TÜV Eintragung einer Stoßstange bei über 2500kg Gesamtgewicht

Diskutiere TÜV Eintragung einer Stoßstange bei über 2500kg Gesamtgewicht im Technik allgemein Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Nach etlichen Stunden Recherche bezüglich der Eintragungsfähigkeit diverser Stoßstangen in diversen Längen in Verbindung mit der Einhaltung eines...
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Nicolaswe

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Nach etlichen Stunden Recherche bezüglich der Eintragungsfähigkeit diverser Stoßstangen in diversen Längen in Verbindung mit der Einhaltung eines ausreichenden Fußgängerschutzes, bin ich immer öfter auf den Hinweis gestoßen, dass ab einem zul. Gesamtgewicht von über 2500kg die Richtlinien ein wenig anders aussehen.

Kann mir jmd erklären welchen Unterschied das Gesamtgewicht auf die Eintragung eines Windenträger/Arbeitsträgers macht ?

Ich habe auch schon in anderen Foren (die Richtigkeit dieser Aussagen sei natürlich dahingestellt) gelesen, dass ab 2500kg Gesamtgewicht der Personenschutz nicht mehr gewährleistet sein muss etc.

Für eine Aufklärung wäre ich daher sehr dankbar und ob dadurch die Eintragung leichter ist.

Vielen Dank im Vorraus
 
Heisseluft

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Lalala...
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2500 kg war wohl die Grenze, welche 2007 beschlossen wurde, allerdings sollte dies auf alle Fahrzeuge ausgeweitet werden, ob das geschehen ist...Keine Ahnung...
 
Deshalb werden besondere Stossfänger gerne als Geräteträger klassifiziert (Seilwinde), was eine Eintragung vereinfacht.
 

Oscarandhisbin

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Dummerweise hat der JKU nur 2450 kg
 

Nicolaswe

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mein JKU hat 2585kg im Fahrzeugschein stehen und daher die Frage, ob die Eintragung für eine Stoßstange die vielleicht nicht zu 100% den Fußgängerschutz gewährleistet einfacher Bzw möglich ist?
 
LB56

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2500 kg war wohl die Grenze, welche 2007 beschlossen wurde. So nicht Richtig, 3500 kg ist die Grenze
 
Hamilkar

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Gibt es eine Quelle auf die sich diese Forenaussagenberufen, dass sich ab 2500 kg zGg was ändert?
 
Gruß
:)
 
Heisseluft

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Wer will kann das ja mal durchackern...die 2500kg erscheinen erstmalig bei "nachstehende Gründe" (7) ...
 
https://www.jurion.de/gesetze/eu/32009r0078/?from=1%3A2929713%2C1%2C20091124
 
https://www.jurion.de/gesetze/eu/32009r0078/10/?from=1%3A3501321%2C1%2C20090224
 
https://www.jurion.de/gesetze/eu/32009r0078/anhang_1/?from=1%3A3501321%2C12%2C20090224
 
Letzeres ist der Interessanteste...(wer selber konstruieren möchte)
 
Und hier steht, wofür und wie lange die 2500 kg gelten...
 
https://www.jurion.de/gesetze/eu/32009r0078/9/?from=1%3A3501321%2C1%2C20090224
 
 
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Tobias67

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Nicolaswe schrieb:
mein JKU hat 2585kg im Fahrzeugschein stehen und daher die Frage, ob die Eintragung für eine Stoßstange die vielleicht nicht zu 100% den Fußgängerschutz gewährleistet einfacher Bzw möglich ist?
Sorry, aber bei solchen Äußerungen stellen sich mir die Nackenhaare hoch. Weniger Fußgängerschutz - wen störts - bis da mal ein Kind zwischen den geparkten Autos raus gelaufen kommt.

Ich wünsche Dir dann mal viel Glück, wenn Dich der 40zig-Tonner mit riesen Bullenfänger ungebremst auf der Landstrasse quer nimmt, weil Deine Karre abgesoffen ist. Kommt dann ungefähr aufs gleiche raus.

Autos pimpen ist ja schön und gut, wenn es dann aber ums umschiffen von Vorschriften geht, welche andere schützen sollen, dann sollte man mal ein bischen weiterdenken.

Grüsse
Tobias
 
Heisseluft

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wenn ein Kind, Oma, Besoffener vor einen JKU läuft, warum auch immer, hat es/er/sie nachher andere Probleme, als eine Stosstange, da helfen 85kg mehr oder weniger auch nicht. Gleiches bei Motorrädern...Straßenbahnen....endlose Listen könnte man erstellen...
 
Der Beste Schutz wäre zu Hause zu sitzen (gilt für beide Seiten)...
 
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Ich tu mein möglichstes für den Fußängerschutz indem ich einen Kleinwagen statt des eigentlich bevorzugten Pickup fahre. :thefinger_red:
 

JoergMoeller

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Heisseluft schrieb:
2500 kg war wohl die Grenze, welche 2007 beschlossen wurde, allerdings sollte dies auf alle Fahrzeuge ausgeweitet werden, ob das geschehen ist...Keine Ahnung...
 
Deshalb werden besondere Stossfänger gerne als Geräteträger klassifiziert (Seilwinde), was eine Eintragung vereinfacht.
 

Hallo,
 
mein TÜVer hat sich die Unterlagen der Typzulassung hergenommen und die Eintragung abgelehnt, weil mein 2016er diesen erweiterten Fußgängerschutz bei der Typzulassung hatte. Damit waren für ihn alle Argumente a la "Geräteträger", Fahrzeugklasse M1G, zGG > 2,5tm ... vom Tisch. Das ganze habe ich mit drei TÜV Stellen durchexerziert, jeder hatte eine andere Meinung zu dem Thema, warum es nicht geht.
 
Die Eintragung hat dann ein anderer TÜVer 300 km von meinem Heimatort gemacht.
 
Am besten vorher einem TÜVer suchen (Westdeutschland( und mit dem das Vorhaben klären. Bilder von der Stoßstange machen, Bilder von Jeeps mit dieser Stoßstange mitbringen, selbst hinfahren und ein persönliches Gespräch führen. Darauf achten dass Du mit einem Sachverständigen und nicht mit einem Prüfer sprichst. Prüfer können nur mit Gutachten Eintragungen machen, Sachverständige auch ohne.
 
Wenn alles nicht hilft - geh zu einem der bekannten Offroad Spezialisten und lass es einbauen und eintragen. Kostet zwar ein paar Hunderter extra, scheint aber der einfachste/einzigste Weg zu sein.
 
Gruss
Jörg
 

Nicolaswe

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Tobias67 schrieb:
Sorry, aber bei solchen Äußerungen stellen sich mir die Nackenhaare hoch. Weniger Fußgängerschutz - wen störts - bis da mal ein Kind zwischen den geparkten Autos raus gelaufen kommt.

Ich wünsche Dir dann mal viel Glück, wenn Dich der 40zig-Tonner mit riesen Bullenfänger ungebremst auf der Landstrasse quer nimmt, weil Deine Karre abgesoffen ist. Kommt dann ungefähr aufs gleiche raus.

Autos pimpen ist ja schön und gut, wenn es dann aber ums umschiffen von Vorschriften geht, welche andere schützen sollen, dann sollte man mal ein bischen weiterdenken.

Grüsse
Tobias
@tobias:

Wir reden hier von Stoßstangen wie beispielsweise der 10th anniversary der US-Modelle oder der Mopar Stoßstange, wo eine Radabdeckung von vorne gewährleistet ist, aber eben nicht bis zu den Serien-Kotflügeln noch.

Ob dadurch ein größeres Sicherheitsrisiko ausgeht als von einer Serienstoßstange sei mal wirklich dahingestellt.

Da ist meiner Meinung nach das Risiko, das von einer Höherlegung ausgeht wesentlich größer, da die Stoßstange damit immer mehr in Richtung Kopfhöhe eines kleinen Kindes ansteigt.

Also wäre ich erstmal ein wenig vorsichtiger Leute aufgrund ihrer Stoßstangen direkt so scharf zu verurteilen.
 

Nicolaswe

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JoergMoeller schrieb:
 
Hallo,
 
mein TÜVer hat sich die Unterlagen der Typzulassung hergenommen und die Eintragung abgelehnt, weil mein 2016er diesen erweiterten Fußgängerschutz bei der Typzulassung hatte. Damit waren für ihn alle Argumente a la "Geräteträger", Fahrzeugklasse M1G, zGG > 2,5tm ... vom Tisch. Das ganze habe ich mit drei TÜV Stellen durchexerziert, jeder hatte eine andere Meinung zu dem Thema, warum es nicht geht.
 
Die Eintragung hat dann ein anderer TÜVer 300 km von meinem Heimatort gemacht.
 
Am besten vorher einem TÜVer suchen (Westdeutschland( und mit dem das Vorhaben klären. Bilder von der Stoßstange machen, Bilder von Jeeps mit dieser Stoßstange mitbringen, selbst hinfahren und ein persönliches Gespräch führen. Darauf achten dass Du mit einem Sachverständigen und nicht mit einem Prüfer sprichst. Prüfer können nur mit Gutachten Eintragungen machen, Sachverständige auch ohne.
 
Wenn alles nicht hilft - geh zu einem der bekannten Offroad Spezialisten und lass es einbauen und eintragen. Kostet zwar ein paar Hunderter extra, scheint aber der einfachste/einzigste Weg zu sein.
 
Gruss
Jörg
Danke Jörg für die ausführlichen Infos. Wie hoch waren die Kosten für die Eintragung ?
 
Hamilkar

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@ Heisseluft: Danke für die Links.
Der Selbstbau Teil ist spannend!
 
 
Dabei gehts es, um bei diesen 2500 kg zu bleiben, aber um Neu(!)-Fahrzeuge, und das untersagen von
Verkauf, der Zulassung und der Inbetriebnahme folgender Neufahrzeuge:
https://www.jurion.de/gesetze/eu/32009r0078/9/?from=1%3A3501321%2C1%2C20090224
 
Dabei geht es um Fahrzeuge der Klasse M1 bzw. N1.
Man könnte nun argumentieren, dass der JK zur Klasse M1G gehört und somit nicht darunter fällt.
 
Diese Um-die-Ecke-Technik mit Einbau und Eintragen lassen beim Händler hatte ich mal mit dem
TÜV-Sachverständigen des Vertrauens ausführlich erörtert.
Er sagt, wenn das legal eintragbar ist, dann darf das auch jeder aaS eintragen.
Da müsse man sich nicht extra an ein solches Unternehmen wenden, die groß mit "inkl. Eintragung" werben.
 
 
@ Nico,
was für eine Stoßstange möchtest Du denn montieren?
 
Gruß
:)
 
 
 

Nicolaswe

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@hamilklar:

Nach dem Durchforsten des Bilder JK/JKU - Threads würde mir ein Stubby-bumper sehr gut gefallen. Wie stehen da die Chancen ?

Wenn dies nicht möglich ist, etwas in die Richtung wie den 10th anniversary bumper, Smittybilt XRC Mod und alles was einer modularen Stoßstange ähnlich kommt .

Ich möchte eigentlich ungern den Weg über einen Händler gehen, da diese Rund-um-Eintragungs-Pakete bei 250-400 extra nur für den TÜV liegen , was ich nach zahlreichen Telefonaten mit zahlreichen Händlern erfahren habe.
 

Nicolaswe

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Und welche Unterschiede ergeben sich bei einem Fahrzeug der Klasse M1G ? Hab nämlich gerade mal im Fahrzeugschein nachgesehen
 
Heisseluft

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M1G heisst nur, das das es ein Fahrzeug der Klasse M (1) ist, welches als geländegängig bezeichnet werden kann, weil es mindesten fünf der sechs Anforderungspunkte erfüllt....
 
goahead

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Mittel DE ..
Nicolaswe schrieb:
@hamilklar:

Nach dem Durchforsten des Bilder JK/JKU - Threads würde mir ein Stubby-bumper sehr gut gefallen. Wie stehen da die Chancen ?

Wenn dies nicht möglich ist, etwas in die Richtung wie den 10th anniversary bumper, Smittybilt XRC Mod und alles was einer modularen Stoßstange ähnlich kommt .

Ich möchte eigentlich ungern den Weg über einen Händler gehen, da diese Rund-um-Eintragungs-Pakete bei 250-400 extra nur für den TÜV liegen , was ich nach zahlreichen Telefonaten mit zahlreichen Händlern erfahren habe.
 
Hallo Nicolaswe,
 
wenn es ein "street legal" JK bleiben soll , sind die Changen für einen Stubby = 0  ( Radabdeckung , Personenschutz )
Die modularen ohne "Personenschutzbügel" , wie RR XHD mit den hohen Abschlüssen per §21 StVZO ( §19(2) StVZO) bei den
bekannten Händlern, hatte das Thema wie viel andere hier auch, gilt für Fahrzeuge mit EU Typzulassung.
Bei einem US JK mit z.B. 10 th anni bumper ab Werk sieht es wieder anders aus ..
 
Gruß goahead + viel Erfolg.. :read:
 
 

Nicolaswe

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Wenn man sich mal diverse Umbauten von bekannten Händlern anschaut, fahren da nicht gerade wenige mit ner Stubby Stoßstange durch die Gegend. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass man lediglich für die Eintragung die High Clearence Ecken braucht, danach kann man sie gerne runterschrauben, da im Bericht der Eintragung keine Länge eingetragen wird. Also wird selbst da wieder n wenig geschummelt.

Diese Sache mit der Radabdeckung/Personenschutz und Frontbügeln ist bei manch anderen umherfahrenden Geländewagen echt schwer nachvollziehbar, wenn man teilweise Autos mit einer kompletten Frontmaske aus Rohren sieht , Riesen Bullenfängern etc.
 
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