Safetrailer
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Threadstarter
So, hab' gerade den Hörer aufgelegt, nachdem ich mit der Hotline des Strrassenverkehrsamtes gequatscht habe.
Weil ich ja meinen Granny auch höher legen will, aber alles mit dem Segen des STVA's, hab' ich folgende Auskunft erhalten:
Höherlegen mit Eintragung ist generell möglich, folgendes muss eingehalten werden:
Die Höherlegung darf um 2.5% des Radstandes erfolgen, jedoch max. 50mm.
Nach dem Umbau muss der Ausfederweg noch mindestens 50mm betragen (?!)
Gemessen wird aufgrund der Höhenangabe im Typenschein.
Den verbauten Teilen muss eine Eignungserklärung beiliegen. Die Eignungserklärung darf und muss sogar mind. EU-Konform sein.
Nun isses so: es gibt anscheinend Eignungserklärungen, nicht "nicht ganz" konform sind. Um Fehlkäufe zu vermeiden, sollte man sich eine solche Eignungserklärung beschaffen und zu Abklärungszwecken dem Strassenverkehrsamt übergeben.
Geben die dem Papier ihren Segen, kann man den Einbau vornehmen und das Fahrzeug vorführen.
Vorsicht mit grösseren Reifen!
Da grössere Reifen auch eine Höherlegung verursachen, muss der grössere Radius miteinberechnet werden!
Beispiel: ich will an meinem Granny mit 245/70/16 2"-Spacer verbauen:
- Eignungserklärung vorhanden, vom STVA genehmigt - OK
- 245/70/16 liegt noch in der 8%-Toleranz des Abrollumfanges - OK
- grösserer Radius zum Serienrad +14mm, Spacer 50mm, Total 64mm (2.5% vom Radstand=67.25mm) - OK
Kann man also verbauen und zum vorführen bringen... Juhuu!!! Nun fehlt mir nur noch ein Lieferant, der konforme Spacer (bzw. konformes Papier) hat...
Meine Wunsch-Reifengrösse 245/75/16 würde nicht passen, da der Radius *26,25 mm beträgt, gäbe also zusammen mit den Spacern 76,25 mm und es darf nur insgesamt 67,25mm höher sein.
Weil ich ja meinen Granny auch höher legen will, aber alles mit dem Segen des STVA's, hab' ich folgende Auskunft erhalten:
Höherlegen mit Eintragung ist generell möglich, folgendes muss eingehalten werden:
Die Höherlegung darf um 2.5% des Radstandes erfolgen, jedoch max. 50mm.
Nach dem Umbau muss der Ausfederweg noch mindestens 50mm betragen (?!)
Gemessen wird aufgrund der Höhenangabe im Typenschein.
Den verbauten Teilen muss eine Eignungserklärung beiliegen. Die Eignungserklärung darf und muss sogar mind. EU-Konform sein.
Nun isses so: es gibt anscheinend Eignungserklärungen, nicht "nicht ganz" konform sind. Um Fehlkäufe zu vermeiden, sollte man sich eine solche Eignungserklärung beschaffen und zu Abklärungszwecken dem Strassenverkehrsamt übergeben.
Geben die dem Papier ihren Segen, kann man den Einbau vornehmen und das Fahrzeug vorführen.
Vorsicht mit grösseren Reifen!
Da grössere Reifen auch eine Höherlegung verursachen, muss der grössere Radius miteinberechnet werden!
Beispiel: ich will an meinem Granny mit 245/70/16 2"-Spacer verbauen:
- Eignungserklärung vorhanden, vom STVA genehmigt - OK
- 245/70/16 liegt noch in der 8%-Toleranz des Abrollumfanges - OK
- grösserer Radius zum Serienrad +14mm, Spacer 50mm, Total 64mm (2.5% vom Radstand=67.25mm) - OK
Kann man also verbauen und zum vorführen bringen... Juhuu!!! Nun fehlt mir nur noch ein Lieferant, der konforme Spacer (bzw. konformes Papier) hat...
Meine Wunsch-Reifengrösse 245/75/16 würde nicht passen, da der Radius *26,25 mm beträgt, gäbe also zusammen mit den Spacern 76,25 mm und es darf nur insgesamt 67,25mm höher sein.