Das ist halt wieder typisch deutsch, alles muß perfekt sein
Was hat das mit typisch deutsch zu tun? In jedem halbwegs zivilisiertem Land dürfen die Beleuchtungseinheiten am Heck nicht verdeckt werden. Warum? Ganz einfach. Weil der nachfolgende Verkehr nicht erkennen kann, ob das Fahrzeug bremst oder abbiegen will. Unfälle mit evtl. Verletzen oder schlimmstenfalls Toten wären die Folge. Es erstaunt mich, dass überhaupt jemand in Betracht zieht, dass die Dinger so zulässig sind. Das lernen schon die Kinder im Verkehrsunterricht. Der Träger verdeckt am TJ sogar ohne Fahrräder die 3. Bremsleuchte. Beeindruckend schlecht.
Und wie schon richtig erwähnt wurde, sagt die TÜV-Prüfung nichts über die Zulässigkeit der Anbringung am Fahrzeug aus, sondern nur, dass die Konstruktion stabil genug ist 2 oder 3 Fahrräder aufzunehmen.
In der Summe der Verkehrsordnungswidrigkeiten in diesem Fall würde man in den Bußgeldbereich kommen. Das heißt, da kommen schon mal 20,- Euro Gebühren und 3,50 Euro Auslagen dazu. Außerdem die Unterbindung der Weiterfahrt. Heißt Fahrräder vor Ort runter oder Auto stehenlassen. Gerade zur Urlaubszeit gibt das hier in München oft lange Gesichter. Und das hat nichts mit Schikane oder Kleinkarriertheit zu tun. Wer so durch die Gegend fährt, gehört aus dem Verkehr gezogen. Das erwarten schon die anderen Verkehrsteilnehmer. Keiner findet es wohl witzig, wenn so ein Fahrer auf der Autobahn bei 150 Sachen eine Vollbremsung hinlegen muss, weil vor ihm ein Stau oder Unfall auftaucht und das nachfolgende Fahrzeug mit dieser Geschwindigkeit hinten reinknallt.
Das sagt der TÜV dazu. Man beachte den Punkt " Beleuchtung und Kennzeichen sichtbar?"
TÜV Hessen
Übrigens seriöse Hersteller verweisen bei solchen Heckträgern darauf, dass die Sichtbarkeit der Beleuchtung und des Kennzeichens zu überprüfen ist. Bei eckla ist das nur versteckt der Fall. Auffällig ist aber, dass bei allen Fahrzeugen, wo die Fahrräder die Leuchten verdecken würden, keine Fahrräder auf dem Träger abgebildet sind, sondern nur der Träger allein.
Dennoch gibt es einen versteckten Hinweis auf der Seite. Man beachte den Hinweis in der Klammer!
Eignung unter Umständen eingeschränkt oder nicht gegeben bei: (Sonder-) Modellen mit großen Spoilern / Windabweisern, vom Serienmodell formabweichende Heckklappen oder Heckklappen aus Kunststoff, soweit nicht aufgeführt. Haltegurte dürfen nicht in Kunststoff und Glas eingehängt werden.
Ebenso nicht geeignet sind Fahrzeuge, deren Rückleuchten oben seitlich der Heckscheibe liegen (würden durch Rädern verdeckt).
eckla