Neuigkeiten vom Höherlegen - für Schweizer Jeeper

Diskutiere Neuigkeiten vom Höherlegen - für Schweizer Jeeper im Technik allgemein Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; So, hab' gerade den Hörer aufgelegt, nachdem ich mit der Hotline des Strrassenverkehrsamtes gequatscht habe. Weil ich ja meinen Granny auch höher...
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Safetrailer

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So, hab' gerade den Hörer aufgelegt, nachdem ich mit der Hotline des Strrassenverkehrsamtes gequatscht habe.

Weil ich ja meinen Granny auch höher legen will, aber alles mit dem Segen des STVA's, hab' ich folgende Auskunft erhalten:

Höherlegen mit Eintragung ist generell möglich, folgendes muss eingehalten werden:

Die Höherlegung darf um 2.5% des Radstandes erfolgen, jedoch max. 50mm.
Nach dem Umbau muss der Ausfederweg noch mindestens 50mm betragen (?!)
Gemessen wird aufgrund der Höhenangabe im Typenschein.
Den verbauten Teilen muss eine Eignungserklärung beiliegen. Die Eignungserklärung darf und muss sogar mind. EU-Konform sein.

Nun isses so: es gibt anscheinend Eignungserklärungen, nicht "nicht ganz" konform sind. Um Fehlkäufe zu vermeiden, sollte man sich eine solche Eignungserklärung beschaffen und zu Abklärungszwecken dem Strassenverkehrsamt übergeben.
Geben die dem Papier ihren Segen, kann man den Einbau vornehmen und das Fahrzeug vorführen.

Vorsicht mit grösseren Reifen!
Da grössere Reifen auch eine Höherlegung verursachen, muss der grössere Radius miteinberechnet werden!
Beispiel: ich will an meinem Granny mit 245/70/16 2"-Spacer verbauen:

- Eignungserklärung vorhanden, vom STVA genehmigt - OK
- 245/70/16 liegt noch in der 8%-Toleranz des Abrollumfanges - OK
- grösserer Radius zum Serienrad +14mm, Spacer 50mm, Total 64mm (2.5% vom Radstand=67.25mm) - OK

Kann man also verbauen und zum vorführen bringen... Juhuu!!! Nun fehlt mir nur noch ein Lieferant, der konforme Spacer (bzw. konformes Papier) hat...

Meine Wunsch-Reifengrösse 245/75/16 würde nicht passen, da der Radius *26,25 mm beträgt, gäbe also zusammen mit den Spacern 76,25 mm und es darf nur insgesamt 67,25mm höher sein.
 
Poersi

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Holdrio
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Super :king:

Halte uns auf dem Laufenden. Ich bin auch daran interessiert

Gruss

Pörsi
 
Linedance

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Ähm... EU-Konformes Papier wär zum Beispiel das hier:



Mit dem Anderen, das sich auch noch auf die Spacer bezieht, wird es sicher nicht so einfach. Meist
läuft das ja hier über Einzelabnahmen. Weist Du, ob die Herrschaften auch Briefkopien akzeptieren?
Dann wär Hilfe untereinander sicher einfacher.

Gruß,
Matthias
 
Safetrailer

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Vor allem was soll das "EU-Konform" in Verbindung mit der Schweiz? :blush: :hehe: :top: :devil:
Ganz einfach, da sind sie ein bisschen "lockerer" geworden. Was für die EU gilt, gilt teilweise auch für die Schweiz.
Vorher waren ein paar Gesetze "schweizerisch knallhart", d.h., was in der EU möglich war, ging nicht zwangsläufig auch in der Schweiz.

Lach ' nur! Wir tanken dafür 95er für knapp über einen €... :boid: :king: :motz:
 
catmanjag

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@ Safetrailer:

Kannst den Granny nicht mit Serienrädern vorführen? Also 2" spacen, mit Serienrädern eintragen, dann wieder 245er rauf?

Oder erst 245/75er eintragen lassen, Spacer mit Serienrädern eintragen lassen und dann mit 75er Höhe fahren?

Keine Ahnung wie das in CH läuft, hier würd ich das so machen......

Oder meinst die tragen die Spacer in Verbindung mit einer Bereifung ein??? Kannn ich mir nicht vorstellen....

Und wenn der Bock 15,20......40mm höher ist als in den Papieren, merkts einer?

Habs heute erst wieder erlebt; ist ca. 70mm höher als auf Papier, hat keinen gestört.

:king: Gordon
 
Safetrailer

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Jou, Gordon, das ginge natürlich. Mit den Serienreifen wär's kein Problem. Ich weiss allerdings nicht, wie Kulant die dann wären, wenn Du grössere Reifen ZUSÄTZLICH zum Fahrwerk verbauen willst.
Das Problem ist ausserdem noch, dass ich bis jetzt niemenden gefunden habe, der Spacer mit Teilegutachten liefern kann... sieht also trotzdem schlecht aus.
Schade, denn das wär' 'ne echt gute und kostengünstige Alternative zum OME-Fahrwerk (was nicht gerade billig ist) geworden.

Nachtrag: man kann Reifen mit bis zu 8% mehr Abrollumfang montieren und muss sie nicht mal eintragen lassen! Das liegt in der Toleranz (Merkwürdig, ne?).
 
robby.k

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Mit den Spacern wirst du haken können wenn du keinen Typenschein X hast.
Nimm doch ein 3" Fahrwerk das bekommt man über die richtigen Leute wenigstens bewilligt.

Gruss
Robby
 

Toni

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@Safetrailer: Die Firma Casty sollte Dir doch bei Einbau und Legalisierung helfen können, denke ich.
 
Safetrailer

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Casty führt als Einziger in der Schweiz ein Fahrwerk (OME), was auch eingetragen werden kann. Allerdings beträgt der Lift inkl. Trimpacker nur 40mm (hab' selbst mit Armando telefoniert).

Wenn irgendwo ein 3" verbaut und geprüft werden kann, inkl. sämtlicher Papiere (das braucht ein DTC-Gutachten), würde ich mich sehr dafür interessieren.
Wo bekommt man denn das?
 
Claude

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Gröllhalden Jeeper
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Vor allem was soll das "EU-Konform" in Verbindung mit der Schweiz? :smileJap: :heuldoch: :shocked: :sigh:
Du bist nicht sehr gut informiert :cold: warum auch?

zur Info:
TüV Gutachten aus dem EU Raum werden (mehr oder weniger) seit 1. Januar 2005 in der Schweiz anerkannt.

Darum ist es mir Z.B. auch möglich LPG in D verbauen zu lassen.
Obwohl es kein LPG in der Schweiz gibt. Hier wird mit Erdgas gefahren :shocked:
Warum auch immer

p.s.
leider sind se bei de 55mm lift geblieben (naja zimindest meistens) <_<
 
robby.k

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Du bist nicht sehr gut informiert :smileJap: warum auch?

zur Info:
TüV Gutachten aus dem EU Raum werden (mehr oder weniger) seit 1. Januar 2005 in der Schweiz anerkannt.

Darum ist es mir Z.B. auch möglich LPG in D verbauen zu lassen.
Obwohl es kein LPG in der Schweiz gibt. Hier wird mit Erdgas gefahren :heuldoch:
Warum auch immer

p.s.
leider sind se bei de 55mm lift geblieben (naja zimindest meistens) :shocked:
Bei deinem Cherokee aber bestimmt nicht :sigh:
 
gekvas

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Du bist nicht sehr gut informiert :smileJap: warum auch?

zur Info:
TüV Gutachten aus dem EU Raum werden (mehr oder weniger) seit 1. Januar 2005 in der Schweiz anerkannt.

Darum ist es mir Z.B. auch möglich LPG in D verbauen zu lassen.
Obwohl es kein LPG in der Schweiz gibt. Hier wird mit Erdgas gefahren :heuldoch:
Warum auch immer

p.s.
leider sind se bei de 55mm lift geblieben (naja zimindest meistens) :shocked:

In der Ostschweiz werden die EU Gutachten eher weniger anerkannt. An meinem XJ war ein Rammbügel mit EU Zulassung und die Masse entsprachen auch der schweizer Gesetzgebung. Im Dezember 2005 habe ich den XJ vorgeführt, damit er in der Schweiz zugelassen werden kann und der Rammbügel musste ab. Zitat MFK Prüfer: "Ein EU Gutachten interessiert mich nicht, wir sind hier in der Schweiz!"

@Catweazle: ich weiss, ich lebe in der Ostschweiz ;-)

Gruss,
Georg
 
brummbrumm

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Hallo Steve,

das find ich ueberaus toll, dass Du da schoen Abklaerungen triffst...hehe...dann muss ich nicht auch noch!

Bei mir steht das Problem am TJ ja auch an: die Stossdaempfer an meinem Serienfahrwerk sind durch (Bilstein, sind die wirklich original an nem Kanada-Modell?), und nun sollte er etwas hoeher werden, wenn ich da schon ran muss!

Ich moechte allerdings maximal 31er Reifen fahren, da ich schon jetzt mit den 30ern kaum die Berge hoch komme und ich die Kohle fuer neue Uebersetzung nicht zusaetzlich zu nem Fahrwerk ausgeben kann.

Mein TJ hat Typenschein X !!! Ist da mehr machbar als 2 Zoll?

Weil:
Wenn ich ein 2"-Fahrwerk reinmache, geht das mit den 30ern oder 31ern auch noch bedingt gut verschraenkend ohne zu schrappen, aber eventuell kommt noch ein SYE irgendwann dazu fuer einen flachen Bauch und dann muesste der Body und der Motor hoch...Pustekuchen bei legalen 2 Zoll!
Und bis es soweit ist, ist die Achsuebersetzung wohl geaendert, dass es auch noch hoeher werden darf.....RATTENSCHWANZ halt!

Somit wuerde ich bei machbaren und legalen "mehr als 2 Zoll beim Typenschein X" natuerlich mit mit dem Body- und Motorlift beginnen um Platz fuer den flachen Bauch (SYE) zu haben, und erst danach die Kombination Fahrwerk / Reifen / Uebersetzung festlegen, sonst muss ich die gute teure Tom Woods Kardanwelle oder das Fahrwerk zweimal kaufen.

Was denkt ihr darueber?

Gruss Alfie

P.S.: Sorry, dass ich ue und ae schreibe...hab ne Ami-Tatsatur.....
 
robby.k

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Bodylift ist wohl nicht bewilligungspflichtig, haben sie mir jedenfalls bei xp-edition gesagt.
Mit einem Typenschein X hast du sowieso mehr Freiheiten:)
 
BlackZJ

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Bodylift ist wohl nicht bewilligungspflichtig, haben sie mir jedenfalls bei xp-edition gesagt.
Mit einem Typenschein X hast du sowieso mehr Freiheiten:)
Das Strassenverkehrsamt sagt:
Technische Änderungen an Motorwagen, welche einen Einfluss auf die Fahrzeughöhe
haben, sind melde- und prüfpflichtig.

D.h. auch ein Bodylift muss geprüft werden.

Das mit dem Typenschein X ist so eine Sache. Ich selber habe auch ein Granny mit dem Typenschein X. Solange sich nur ein X unter Punkt 24 "Typengenehmigung" befindet und nicht etwa ein Code gefolgt von einem X, hat man mehr Möglichkeiten. Ansonsten nützt das X nicht viel, denn dann wird das Auto als ähnlich zu dem Typengeprüften Fahrzeug eingestuft.

Aber auch nur mit dem X kann es Probleme geben. Wenn ein Lift sehr original aussieht, könnte es klappen, da man auf dem Stva nicht weiss wie hoch das Auto original ist. Ansonsten wird es bestimmt nicht akzeptiert werden.

Ich habe letztens beim Stva nach dem Typenschein meines Autos gefragt. Logisch haben die keinen Typenschein, da meiner X ist, aber ich wollte einfach nur herausfinden, welche Informationen die über mein Auto haben. Der Herr am Telefon meinte, dass sie nur das im Computer haben, was auf meinem Fahrzeugausweis steht und das ist nicht wirklich viel. Die wissen z.B. nicht mal wieviel PS mein Auto hat... :glasses:

Gruss
Mathias
 
brummbrumm

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Dann wirds bei mir wohl das Casty-Fahrwerk werden.....und nen originalen Bodylift fuer flacheren Bauch (den haett ich schon gern weg)....

Hab den korrekten, puren Typenschein X !

Aber nicht das Kleingeld, um es mit Mods auf die Spitze zu treiben um dann beim StVA abzublitzen...

Gruss Alfie
 

jeepfürst

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Fahrzeug
wrangler yj 1991
Ich habe mal im alten forum gelesen, dass es sich lohnen kann das Auto in z.B. in D zuzulassen, alles umzubauen, und dann mit der deutschen Zulassung das auto wieder in der Heimat einzuführen und zuzulassen.

herbert
 
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