TÜV-Story

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GerRmnn

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Hi Leute!

Am Freitag war es soweit. Die HU und AU waren fällig, und ich mußte meinen Bodylift eintragen lassen. Also um 14:00 Uhr hin zu meinem GTÜ-Fachmann meines Vertrauens. Bodylift nach § 19 dachte ich ist bei ihm kein Problem.
Ich legte alle Papiere auf den Tisch, der Fachmann prüfte, und meinte "Da sind mehrere Dinge, die da aufeinander wirken können (Breite Reifen, Fahrwerkerhöhung und jetzt noch der Bodylift). Laß das lieber eben beim TÜV machen. Ich weiß nicht ob ich das überhaupt darf." :no:
Nagut, der TÜV ist nicht weit, also eben rüberfahren, zur HU komme ich wieder.
Der Prüfer beim TÜV schaute sich interessiert die Unterlagen an, maschierte raus, prüfte und kontrollierte. So weit so gut. Dann aber nahm das Verhängnis seinen Lauf. Er zückte sein Maßband und finf an wie wild alle Lampen- und Leutenhöhen zu messen.
"Das trage ich ihnen so nicht ein! Die Rückstrahler sind zu hoch!" ;)
Meine Frage war nun:" Wie beheben wir das Problemchen? :no:
"Sie müssen die Rückstrahler in den Rücklichtern abdecken und andere anbringen. die dann in der richtigen Höhe (max 900 mm) sind. Wenn sie das dann erledigt haben, kommen Sie wieder. Aber nur bis 16:00 Uhr. Später geht's heute nicht mehr."
Ich hatte mir extra frei genommen, und es war bereits 15:00 Uhr.
Beine in die Hand, ab zum Zubehörhändler, dann hatte ich schon mal die Rückstrahler. Jetzt "Wie abdecken " :) "Ah, Ja, In meiner Firma haben wir Sprühdosen Abklebeband..."
Also los (normale Fahrzeit 30 Min. hin, 30 Min zurück, also Gas). Abgeschraubt, abgeklebt, drüberlackiert und eben 'nen Fön drangehalten zum schnelleren Trocknen. Wieder drangeschraubt.
Um 15:57 Uhr stand ich wieder vor dem Prüfer. Der einzige Komentar war:"Das ging aber fix!"
Nochmal das Maßband drangehalten, "Jau, das passt!", und fertig war meine TÜV-Bescheinigung. Naja, da waren noch ein paar andere Leute(HU, AU, usw...).
Jetzt war Warten angesagt. Ein Corsa-Low-Budget-Tuner lullte much dann fast in den Schlaf.
Auf jeden Fall wurde es immer später. Mein GTÜ-Fachmann hat nur bis 17:30 Sprechzeit. HU und AU lag ja auch noch an.
Um 16:45 hatte ich endlich meine ersehnte Bescheinigung. Von da an lief alles wie am schnürchen. HU ohne Mängel, AU ohne Mängel! Alles paletti. :urgh:
Am Samstag habe ich dann mal mir die StvZo vorgenommen. Die ganze Hektik mit dem Abdecken usw. hätte garnicht sein brauchen. :beerchug: Es hätte gereicht, wenn zwei zusätzliche Rückstrahler angebracht worden wären. :newbie:
Schade, daß die Spezialisten nicht wirklich Durchblick haben. Man könnte sich mit Sicherheit eine Mänge Rennereien sparen. :wave:
Aber sei es drum. Ich habe meine Plaketten und fertig. :no:

Schöne Grüße
Gerd
 
MarkusYJ

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Na dann Glückwunsch. Als ich meinen Body eintrage lassen hab wollte er garnichts von Rückstrahler und so wissen.
Aber nu hast es ja. kannst ja das zeug wieder abbauen :beerchug:
 
GerRmnn

GerRmnn

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Der Lack it auch schon wieder runter. Die Zusätzlichen Rückstrahler fallen bestimmt bei Zeiten auch ab. :beerchug:

Gerd
 
2501ratte

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wo ich meinen bl eintragen lassen wollte --- verlangten die tueff-prüfer ein festigkeitsgutachten für die neuen bolzen

die lichter am jeep waren ok

grüsse dirk
 
CJ7Thomas

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JAJA der leibe TÜV ICh habe das 4" FW dei 35 Schäkel und einen 2 " BL ein 3 " würde nicht mehr gehen oder 35er Reifen weil dann die Oberkannte der Hauptscheinwerfer über 120cm sind und das ist die höchste stelle die sie haben dürfen. ICh versuch jetzt mal bei nem andern TÜV.
cu Thomas :beerchug:
 

hape

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hab grad mal nachgemessen. die oberkante der "katzenaugen" ist 98 cm hoch. trotzdem hatte der tüver alles ohne murren abgenommen.

hatte der tüver bei dir eigentlich die korrekte einstellung der scheinwerfer kontrolliert? das steht ja im gutachten. bei mir hatte der auch das nicht gemacht.
 
DieTerMiete

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... ich hab doch auch keine Ahnung.
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Ich war zur HU in einer Werkstatt da kommt täglich ein Inginör vorbei und macht die Abhahmen.
Der hat sich dann Total von meinem Zweiseitigen Fahrzegschein beeindrucken lassen und hat dann auch nicht mehr viel gesagt. :newbie:
Anschließend habe ich dann den Werkstattchef gefragt: habt ihr eigentlich gar kein Scheinwerfertester?
er: nö!
ich: gehört das denn nicht zur HU?!
er: wir haben keinen, darum fällt das weg! :beerchug:

... ja ne, is klar! ich komm öfter!

Gruß Chriss
 
GerRmnn

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hatte der tüver bei dir eigentlich die korrekte einstellung der scheinwerfer kontrolliert? das steht ja im gutachten. bei mir hatte der auch das nicht gemacht.
Hi Hape!
Scheinwerfer hat er nicht kontrolliert, nur die Höhe. Hat der Prüfer warscheinlich nachher vergessen. Die Scheinwerfer hatte ich eh schon ein wenig runtergedreht, weil mich entgegenkommende Fahrzeuge schon angeblinkt hatten. Bei der HU standen sie auch richtig.

Gerd
 

hape

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wie ist das eigentlich bei denen mit mehr lift und 35ern?
da ist die oberkante der frontscheinwerfer ja wirklich zu hoch (über 120 cm). müssen die offiziell andere frontscheinwerfer auf die stoßstange bauen? oder drücken die tüver da beide augen zu?
 
GerRmnn

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Ich denke, mit dem richtigen Prüfer und er entsprechenden Auslegung der Vorschriften geht bestimmt Einiges.
 
DieTerMiete

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bie 35er mußte halt mit wenig Luft zum Tüv! :beerchug:
 
the Jeep

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Hallo freunde,

nun GERMnn fragt wieso man beim Tüv (in AT bei den Landesprüfstellen) immer nur auf Ärger stößt.

Is ganz einfach, durch EU-Regeln die am Fließband produziert werden wissen die Ingerl gar nix mehr. Ein Landesprüfstellenleiter in AT, sagte mir vor kurzem, nachdem ich wiedermmal im Bezug auf ne EU-Richtlinie für eines unserer Clubmitglieder interveniert habe, weil der Prüfingerl mal wieder blödsinn von sich gab, das alle zuständigen Prüfer mindestens wieder mal 3 bis 4 Monate auf Schulung gehören würden, damit die am letzten Stand der Dinge sind.

Es ist zumindest bei uns in AT schon so, das der der die Gesetze kennt das typisiert kriegt was er will sofern er sich im Rahmen der Gesetze befindet und der andere der sich ebenfalls im Rahmen der Gesetze bewegt, aber ned weis auf welche EU-Richtlinie er sich berufen sollte, die Typisierung verweigert wird, wenn der Prüf-Ingerl der Meinung is das er mal irgendwo gelesen oder gehört hat das es so ned geht.

Würden wir ZIVI Bürger so agieren (zB ich als Unternehmer die für mich wichtigen Gesetze nicht am neuesten Stand haben) so heist es klar "unwissenheit vor dem Gesetz schützt ned davor". Bei den prüf-Ingerl sannns dann halt Irtümmer.

Und da die Bevölkerung eh leiber vor der OBRIGKEIT kniend winselt, statt aufrecht kämpft, wird sich das sooooooooo schnell ned ändern.

Hab in den letzen 2 Jahren selbst 3 Klagen wegen Amtsmißbrauch eingereicht und in 3 Fällen gewonnen und jedesmal nen Prüf-Ingerl seinen Prüf-Job gekostet, daher kennen mich fast alle Landesprüfstellenleiter in AT und pinkeln mir ned ans Bein sondern prüfen den Rechtsgehalt dessen was ich für mich oder einen unserer Clubmitglieder in den Raum stelle. Is natürli arbeit und Fehler kannst Dir dabei ned erlauben, denn einmal falsch liegen und die Reputation is hin.

Beispiel: versucht mal ne ARB BullBar in DE oder AT zu typisieren. Wetten das Ihr die inkl Rahmbügel, also original ned durchbringt :newbie:

Durch meine Klage 2003 beim EU-Bürgergerichtshof gegen den STAAT Austria den ich gewonnen hab, weis ih wies geht und hab in AT auf der Basis der Rechtserkenntniss bis dato über 20 ARB Bullbar zur Typisierung gebracht. Neueste Aktion is der Umsatnd das wir als EU ja in den letzen Jahren aufgegangen sind wie ah Schwangere mit Drillingen und so neue, gleichwertige EU-Länder gekriegt haben.

Nun heißt es in der EU, das wenn ein Teil ein EU-Weites Teilegutachten besitzt ned mehr typisiert werden muß sondern nur die Montage durch nen Fachbetrieb erfolgen muß und fertig, wie das zB mit den AHK`S is. Auch gibt es hierfür seit heuer erleichterungen, die besagen das wenn EU-teilegutachten vorliegt egal von welchem Land ausgestellt so müßen das alle anderen Länder anerkennen, obs wollen oder ned.

Auf der Basis werden zB Quads in miesester Qualität aus China, einfach in Lettland oder Litauen und seit neuem in Rumänien im Bezug auf COC geprüft und mit EU-Typenschein ausgestattet und in DE und AT muß auf dem COC hin ein nationaler Typenschein ausgehändigt werden. Natürli is das oft ah Wahnsinn wenns euch die Scheißnähte der JINGJANG Quads anschauts, aber glaubts mir, kein TÜV Prüfer oder Landesprüfstellen-Ingerl würde sich je trauen eine Verfahrenslavine im bezug auf den COC je zu machen, das würde er politisch ned überleben.

Und genau da setz ich seit neuem an. Sind grad dabei ne BULLBAR ähnlich wie die ARB inkl Bügel fertigen zu lassen (in nem Billig EU-Land) mit nem EU-TEILEGUTACHTEN auszustatten das die dortigen Behörden im Hinblick auf die Arbeitskräfte ausstellenund diese BULLBar muß dann der Offroader ned mal mehr eintragen lassen, wie eben bei ner AHK.

Freu mich schpon wenn ich die ersten nach AT bringe (ca mitte August) und hier vermarkte. Die Montage kann jede Werkstatt machen und die Dinger muß keiner mehr typisieren. Selbiges haben wir mit Fahrwerken vor, sowie mit STROKER 4,7 und 4.9 die wir ebenfalls in diesem Entwicklungsland innerhalb der EU einmal mit nem EU_TEILEGUTACHTEN ausstatten und dann innerhalb der geilen EU legal verhöckern und die die die Engines haben auch legal fahren.

PS: Mustergutachten kosten dort ca 10% vom Preis wie bei euch in DE oder bei uns in AT :beerchug:

Ich liebe die EU und ihre Möglichkeiten die Sie ihren Bürgern bietet.
 

wrangler0_13

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wo ich meinen bl eintragen lassen wollte --- verlangten die tueff-prüfer ein festigkeitsgutachten für die neuen bolzen



grüsse dirk
bei mir wollte der gute herr vom TÜV ein bei ersten versuch ein festigkeitsgutachten der spacer :beerchug:

zitat: kein festigkeitsgutachen, kein eintrag ( hatte ein ABE/ Teilegutachten ) :newbie:


zweiter versuch: anderer prüfer >>>>>>>>>>>>> keine probleme :)

Oliver :wave:
 

hape

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trotz tüv-teilegutachten ein festigkeitsgutachten?
ja spinnen da einige denn total...?
 

wrangler0_13

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trotz tüv-teilegutachten ein festigkeitsgutachten?
ja spinnen da einige denn total...?

zitat TÜV- Mensch: ich kann ja nicht nachvollziehen wie sich der kunststoff bei kälte bzw. wärme verhält( zerbröselt od. od wachsweich wird ) :beerchug:

" deshalb kann er es nicht verantworten " und außerdem hat er noch nie eine solche art der fahrwerkshöherlegung gesehen. :newbie:




Oliver :)
 

hape

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wenns ein gutachten gibt, dann MUSS er es eintragen wenn die teile richtig verbaut sind. alles andere hat ihn nicht zu interessieren.
gleich bei der geschäftsleitung der TÜV geschäftsstelle beschweren über die inkompetenz des prüfers. der macht so einen mist dann nie wieder.
 
the Jeep

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wenns ein gutachten gibt, dann MUSS er es eintragen wenn die teile richtig verbaut sind. alles andere hat ihn nicht zu interessieren.
gleich bei der geschäftsleitung der TÜV geschäftsstelle beschweren über die inkompetenz des prüfers. der macht so einen mist dann nie wieder.
Hallo Leute, genau das meine ich mit meinem obigen Beitrag.
 
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