Nicolaswe
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Threadstarter
Nach etlichen Stunden Recherche bezüglich der Eintragungsfähigkeit diverser Stoßstangen in diversen Längen in Verbindung mit der Einhaltung eines ausreichenden Fußgängerschutzes, bin ich immer öfter auf den Hinweis gestoßen, dass ab einem zul. Gesamtgewicht von über 2500kg die Richtlinien ein wenig anders aussehen.
Kann mir jmd erklären welchen Unterschied das Gesamtgewicht auf die Eintragung eines Windenträger/Arbeitsträgers macht ?
Ich habe auch schon in anderen Foren (die Richtigkeit dieser Aussagen sei natürlich dahingestellt) gelesen, dass ab 2500kg Gesamtgewicht der Personenschutz nicht mehr gewährleistet sein muss etc.
Für eine Aufklärung wäre ich daher sehr dankbar und ob dadurch die Eintragung leichter ist.
Vielen Dank im Vorraus
Kann mir jmd erklären welchen Unterschied das Gesamtgewicht auf die Eintragung eines Windenträger/Arbeitsträgers macht ?
Ich habe auch schon in anderen Foren (die Richtigkeit dieser Aussagen sei natürlich dahingestellt) gelesen, dass ab 2500kg Gesamtgewicht der Personenschutz nicht mehr gewährleistet sein muss etc.
Für eine Aufklärung wäre ich daher sehr dankbar und ob dadurch die Eintragung leichter ist.
Vielen Dank im Vorraus