Türen Diskussion die 999te
Glaubs was ich schreibe oder nicht (war hier im Forum schon mehrfach ausführliches Thema.
Ohne verlierst du die Betriebserlaubnis und beim nen Unfall bist du richtig am Arsch.
habs schriftlich von DC nennt sich homologation* und darin steht das das Fahrzeug mit Türen in D zugelassen wurde. Somit nichts möglich.
Habe 3 TÜVstellen durch und 2 Dekra kein Eintrag möglich aber man hat ja schon Pferde kot...
verstehe mich richtig bin kein Spielverderber fahre selbst seit Jahren ohne Türen nur man sollte wissen worauf man sich im Zweifelsfall einlässt.
Kette war mal bevor es Gurte gab. Zu den Spiegeln ich habe Spiegel aus dem Motorradzubehör die passen super durch die Scharnierhalter (beim TJ) sind klein und handlich
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Der Begriff der Homologation wird vor allem für die Automobilindustrie zunehmend wichtiger. Für die Zulassungsfähigkeit müssen Fahrzeuge so konfiguriert werden, dass diese den länderspezifischen Gesetzmäßigkeiten entsprechen. Die heutige Herausforderung für die Autoindustrie liegt hauptsächlich in der Erfüllung von zahlreichen Abgas- und Crashvorschriften. Die Vorschriften sind aber weltweit sehr unterschiedlich. Während manche Länder gar keine Vorschriften für Zulassung erheben, sind andere sehr stark (z. B. EU, Japan etc.) reglementiert. Die Richtlinien sind teilweise so komplex und unterschiedlich, dass die technische Umsetzung für die Fahrzeuge umfangreiche und vorausschauende Planungen erfordert.
Als Grundlage der heute bekannten Homologation in der Automobilindustrie kann die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) genannt werden. Die meisten Regelungen der Zulassung von Fahrzeugen entstammen diesen Bestimmungen. Heute ist das Europäische Rechtssystem innerhalb der EU für die Typzulassung von Fahrzeugen maßgeblich. Grundlage hierfür ist die Richtlinie 70/156/EWG mit allen Ergänzungsrichtlinien und künftig die Richtlinie 2007/46/EG, durch die die erstgenannte Richtlinie abgelöst wird. Diese sogenannten "Rahmenrichtlinien" verweisen in Hinblick auf technische Anforderungen auf eine Vielzahl von "Einzelrichtlinien", die sich auf Baugruppen eines Fahrzeugs wie Bremse, Beleuchtung, Sitzen, Gurte, Glas um nur einige zu nennen beziehen. Erst wenn die zahlreichen Beschreibungen dieser Systeme und dazu gehörende Tests abgeschlossen und die entsprechenden Teilgenehmigungen vorliegen, kann die Gesamtzulassung (Typgenehmigung) beantragt werden. Die Daten der Gesamtfahrzeuggenehmigung erzeugt den Datensatz, aus dem der Europäische Fahrzeugbrief entsteht, welcher in jedem EU-Mitgliedstaat die Zulassung des Fahrzeuges ermöglicht. Jeder Staat kann zwar immer noch Fahrzeuge alleine nach nationalem Recht zulassen, was aber keine Garantie für eine Zulassung in einem anderen Staat darstellt. Hingegen ist die Europäische Typzulassung eine Voraussetzung, Fahrzeuge in jedem EU- Mitgliedstaat ohne weitere Prüfungen zum Verkehr zulassen zu können. Der Hersteller kann eine Zulassung in jedem EU-Mitgliedstaat einreichen. Also kann ein deutscher Hersteller seine Produkte auch z. B. in Spanien zulassen und dann ohne neue Zulassung auch in England verkaufen.