Wrangler, wer Spezialumbauten braucht und dann ein Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, der handelt erst einmal unverantwortlich.
 
Ob man da mit nem blauben Auge rauskommt, ob man einen guten Anwalt hat oder braucht und ob die Versicherung zuerst zahlen muss, geht leider vollständig am Thema vorbei.
 
Egal ob die Geschichte nun ganz wahr ist, oder nur einen solchen Kern hat, wer aus dem Wrangler seinen eigenen Proto macht, der darf eben nur noch im offroad Gelände fahren und kann sich über sein Wettbewerbsfahrzeug freuen.
 
Selbiges gilt für die MT Fahrer, die bei Eis und Schnee unterwegs sind und bei Glätte andere Verkehrsteilnehmer gefährden, weil sich Bremsweg verdreifacht. Bitte verschont mich jetzt dem MT im österreiischen Tiefschnee auf dem Weg zur Bergstation, die einzige Ausnahme in der die im richtigen Winter mit Glatteis Sinn machen.
 
Ich fahre ja selber Wrangler und baue gerne um, aber wenn eine solche "Spezialkonstruktion" einmal eines meiner Kinder oder meine Frau/Familie verletzen sollte, dann sind die Polizei und die Versicherung das kleinste Problem des betreffenden Fahrzeugführers.
 
In diesem Sinne, überlegt euch mal wie wichtig die Optik oder Geld sparen (und TÜV unkonform umabuen) wirklich sind.
Beste Grüße
RubyONE
 
simplydynamic

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Na.... ich leg meine Hand dafür ins Feuer, dass 95% aller umgebauten JK´s nicht mehr TÜV konform sind obwohl alles eingetragen.
Es gibt da ne Menge Fallstricke und auch die TÜV Prüfer schreiben nur in die Papiere was in den TÜV Gutachten steht. Zu gerne  vergessen sie andere Bestimmungen und meinen  für die Einhaltung ist der Fahrzeughalter zuständig.
 
Ein schöne Beispiel dazu sind die überstehdnen bzw. nicht abgedeckten Reifen.
Schon bei 2" Höherlegung sind ja schon die reifen nicht mehr entsprechend der Schablone die es zu der EU Bestimmung gibt nicht mehr abgedeckt.
Höhe von Beleuchtungseinrichtung und Kennzeichen ist ein  nettes Thema, was viele vergessen udnd ann plötzlich nur der pingelige TÜV Prüfer in NRW oder Hessen  findet.
 
Auch das Thema Wintereifen ist  eigentlich ein gutes Beispiel. Schreit doch jeder im Winter muß man gute Winterreifen mit Kennzeichnung haben, vergessen das im März plötzlich alle.
Viele fuhren (und fahren imer noch) im März bei 22°C noch mit ihrne Winterreifen rum. Das ist einfach Verantwortungslos. Weiß doch jeder , dass sich der Bremsweg  und Strassenlage dadurch extrem verschlechtert. Würde mir jemand  am 16.03. bei Sonnenschein und 21° ins Heck rauschen, würde ich auch darauf hinweisen, dass das für die Wetterverhältnisse nicht die  angepaßte Fahrzeugausrüstung war........ Und dank RSV würde ich auch versuchen das vor Gericht zu bringen.
 
Wie dem auch sei...... wir wissen nicht was hinter der Geschichte steckt. Wurde  hier doch nur über die Strafe im Strafrecht geschrieben ? Gab es evtl. eine Berufungsverhandlung, die  doch gewonnen wurde ?
Die gesetzlichen und versicherungstechnischen Grundlagen sind hier alle ausführlich beschrieben. Jetzt kann sich jeder selber eine Meinung bilden und entsprechend handeln.
 
 

HangLoose

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Nur um das klarzustellen Ruby, mein letzter Beitrag war ironisch gemeint. Ich halte nichts davon, sich das Auto mit z.B. Eigenbau vollzuknallen oder untüvbares Amizeug.
 
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Unfall mit nicht eingetragenem Bügel

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