M1G und M1 sind verschiedene Klassen, das wird ja nicht nur so zum Spaß unterschieden.
Es gibt einige Vorschriften, die für M1/N1 gelten, aber nicht für M1G/N1G.
Hat man ein "G" dabei, vereinfacht das uU. die Argumentation bzgl. der Notwendigkeit eines Geräteträgers.
Such Dir einen exakten Geräteträger (Stoßstange) raus, und fahr mit BIldern (A4, Farbe) zu einem TÜV mit aaS. Dem erkläsrt Du alles.
Vermeide Worte wie Bullenfänger, Personenschutzbügel usw.
Hilfreich ist auch ein gutes Argument , warum Du das so brauchst.
("Das sieht voll cool aus, und habewolle!" ist vollkommen legetim, aber nicht beim TÜV ;P)
Gruß